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Insolvenzrecht Essen | Anwalt für Schulden | mandati

Insolvenzrecht und Schuldenbefreiung in Essen

Wir begleiten Sie auf dem Weg aus der Verschuldung: von der außergerichtlichen Einigung über das Insolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung. Kompetent, diskret und mit klarem Blick für Ihren Neustart.

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Unsere Themen im Insolvenzrecht

Ob Privatperson oder Selbstständiger: Das Insolvenzrecht bietet geordnete Wege aus der Schuldenfalle. Wir zeigen Ihnen die passende Lösung für Ihre Situation.

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Privatinsolvenz

Das Verbraucherinsolvenzverfahren führt nach drei Jahren zur Restschuldbefreiung und ermöglicht Privatpersonen einen finanziellen Neustart.

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Regelinsolvenz

Selbstständige und ehemals unternehmerisch Tätige durchlaufen das Regelinsolvenzverfahren mit eigenen Besonderheiten bei Antrag und Ablauf.

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Außergerichtliche Einigung

Vor jedem Verbraucherantrag steht der Versuch, sich mit den Gläubigern außergerichtlich auf einen Schuldenbereinigungsplan zu einigen.

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Pfändungsschutz und P-Konto

Mit dem Pfändungsschutzkonto sichern wir Ihr Existenzminimum und schützen Ihr Einkommen vor unzulässigen Zugriffen der Gläubiger.

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Restschuldbefreiung

Nach Erfüllung Ihrer Obliegenheiten werden Sie von den restlichen Verbindlichkeiten befreit, soweit keine Versagungsgründe vorliegen.

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Unternehmensinsolvenz

Eigenverwaltung, Schutzschirm und Insolvenzplan bieten Unternehmen die Chance auf Sanierung statt Zerschlagung.

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Insolvenzanfechtung

Wir prüfen und verteidigen Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters nach den Paragrafen 129 ff. InsO.

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Gläubigervertretung

Auch als Gläubiger melden wir Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle an und wahren Ihre Rechte im Verfahren.

Der Ablauf einer Verbraucherinsolvenz

Das Verbraucherinsolvenzverfahren folgt einem festen Stufenmodell. Diese Übersicht zeigt die wesentlichen Phasen bis zur Schuldenfreiheit.

PhaseInhalt
Außergerichtliche EinigungVersuch einer einvernehmlichen Schuldenbereinigung mit allen Gläubigern; bei Scheitern stellt eine geeignete Stelle eine Bescheinigung aus.
InsolvenzantragAntrag beim zuständigen Insolvenzgericht mit Vermögensübersicht, Gläubigerverzeichnis und Schuldenbereinigungsplan.
VerfahrenseröffnungDas Gericht eröffnet das Verfahren, bestellt einen Treuhänder und verwertet das pfändbare Vermögen zugunsten der Gläubiger.
WohlverhaltensphaseIn der dreijährigen Abtretungsphase müssen Sie pfändbares Einkommen abführen und Ihre Obliegenheiten nach Paragraf 295 InsO erfüllen.
RestschuldbefreiungNach drei Jahren erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung; verbleibende Schulden sind dann nicht mehr durchsetzbar.

Die Verfahrensdauer beträgt seit der Reform 2020 einheitlich drei Jahre. Die konkrete Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen Insolvenzgericht ab.

Schutz und Pflichten im Verfahren

Eine Insolvenz schützt Sie vor Zwangsvollstreckung, verlangt aber zugleich Mitwirkung. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Rechte kennen und Ihre Pflichten erfüllen.

Ihr Schutz

  • Vollstreckungsschutz Mit Verfahrenseröffnung sind Einzelzwangsvollstreckungen der Insolvenzgläubiger unzulässig.
  • Pfändungsfreigrenzen Ihr Existenzminimum bleibt unantastbar; nur Einkommen oberhalb der Freigrenzen ist pfändbar.
  • P-Konto Das Pfändungsschutzkonto sichert den monatlichen Grundfreibetrag automatisch vor Kontopfändungen.
  • Verfahrenskostenstundung Bei fehlenden Mitteln können die Verfahrenskosten gestundet werden, sodass die Insolvenz auch ohne Geld möglich ist.

Ihre Obliegenheiten

  • Erwerbstätigkeit ausüben oder sich nachweislich um eine angemessene Beschäftigung bemühen.
  • Pfändbares Einkommen an den Treuhänder abführen und die Hälfte von Erbschaften herausgeben.
  • Wohnsitzwechsel und Arbeitgeberwechsel unverzüglich dem Gericht und Treuhänder mitteilen.
  • Keine unangemessenen Verbindlichkeiten begründen und keine Gläubiger einseitig bevorzugen.
  • Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Vermögen und Einkommen machen.

