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Versicherungsrecht Anwalt Essen | Leistung verweigert? | mandati

Versicherungsrecht in Essen – wenn die Versicherung nicht zahlt

Versicherer lehnen Leistungen oft mit formalen Gründen ab. Wir prüfen Ihre Police, widersprechen der Ablehnung und setzen Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durch.

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Unsere Schwerpunkte im Versicherungsrecht

Wir vertreten Versicherungsnehmer – nicht die Versicherung.

🩼

Berufsunfähigkeit (BU)

Durchsetzung der BU-Rente bei Ablehnung oder Nachprüfung.

💰

Lebensversicherung

Auszahlung, Rückkauf und Widerruf alter Verträge.

🏠

Gebäude- & Hausrat

Leistungen bei Brand, Wasser-, Sturm- und Einbruchschäden.

🚗

Kfz-Kaskoversicherung

Bei Diebstahl, Unfall und Vorwurf der Obliegenheitsverletzung.

🤕

Private Unfallversicherung

Invaliditätsleistung und Streit um den Invaliditätsgrad.

🏥

Private Krankenversicherung

Erstattung von Behandlungs- und Arzneikosten.

⚖️

Rechtsschutzversicherung

Wenn die Deckungszusage verweigert wird.

📄

Vertrags- & Beitragsstreit

Kündigung, Beitragserhöhung und Anpassungen.

Warum Versicherer ablehnen – und was wir tun

Eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Häufig lohnt sich der Widerspruch.

Typische Ablehnungsgründe

  • Angebliche vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
  • Streit über den Grad der Berufsunfähigkeit
  • Behauptete Obliegenheitsverletzung
  • „Vorerkrankung" oder fehlende Kausalität
  • Formfehler bei Fristen und Meldungen

Unser Vorgehen

  • Prüfung von Police und Ablehnungsschreiben
  • Anforderung der vollständigen Versicherungsakte
  • Einholung medizinischer Stellungnahmen
  • Außergerichtlicher Widerspruch
  • Klage vor dem Landgericht bei Bedarf

Häufige Fragen zum Versicherungsrecht

Antworten, wenn der Versicherer Probleme macht.

Verlangen Sie zunächst eine schriftliche und nachvollziehbare Begründung der Ablehnung und prüfen Sie diese anhand Ihrer Versicherungsbedingungen. Oft hilft erst die Einschaltung eines Anwalts, der die Leistungspflicht und etwaige Fristen prüft.

Der Versicherer muss nach Abschluss der notwendigen Erhebungen zügig leisten; nach § 14 VVG wird die Leistung fällig, sobald die Prüfung beendet ist oder beendet sein müsste. Bei unangemessener Verzögerung können Verzugszinsen und Schadensersatz in Betracht kommen.

Lassen Sie das Ablehnungsschreiben, den Vertrag und die Bedingungen rechtlich prüfen, denn häufig stützt sich die Ablehnung auf streitige Tatsachen oder eine zu enge Auslegung. Eine fachkundige Einschätzung zeigt, ob sich Widerspruch oder Klage lohnen.

Berufsunfähigkeit liegt regelmäßig vor, wenn Sie infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft außerstande sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Der erforderliche Grad beträgt in den meisten Bedingungen mindestens 50 Prozent.

In den allermeisten Bedingungswerken ist eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent erforderlich, damit die volle Rente fällig wird. Maßgeblich ist die konkrete Tätigkeit in gesunden Tagen, nicht eine abstrakte Berufsbeschreibung.

Im Nachprüfungsverfahren prüft der Versicherer, ob die Berufsunfähigkeit fortbesteht; er trägt dabei die Beweislast für eine wesentliche Verbesserung Ihres Gesundheitszustands oder eine zumutbare Tätigkeit. Eine Leistungseinstellung muss klar und nachvollziehbar begründet werden.

Bei der abstrakten Verweisung könnte der Versicherer Sie theoretisch auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie ausüben könnten, auch wenn Sie ihn tatsächlich nicht ausüben. Moderne Tarife verzichten meist auf diese abstrakte Verweisung, was für Versicherungsnehmer günstig ist.

Bei der konkreten Verweisung kann der Versicherer auf eine andere Tätigkeit verweisen, die Sie tatsächlich ausüben und die Ihrer Lebensstellung entspricht. Ob die neue Tätigkeit zumutbar ist, hängt von Einkommen und sozialer Wertschätzung ab.

Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann das Widerrufsrecht unter Umständen auch Jahre nach Vertragsschluss noch bestehen, sodass der sogenannte Widerrufsjoker greift. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, sollte anhand der Originalunterlagen geprüft werden.

