Verluste durch Falschberatung oder unseriöse Anbieter müssen Sie nicht hinnehmen. Wir prüfen Ihre Geldanlage und setzen Schadensersatz gegen Banken, Vermittler und Initiatoren durch.
Kostenloses Erstgespräch anfordernWir vertreten Anleger und Bankkunden gegen Banken, Vermittler und Fondsgesellschaften.
Schadensersatz bei fehlerhafter oder verschwiegener Beratung.
Vorgehen bei betrügerischen Anlagemodellen und Schneeballsystemen.
Ansprüche bei fehlerhaften Verkaufsprospekten.
Rückabwicklung überteuerter, fremdfinanzierter Immobilien.
Widerrufsjoker bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung.
Rückforderung unwirksamer Entgelte und Gebühren.
Schiffs-, Immobilien- und Medienfonds.
Hilfe bei Verlusten über dubiose Trading-Plattformen.
Anlegeransprüche sind oft werthaltig – wenn man schnell und richtig handelt.
Anlagefälle berühren häufig Straf- und Steuerrecht.
Antworten für geschädigte Anleger und Bankkunden.
Eine fehlerhafte Anlageberatung liegt vor, wenn die Bank oder der Berater nicht anleger- und objektgerecht berät, also Risiken verschweigt, ungeeignete Produkte empfiehlt oder Aufklärungspflichten verletzt. Daraus kann ein Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung der Anlage entstehen.
Nach der Bond-Rechtsprechung des BGH muss die Beratung auf die persönlichen Verhältnisse des Anlegers (Anlageziel, Risikobereitschaft, Erfahrung) zugeschnitten sein und zugleich über alle wesentlichen Eigenschaften und Risiken des konkreten Produkts aufklären. Fehlt eines von beidem, ist die Beratung pflichtwidrig.
Die Bank muss verständlich und vollständig über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände aufklären, insbesondere über Verlustrisiken, fehlende Fungibilität und Interessenkonflikte. Der Umfang richtet sich nach dem konkreten Produkt und der Erfahrung des Anlegers.
Rückvergütungen sind Provisionen, die aus offen ausgewiesenen Ausgabeaufschlägen oder Verwaltungsgebühren hinter dem Rücken des Kunden an die beratende Bank zurückfließen. Der BGH verlangt deren ungefragte Offenlegung, weil sie einen Interessenkonflikt begründen.
Eine beratende Bank muss aufklärungspflichtige Rückvergütungen stets ungefragt offenlegen; bei freien Anlagevermittlern gilt dies erst ab einer Provisionshöhe von 15 Prozent. Die Rechtsprechung unterscheidet hier zwischen Rückvergütungen und sonstigen Innenprovisionen.
Die Prospekthaftung verpflichtet die Verantwortlichen eines Anlageprospekts dazu, für dessen Richtigkeit und Vollständigkeit einzustehen. Ist der Prospekt fehlerhaft oder irreführend, können geschädigte Anleger Schadensersatz verlangen.
Ein Prospekt ist fehlerhaft, wenn er über wesentliche Umstände unrichtig, unvollständig oder irreführend informiert, etwa Risiken verharmlost oder Prognosen schönrechnet. Maßgeblich ist das Gesamtbild, das ein verständiger Anleger gewinnt.
Ein geschlossener Fonds sammelt Kapital für ein bestimmtes Projekt, etwa eine Immobilie oder ein Schiff, und wird nach Erreichen der Zeichnungssumme geschlossen. Anleger werden meist unternehmerische Beteiligte und tragen das volle wirtschaftliche Risiko bis hin zum Totalverlust.
Schiffsfonds sind von Charterraten, Betriebskosten und Wechselkursen abhängig und gerieten nach der Finanzkrise massenhaft in die Insolvenz. Viele Anleger erlitten Totalverluste und sahen sich zudem Rückforderungen von Ausschüttungen ausgesetzt.
