Ihr Spezialist für Flugverspätung Entschädigung, Pauschalreise Mängel und Gepäckverlust Schadenersatz. Wir setzen Ihre Ansprüche nach EU-VO 261/2004 und BGB §651a ff. durch.
Kostenloses Erstgespräch anfordernDie EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 gewährt Passagieren umfassende Rechte bei Flugproblemen. Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Reiserecht setzen wir Ihre Ansprüche auf Entschädigung, Betreuungsleistungen und Erstattung durch.
Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Fluggäste bei folgenden Situationen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung:
Die Entschädigung ist verschuldensunabhängig und muss auch dann gezahlt werden, wenn die Airline keine Schuld an der Verspätung trägt - es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor.
| Flugdistanz | Entschädigung | Beispiele |
|---|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 € | Berlin-München, Hamburg-Köln |
| 1.500 - 3.500 km | 400 € | Deutschland-Spanien, Deutschland-Türkei |
| Über 3.500 km | 600 € | Deutschland-USA, Deutschland-Thailand |
Schwere Unwetter, Sturm, Nebel oder andere extreme Wetterbedingungen, die den sicheren Flugbetrieb unmöglich machen.
Streiks des Flughafenpersonals, der Flugsicherung oder anderer Dritter. Streiks der eigenen Airline-Mitarbeiter zählen meist nicht als außergewöhnliche Umstände.
Sperrung des Luftraums, Landeverbot, Sicherheitsmaßnahmen oder andere hoheitliche Maßnahmen.
Ein häufiger Streitpunkt sind technische Defekte am Flugzeug. Die Rechtsprechung hat hier klare Grenzen gezogen:
Das deutsche Pauschalreiserecht wurde 2018 grundlegend reformiert und an die EU-Pauschalreiserichtlinie angepasst. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte bei Reisemängeln, Reiserücktritt und Insolvenz des Reiseveranstalters.
Nach § 651a BGB liegt eine Pauschalreise vor, wenn mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für denselben Aufenthalt kombiniert werden:
Flug, Bahn, Bus, Schiff oder andere Transportmittel
Hotel, Ferienwohnung, Camping oder andere Übernachtung
PKW, Motorrad oder andere Fahrzeuge zur Personenbeförderung
Ausflüge, Eintrittskarten, Skipässe oder andere touristische Leistungen
Bei Reisemängeln können Sie eine Minderung des Reisepreises verlangen. Die Höhe richtet sich nach:
Wichtig: Sie müssen den Mangel unverzüglich beim Reiseleiter oder Reiseveranstalter anzeigen!
Zusätzlich zur Minderung können Sie Schadensersatz fordern für:
Voraussetzung: Der Reiseveranstalter muss den Mangel verschuldet haben.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihre Rechte als Reisender. Von Flugverspätungen über Reisemängel bis hin zu Gepäckproblemen.
Die Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung richtet sich nach der EU-Verordnung 261/2004 und der Flugdistanz:
Voraussetzung ist eine Verspätung von mindestens 3 Stunden am Zielort. Die Entschädigung ist verschuldensunabhängig, es sei denn, außergewöhnliche Umstände liegen vor.
Außergewöhnliche Umstände sind unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen:
Wichtig: Technische Defekte am Flugzeug gelten meist nicht als außergewöhnliche Umstände. Auch Streiks der eigenen Airline-Mitarbeiter sind normalerweise kein Grund für den Ausschluss der Entschädigung.
Die Fristen variieren je nach Art des Problems:
Fluggastrechte:
Pauschalreisen:
Prüfen Sie unverbindlich Ihre Ansprüche im Reiserecht. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.
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Wenn Sie eine oder mehrere Fragen mit "Ja" beantworten können, haben Sie wahrscheinlich Ansprüche!