Häufige Fragen zum Insolvenzrecht

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Privatinsolvenz, Regelinsolvenz und Restschuldbefreiung. Bei individuellen Anliegen beraten wir Sie gern persönlich.

Die Privatinsolvenz, fachlich Verbraucherinsolvenz, ist ein gerichtliches Verfahren für überschuldete Privatpersonen. Es führt nach drei Jahren zur Restschuldbefreiung und damit zur Schuldenfreiheit.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die keine oder nur eine geringfügige selbstständige Tätigkeit ausüben. Ehemals Selbstständige können das Verfahren nutzen, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Die Privatinsolvenz gilt für Verbraucher, die Regelinsolvenz für Selbstständige und Unternehmen. Die Regelinsolvenz kennt keinen verpflichtenden außergerichtlichen Einigungsversuch und hat eigene Verfahrensregeln.

Vor dem Verbraucherantrag müssen Sie versuchen, sich mit allen Gläubigern auf einen Schuldenbereinigungsplan zu einigen. Scheitert dieser Versuch, bescheinigt eine geeignete Stelle das Scheitern als Voraussetzung für den Antrag.

Geeignete Stellen sind insbesondere Rechtsanwälte sowie anerkannte Schuldnerberatungsstellen. Als Kanzlei begleiten wir den Einigungsversuch und stellen die erforderliche Bescheinigung aus.

Der Antrag wird beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt und enthält unter anderem ein Vermögensverzeichnis, ein Gläubigerverzeichnis und den Schuldenbereinigungsplan. Wir bereiten alle Unterlagen vollständig und fristgerecht vor.

Zuständig ist das Insolvenzgericht am Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz oder Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit haben. Für Essen ist das Amtsgericht Essen als Insolvenzgericht zuständig.

Mit der Eröffnung bestellt das Gericht einen Treuhänder, der das pfändbare Vermögen erfasst und verwertet. Ab diesem Zeitpunkt sind Einzelvollstreckungen der Gläubiger unzulässig.

Zur Insolvenzmasse gehört das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners bei Eröffnung sowie das während des Verfahrens erworbene pfändbare Vermögen. Unpfändbare Gegenstände und das Existenzminimum bleiben ausgenommen.

Der Verwalter oder Treuhänder verwaltet und verwertet die Masse, prüft angemeldete Forderungen und verteilt den Erlös an die Gläubiger. Bei der Verbraucherinsolvenz übernimmt diese Rolle ein Treuhänder.

Seit der Reform 2020 beträgt die Dauer bis zur Restschuldbefreiung einheitlich drei Jahre ab Verfahrenseröffnung. Eine frühere Verkürzung durch hohe Quotenzahlung ist nicht mehr erforderlich.

Die Restschuldbefreiung befreit Sie von den im Verfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten. Nach ihrer Erteilung können die Gläubiger diese Forderungen nicht mehr durchsetzen.

Die Wohlverhaltensphase ist der Zeitraum bis zur Restschuldbefreiung, in dem Sie pfändbares Einkommen abtreten und Ihre Obliegenheiten erfüllen. Verstöße können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.

Nach Paragraf 295 InsO müssen Sie eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich darum bemühen, pfändbares Einkommen abführen, die Hälfte von Erbschaften herausgeben sowie Wohnsitz- und Arbeitgeberwechsel mitteilen.

Ja, etwa bei Insolvenzstraftaten, vorsätzlich oder grob fahrlässig falschen Angaben, Verletzung von Auskunftspflichten oder Obliegenheitsverstößen. Wir achten darauf, dass Versagungsgründe vermieden werden.

Ausgenommen sind unter anderem Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, rückständiger Unterhalt bei pflichtwidriger Nichtzahlung sowie bestimmte Steuerschulden aus einer Steuerstraftat. Diese bleiben auch nach der Restschuldbefreiung bestehen.

Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung bleiben bestehen, wenn der Gläubiger sie als solche zur Tabelle angemeldet hat. Es lohnt sich, eine entsprechende Anmeldung anwaltlich prüfen zu lassen.

Die Pfändungsfreigrenzen legen fest, welcher Teil des Arbeitseinkommens unpfändbar bleibt. Sie sichern das Existenzminimum und erhöhen sich mit der Zahl der Unterhaltsberechtigten.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto mit automatischem Pfändungsschutz für einen monatlichen Grundfreibetrag. Jeder kann sein bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln lassen.

Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst und kann durch Unterhaltspflichten und weitere Bescheinigungen erhöht werden. Wir helfen Ihnen, den maximalen Pfändungsschutz auszuschöpfen.

Eine vor dem Verfahren vereinbarte Lohnabtretung wird mit Verfahrenseröffnung weitgehend unwirksam, soweit sie die Insolvenzmasse betrifft. Das pfändbare Einkommen fließt stattdessen an den Treuhänder.

Im Insolvenzplanverfahren legen Schuldner und Gläubiger die Abwicklung individuell und abweichend von den gesetzlichen Regeln fest. Es ermöglicht insbesondere bei Unternehmen die Sanierung und den Erhalt des Betriebs.

Bei der Eigenverwaltung bleibt der Schuldner unter Aufsicht eines Sachwalters verfügungsbefugt und führt das Unternehmen weiter. Sie wird vor allem bei Sanierungen genutzt.

Das Schutzschirmverfahren nach Paragraf 270d InsO erlaubt einem noch nicht zahlungsunfähigen Unternehmen, unter gerichtlichem Schutz binnen einer Frist einen Insolvenzplan zu erarbeiten. Es ist ein Instrument der frühzeitigen Sanierung.

Mit der Anfechtung nach den Paragrafen 129 ff. InsO kann der Insolvenzverwalter Rechtshandlungen rückgängig machen, die Gläubiger benachteiligt haben. Davon können auch Zahlungen kurz vor dem Antrag betroffen sein.

Anfechtungsansprüche sind an enge Voraussetzungen und Fristen gebunden und oft angreifbar. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und verteidigen Sie als Anfechtungsgegner.

Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn ein Antragspflichtiger den Insolvenzantrag trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verspätet stellt. Dies ist strafbar; bei solchen Vorwürfen verweisen wir auf unser Wirtschaftsstrafrecht.

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss der Antrag ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innerhalb der gesetzlichen Höchstfristen gestellt werden. Versäumnisse können zu persönlicher Haftung und Strafbarkeit führen.

In der Insolvenztabelle werden alle angemeldeten Gläubigerforderungen erfasst und vom Verwalter geprüft. Festgestellte Forderungen nehmen an der späteren Verteilung teil.

Die Forderung wird schriftlich beim Insolvenzverwalter unter Angabe von Grund und Höhe sowie mit Belegen angemeldet. Wir übernehmen die Anmeldung und überwachen die Feststellung Ihrer Forderung.

Gläubiger können Forderungen anmelden, an Gläubigerversammlungen teilnehmen und über wesentliche Verfahrensschritte mitentscheiden. Aus- und Absonderungsberechtigte haben darüber hinaus besondere Rechte an einzelnen Gegenständen.

Insolvenzgeld sichert Arbeitnehmern bei Insolvenz des Arbeitgebers die Nettoentgelte der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis. Es wird auf Antrag von der Agentur für Arbeit gezahlt.

Die Eröffnung und Restschuldbefreiung werden gespeichert; nach der Reform werden die Einträge zur Restschuldbefreiung verkürzt gelöscht. Bis dahin kann die Bonität eingeschränkt sein.

Die Speicherdauer für den Eintrag der erteilten Restschuldbefreiung wurde deutlich verkürzt und beträgt nun sechs Monate. Danach soll der Eintrag gelöscht werden.

Ja, mit der Restschuldbefreiung sind Sie von den Altschulden befreit und können wirtschaftlich neu beginnen. Wir unterstützen Sie dabei, das Verfahren erfolgreich abzuschließen.

Es entstehen Gerichtskosten und die Vergütung des Treuhänders, deren Höhe sich nach der Masse richtet. Hinzu kommen gegebenenfalls Beratungs- und Vertretungskosten, die wir im Vorfeld transparent besprechen.

Wer die Verfahrenskosten nicht aufbringen kann, kann eine Stundung beantragen, sodass die Insolvenz auch ohne sofortige Zahlung durchgeführt wird. Die gestundeten Kosten sind später nach Leistungsfähigkeit zu zahlen.

Ja, durch die Verfahrenskostenstundung ist das Verfahren auch bei fehlenden Mitteln möglich. So bleibt der Weg zur Restschuldbefreiung allen Schuldnern offen.