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Sie bei vorzeitiger Kündigung ausgezahlt bekommen; er liegt wegen Abschluss- und Stornokosten oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen. Nach § 169 VVG ist mindestens der nach anerkannten Regeln berechnete Wert zu erstatten.

Beim Widerruf sind grundsätzlich alle Beiträge nebst gezogener Nutzungen zurückzuzahlen, während die Kündigung nur den geringeren Rückkaufswert bringt. Welcher Weg vorteilhafter ist, sollte vor einer Entscheidung berechnet werden.

Versichert sind in der Regel Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Rohren oder angeschlossenen Einrichtungen. Nicht versichert sind häufig Schäden durch Grundwasser, Regenwasser oder mangelnde Wartung.

Sturmschäden sind meist ab Windstärke 8 versichert, was etwa 62 Kilometer pro Stunde entspricht. Der Versicherer kann den Nachweis verlangen, dass am Schadensort tatsächlich Sturm geherrscht hat.

Die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden durch Feuer, Blitzschlag und Explosion, sofern keine Obliegenheitsverletzung vorliegt. Bei vorsätzlicher Brandstiftung durch den Versicherungsnehmer entfällt der Anspruch.

Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens darf der Versicherer seine Leistung nach § 81 VVG entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Viele moderne Tarife verzichten jedoch ganz oder teilweise auf diesen Einwand.

Voraussetzung ist regelmäßig ein nachgewiesenes Einbrechen, Einsteigen oder Eindringen mit Werkzeugen; das bloße Verschwinden von Sachen genügt nicht. Sie müssen die stehlbedingten Spuren und die abhandengekommenen Gegenstände belegen können.

Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Hausrats; dann wird die Entschädigung anteilig gekürzt. Mit einem Unterversicherungsverzicht lässt sich diese Kürzung vertraglich vermeiden.

Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei, erstellen Sie eine Stehlgutliste und melden Sie den Schaden dem Versicherer. Verändern Sie den Tatort möglichst nicht, bevor Spuren dokumentiert sind, da diese später wichtige Beweismittel sind.

Invalidität bedeutet eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit infolge eines Unfalls. Sie muss innerhalb der vereinbarten Frist eingetreten und ärztlich festgestellt sein.

Die Gliedertaxe legt feste Invaliditätsgrade für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile fest, etwa für einen Arm oder ein Bein. Aus diesem Prozentsatz und der Versicherungssumme errechnet sich die Leistung.

Die Invalidität muss in der Regel innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten, ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht worden sein. Diese Fristen sind streng, weshalb eine frühzeitige ärztliche Feststellung wichtig ist.

Die Teilkaskoversicherung deckt den Diebstahl des Fahrzeugs ab, wenn Sie den Verlust glaubhaft machen und alle Schlüssel sowie Papiere vorlegen können. Eine Strafanzeige bei der Polizei ist regelmäßig Voraussetzung für die Regulierung.

Die Teilkasko ersetzt typischerweise Schäden durch Zusammenstoß mit Haarwild; in vielen erweiterten Tarifen sind Schäden mit Tieren aller Art mitversichert. Den Wildschaden sollten Sie durch eine polizeiliche oder jagdliche Bescheinigung belegen.

Mut- und böswillige Beschädigungen sind in der Regel nur über die Vollkaskoversicherung gedeckt, nicht über die Teilkasko. Erstatten Sie Anzeige und dokumentieren Sie die Schäden, da der Versicherer den Hergang prüft.

Beitragsanpassungen sind zulässig, müssen aber den gesetzlichen Vorgaben des § 203 VVG genügen und durch einen unabhängigen Treuhänder geprüft sein. Formal fehlerhafte Erhöhungen können unwirksam sein, sodass eine Rückforderung in Betracht kommt.

Lassen Sie prüfen, ob die Behandlung medizinisch notwendig und vom Tarif umfasst ist, denn der Versicherer trägt für Ausschlüsse die Beweislast. Bei strittiger Notwendigkeit hilft oft ein ärztliches Attest oder ein Sachverständigengutachten.

Mit der Deckungszusage bestätigt der Rechtsschutzversicherer, dass er die Kosten für Ihre Rechtsverfolgung übernimmt. Verweigert er sie zu Unrecht, können Sie diese gerichtlich erstreiten oder das Stichentscheidsverfahren nutzen.

Beim Stichentscheid gibt Ihr Anwalt eine begründete Stellungnahme zur Erfolgsaussicht ab, die für den Versicherer bindend ist, sofern sie nicht offenbar erheblich von der Sach- und Rechtslage abweicht. Dieses Verfahren hilft bei verweigerter Deckung wegen angeblich fehlender Erfolgsaussicht.