Geschlossene Immobilienfonds hängen von Mieteinnahmen, Standort und Finanzierung ab; bleiben Mieter aus oder sinkt der Verkehrswert, drohen Verluste. Anders als oft suggeriert sind solche Beteiligungen keine sichere Altersvorsorge.
Medienfonds wurden häufig wegen steuerlicher Vorteile vertrieben, die später von der Finanzverwaltung aberkannt wurden, sodass Anleger Steuernachzahlungen und Verluste erlitten. Eine fehlende Aufklärung über dieses Steuerrisiko kann Schadensersatzansprüche begründen.
Als Schrottimmobilie bezeichnet man eine zu überhöhten Preisen verkaufte, oft sanierungsbedürftige Wohnung, die als sichere Kapitalanlage angepriesen wurde. Häufig wurden Kaufpreis und Finanzierung sittenwidrig überteuert, was Ansprüche gegen Verkäufer und finanzierende Bank eröffnen kann.
Wenn die Bank mit dem Verkäufer institutionalisiert zusammenwirkte und der Käufer arglistig über den Wert getäuscht wurde, kann sich die Bank deren Kenntnis zurechnen lassen. In solchen Fällen kommt eine Rückabwicklung des Darlehens in Betracht.
Totalverlust bedeutet, dass das eingesetzte Kapital vollständig verloren ist, etwa bei Insolvenz des Emittenten oder Scheitern des Anlageobjekts. Wurde über dieses Risiko nicht aufgeklärt, kann ein Schadensersatzanspruch bestehen.
Eine Nachschusspflicht verpflichtet Anleger, über die ursprüngliche Einlage hinaus weiteres Kapital nachzuschießen, etwa bei Kommanditbeteiligungen mit Haftungswiederaufleben nach Paragraf 172 HGB. Über dieses Risiko muss vor Zeichnung deutlich aufgeklärt werden.
Der Widerrufsjoker bezeichnet die Möglichkeit, einen Darlehensvertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch noch Jahre nach Abschluss zu widerrufen, weil die Widerrufsfrist mangels ordnungsgemäßer Belehrung nie zu laufen begann. Dies kann zu einer vorteilhaften Rückabwicklung führen.
Eine Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft, wenn sie unklar, unvollständig oder nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, etwa bei missverständlichen Angaben zum Fristbeginn. Dann wird das gesetzliche Widerrufsrecht nicht wirksam in Gang gesetzt.
Bei Verbraucherdarlehen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann ein Widerruf auch nach Jahren möglich sein; für Immobiliardarlehensverträge gilt allerdings seit Juni 2016 eine gesetzliche Erlöschensfrist. Eine Prüfung des konkreten Vertrags durch unsere Kanzlei klärt die Erfolgsaussichten.
Beim wirksamen Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt, sodass eine Vorfälligkeitsentschädigung entfällt und gezogene Nutzungen herauszugeben sein können. Gerade bei alten Hochzinsdarlehen kann dies zu erheblichen finanziellen Vorteilen führen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Betrag, den die Bank bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens als Ausgleich für entgangene Zinsen verlangt. Sie muss korrekt berechnet sein, andernfalls kann eine Rückforderung in Betracht kommen.
Berechnet die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung fehlerhaft oder klärt sie unzureichend über deren Berechnung auf, kann der Anspruch ganz oder teilweise entfallen. Eine Überprüfung lohnt sich, da Banken hier häufig zu hohe Beträge ansetzen.
Eine Restschuldversicherung soll die Rückzahlung eines Darlehens bei Tod, Krankheit oder Arbeitslosigkeit absichern und wird oft zusammen mit dem Kredit verkauft. Häufig ist sie überteuert und intransparent, und die Provisionen flossen nicht offen an die Bank.
Wurde über die hohe Provision der Restschuldversicherung nicht aufgeklärt oder war die Belehrung fehlerhaft, kann ein Widerruf oder die Rückabwicklung in Betracht kommen. Auch ein Verstoß gegen das Kopplungsverbot kann Ansprüche begründen.