Die Unternehmensinsolvenz zielt oft auf Sanierung oder geordnete Abwicklung des Betriebs und bietet Instrumente wie Insolvenzplan und Eigenverwaltung. Die Privatinsolvenz dient dem schuldenfreien Neustart natürlicher Personen.

Die Nachlassinsolvenz ist ein eigenständiges Verfahren über das Vermögen eines überschuldeten Nachlasses. Sie schützt die Erben davor, mit ihrem eigenen Vermögen für Nachlassschulden zu haften.

Erben sollten die Eröffnung beantragen, wenn der Nachlass überschuldet ist, um ihre persönliche Haftung zu begrenzen. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung kann teure Fehler vermeiden.

Eine selbstständige Tätigkeit ist möglich, jedoch müssen Sie den fiktiv pfändbaren Betrag eines vergleichbaren Angestelltenverhältnisses an den Treuhänder abführen. Die Ausgestaltung sollte sorgfältig geplant werden.

Ein Fahrzeug, das für den Weg zur Arbeit erforderlich ist, kann unpfändbar sein, sofern sein Wert angemessen ist. Hochwertige Fahrzeuge fallen dagegen in der Regel in die Insolvenzmasse.

Eine Immobilie gehört grundsätzlich zur Masse und kann verwertet werden, soweit nicht Grundschulden den Wert aufzehren. Wir prüfen, ob ein Erhalt etwa durch Verhandlungen oder einen Insolvenzplan möglich ist.

Ja, Sie können und sollten ein Pfändungsschutzkonto führen, um Ihren laufenden Zahlungsverkehr abzusichern. Banken sind verpflichtet, ein Basiskonto bereitzustellen.

Grundsätzlich haftet jeder nur für eigene Schulden, sodass das Verfahren das Vermögen des Ehepartners nicht erfasst. Gemeinsame Verbindlichkeiten und Bürgschaften können den Partner jedoch betreffen.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Vollstreckungen der Insolvenzgläubiger unzulässig. Bereits in der Vorphase kann unter Voraussetzungen ein Vollstreckungsschutz erreicht werden.

Nach einer erteilten Restschuldbefreiung gilt eine gesetzliche Sperrfrist, bevor ein erneuter Antrag erfolgreich gestellt werden kann. Diese Frist beträgt mehrere Jahre und sollte bei der Planung berücksichtigt werden.

Beide können geeignete Stellen sein; ein Anwalt bietet zusätzlich umfassende rechtliche Vertretung, etwa bei strittigen Forderungen oder Anfechtungen. Lassen Sie sich von uns in Essen unverbindlich beraten, um den besten Weg zu finden.

Wir begleiten Sie von der ersten Bestandsaufnahme über die außergerichtliche Einigung und den Antrag bis zur Restschuldbefreiung. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Essen und sichern Sie sich Ihren Neustart.

Kostenlose Erstberatung

Sie sind verschuldet oder von einer Insolvenz betroffen? Die mandati Rechtsanwaltskanzlei in Essen berät Sie diskret und lösungsorientiert. Wir finden gemeinsam den Weg, der zu Ihrer Situation passt.

Kontaktmöglichkeiten

📞 Telefon & WhatsApp: 0201 - 890 722 40

📧 E-Mail: [email protected]

📍 Standort: Hindenburgstr. 23, 45127 Essen

🕒 Erreichbarkeit: Mo–Fr 9–18 Uhr, bundesweit tätig

Unsere Leistungen

  • Beratung zu Privat- und Regelinsolvenz sowie Prüfung Ihrer Optionen
  • Außergerichtlicher Einigungsversuch und Erstellung des Schuldenbereinigungsplans
  • Vorbereitung und Begleitung des Insolvenzantrags und Verfahrens
  • Pfändungsschutz, P-Konto und Sicherung des Existenzminimums
  • Vertretung von Gläubigern und Verteidigung gegen Insolvenzanfechtungen

Schnellcheck

Warum mandati in Essen

  • ✓ Klare Einschätzung Ihrer Lage und realistische Lösungswege ohne falsche Versprechen
  • ✓ Diskrete und persönliche Betreuung während des gesamten Verfahrens
  • ✓ Erfahrung mit Verbraucher- und Unternehmensinsolvenzen
  • ✓ Transparente Kosteninformation und Hinweis auf Verfahrenskostenstundung
  • ✓ Gut erreichbar in der Hindenburgstr. 23, 45127 Essen

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Stand: Juni 2026 · regelmäßig aktualisiert. Die Inhalte dieser Seite stellen allgemeine Informationen dar und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.

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