Der Anleger ist so zu stellen, wie er ohne die fehlerhafte Beratung stände, also regelmäßig auf Rückzahlung des investierten Kapitals Zug um Zug gegen Übertragung der Anlage. Hinzu kommen entgangener Anlagezins und Ersatz von Folgeschäden.
Bei der Rückabwicklung gibt der Anleger die Beteiligung zurück und erhält sein eingesetztes Kapital ersetzt, abzüglich erhaltener Ausschüttungen. Wirtschaftlich wird er so gestellt, als hätte er nie investiert.
Es gilt die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist nach Paragraf 195 BGB, die mit Kenntnis von Schaden und Schädiger beginnt. Unabhängig von der Kenntnis verjähren Ansprüche spätestens zehn Jahre nach Entstehung.
Nach Paragraf 199 BGB beginnt die Frist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand und der Anleger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangte oder grob fahrlässig nicht erlangte. Bei mehreren Beratungsfehlern läuft die Verjährung für jeden Fehler gesondert.
Die kenntnisunabhängige Höchstfrist beträgt grundsätzlich zehn Jahre ab Anspruchsentstehung, bei manchen Konstellationen ab dem schädigenden Ereignis. Ob diese Frist greift, sollte stets im Einzelfall geprüft werden, da Hemmungstatbestände den Lauf unterbrechen können.
Steht eine Aufklärungspflichtverletzung fest, wird vermutet, dass sich der Anleger bei richtiger Aufklärung beratungsgerecht verhalten und die Anlage nicht gezeichnet hätte. Die Bank muss diese Vermutung widerlegen.
Grundsätzlich trägt der Anleger die Beweislast für die Pflichtverletzung, doch erleichtert die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens den Nachweis der Kausalität. Zeugen, Beratungsprotokolle und Unterlagen sind dabei entscheidend.
Bei der Anlageberatung bewertet der Berater das Produkt im Hinblick auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden und spricht eine Empfehlung aus, während der Anlagevermittler lediglich über ein bestimmtes Produkt informiert. Aus der Beratung folgen weitergehende Pflichten und damit eine stärkere Haftung.
Für Pflichtverletzungen im Rahmen des Beratungsvertrags haftet regelmäßig die Bank als Vertragspartner, nicht der angestellte Berater persönlich. Bei freien Vermittlern kommt eine persönliche Haftung des Vermittlers in Betracht.
Ein freier Anlagevermittler haftet, wenn er unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder ein erkennbar unschlüssiges Anlagekonzept nicht offenlegt. Er schuldet eine richtige und vollständige Information über die Umstände, die für die Anlageentscheidung wesentlich sind.
Eine fehlerhafte Wertpapierabrechnung liegt vor, wenn Kurse, Stückzahlen, Spesen oder Provisionen falsch ausgewiesen werden. Anleger sollten Abrechnungen prüfen, da versteckte Kosten die Rendite erheblich schmälern können.
Termingeschäfte sind hochspekulative Geschäfte mit künftiger Erfüllung, bei denen schon geringe Kursbewegungen zu einem Totalverlust oder einer Nachschusspflicht führen können. Banken trifft hier eine gesteigerte Aufklärungspflicht über die besonderen Risiken.
Beim Daytrading und beim Handel mit CFD können durch Hebelwirkung Verluste entstehen, die das eingesetzte Kapital um ein Vielfaches übersteigen. Anbieter müssen klar und deutlich über das hohe Verlustrisiko und etwaige Nachschusspflichten aufklären.
Unerlaubte Bankgeschäfte betreibt, wer ohne die nach dem KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin Bank- oder Finanzdienstleistungen erbringt. Geschädigte Anleger können gegen die Verantwortlichen Schadensersatzansprüche nach Paragraf 823 BGB in Verbindung mit dem KWG geltend machen.
Der graue Kapitalmarkt umfasst nicht oder nur gering regulierte Anlageprodukte wie bestimmte Direktinvestments, Nachrangdarlehen oder Genussrechte. Sie versprechen hohe Renditen, bergen aber erhebliche Risiken bis zum Totalverlust und sind häufig Gegenstand von Anlegerschäden.
Bei einem Nachrangdarlehen treten Anleger im Insolvenzfall hinter alle anderen Gläubiger zurück und werden erst nach diesen bedient. Die qualifizierte Nachrangabrede führt dazu, dass im Krisenfall regelmäßig ein Totalverlust droht.
Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien um den Dividendenstichtag so gehandelt, dass eine nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet wurde. Anleger, die in entsprechende Fonds investierten, können durch Steuerrückforderungen und Wertverluste geschädigt sein und Ansprüche gegen Initiatoren prüfen lassen.
Hat die Bank Gebühren auf Grundlage unwirksamer AGB-Klauseln erhoben, können diese im Rahmen der Verjährung zurückgefordert werden. Der BGH hat zudem entschieden, dass Gebührenerhöhungen einer ausdrücklichen Zustimmung des Kunden bedürfen.
Der BGH hat 2021 entschieden, dass Klauseln, die ein Schweigen des Kunden als Zustimmung zu Gebührenerhöhungen werten, Verbraucher unangemessen benachteiligen und unwirksam sind. Auf dieser Grundlage gezahlte Mehrgebühren können zurückverlangt werden.
Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank dem Kunden den Betrag nach Paragraf 675u BGB grundsätzlich unverzüglich erstatten. Etwas anderes gilt nur, wenn der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.
Bei Phishing muss die Bank unautorisierte Zahlungen erstatten, sofern dem Kunden keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Ob ein solcher Vorwurf greift, hängt vom Einzelfall ab; eine Prüfung der Umstände durch unsere Kanzlei kann die Erstattung durchsetzen helfen.
Wurde die Lebens- oder Rentenversicherung als sichere Geldanlage verkauft, ohne über Kosten, Stornoabzüge und Renditerisiken aufzuklären, können Beratungsfehler vorliegen. Zudem kann bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung ein Policenwiderruf mit Rückzahlung der Beiträge möglich sein.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Aufwand; häufig ist eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten günstig oder im Rahmen eines kurzen Beratungsgesprächs möglich. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese oft die Kosten nach Deckungszusage.
Viele Rechtsschutzversicherungen decken Streitigkeiten aus Kapitalanlagen ab, sofern der Vertrag bei Eintritt des Rechtsschutzfalls bestand und keine Ausschlüsse greifen. Wir holen für Mandanten in Essen und ganz NRW die Deckungszusage ein und prüfen die Police.
Ob sich eine Klage lohnt, hängt von der Beweislage, der Solvenz des Gegners und der Verjährung ab; oft lassen sich gute Vergleiche erzielen. Da die Höchstfrist von zehn Jahren droht, sollten Betroffene ihre Ansprüche möglichst rasch prüfen lassen.
Sammeln Sie alle Unterlagen wie Beratungsprotokolle, Prospekte, Abrechnungen und Schriftverkehr und vermeiden Sie voreilige Erklärungen gegenüber der Bank. Anschließend sollten Sie die Ansprüche zeitnah anwaltlich prüfen lassen, um Verjährung zu verhindern.
Das Bank- und Kapitalanlagerecht ist stark von der BGH-Rechtsprechung geprägt und erfordert genaue Kenntnis der Aufklärungspflichten und Verjährungsregeln. Die mandati Rechtsanwaltskanzlei in Essen vertritt geschädigte Anleger und prüft Ihre Ansprüche gegen Banken, Berater und Vermittler.
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Stand: Juni 2026 · regelmäßig aktualisiert. Die Inhalte dieser Seite stellen allgemeine Informationen dar und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.