Für viele Bereiche wie Vertrags- oder Arbeitsrecht gilt eine Wartezeit von meist drei Monaten, bevor Versicherungsschutz besteht. Maßgeblich ist, wann der Rechtsschutzfall durch den ersten Verstoß ausgelöst wurde.

Obliegenheiten sind vertragliche Verhaltenspflichten, etwa die rechtzeitige Schadenanzeige oder die Aufklärung des Sachverhalts. Ihre Verletzung kann je nach Verschulden zur Kürzung oder zum Verlust der Leistung führen.

Bei vorsätzlicher Verletzung kann der Versicherer nach § 28 VVG vollständig leistungsfrei werden, bei grober Fahrlässigkeit darf er entsprechend der Schwere kürzen. Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt die Leistungspflicht in der Regel bestehen.

Sie müssen vor Vertragsschluss die vom Versicherer in Textform gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Verschweigen Sie gefahrerhebliche Umstände, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen.

Ein Rücktritt nach § 19 VVG setzt voraus, dass Sie eine gefahrerhebliche, ausdrücklich erfragte Tatsache vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch angegeben haben. Bei nur einfacher Fahrlässigkeit ist der Rücktritt ausgeschlossen, und der Versicherer wurde über die Folgen belehrt.

Bei arglistiger Täuschung über gefahrerhebliche Umstände kann der Versicherer den Vertrag nach § 22 VVG in Verbindung mit § 123 BGB anfechten und wird rückwirkend leistungsfrei. Arglist setzt jedoch ein bewusstes Verschweigen mit Einflussnahme auf die Entscheidung des Versicherers voraus.

Arglistige Täuschung liegt vor, wenn Sie bewusst falsche Angaben machen oder gefahrerhebliche Umstände verschweigen, um die Entscheidung des Versicherers zu beeinflussen. Die Beweislast für die Arglist trägt der Versicherer, der sie konkret darlegen muss.

Im Sachverständigenverfahren benennen beide Seiten je einen Sachverständigen, die sich auf einen Obmann einigen, der bei Uneinigkeit entscheidet. Das Ergebnis ist grundsätzlich bindend, sofern es nicht offenbar erheblich von der wirklichen Sachlage abweicht.

Weicht das Gutachten offenbar erheblich von der tatsächlichen Sachlage ab, ist es nicht bindend und kann angegriffen werden. Ein eigenes Gegengutachten kann helfen, eine zu niedrige Schadenfeststellung zu widerlegen.

Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach § 195 BGB grundsätzlich in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden und bekannt geworden ist. Während der Prüfung durch den Versicherer ist die Verjährung gehemmt.

Eine Klage ist sinnvoll, wenn der Versicherer trotz begründeter Ansprüche endgültig ablehnt oder ungerechtfertigt kürzt. Vor Klageerhebung sollten Erfolgsaussichten, Beweislage und Verjährung anwaltlich geprüft werden, um Risiken abzuschätzen.

Der Ombudsmann ist eine kostenlose, neutrale Schlichtungsstelle, die Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern außergerichtlich klärt. Bis zu einer bestimmten Beschwerdesumme ist seine Entscheidung für den Versicherer bindend, für Sie aber nicht.

Grundsätzlich müssen Sie den Eintritt des Versicherungsfalls beweisen, während der Versicherer Ausschlüsse, Obliegenheitsverletzungen und Leistungsfreiheit darlegen und beweisen muss. Bei Einbruchdiebstahl genügen oft Beweiserleichterungen durch das äußere Bild der Tat.

Schildern Sie den Schadenhergang vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar und reichen Sie alle angeforderten Belege ein. Falsche oder unvollständige Angaben können als Obliegenheitsverletzung gewertet werden und die Leistung gefährden.

In bestimmten Fällen, vor allem in der Kfz-Haftpflicht, können Sie als Geschädigter Ihren Anspruch nach § 115 VVG unmittelbar gegen den Versicherer des Schädigers geltend machen. Versicherer und Schädiger haften dann als Gesamtschuldner.

Eine erste Ablehnung ist keineswegs das letzte Wort, da viele Ablehnungen auf angreifbaren Begründungen beruhen. Mit fundierten Argumenten und Nachweisen lässt sich häufig eine Nachregulierung oder die volle Leistung erreichen.

Ein Repräsentant ist eine Person, die mit Ihrem Wissen und Willen die Verwaltung der versicherten Sache übernommen hat und dessen Verhalten Ihnen zugerechnet wird. Verletzt er Obliegenheiten, kann dies Ihre eigene Leistung gefährden.

Bei einer Mehrfachversicherung über denselben Schaden haften die Versicherer nach § 78 VVG als Gesamtschuldner, ohne dass Sie mehr als den Gesamtschaden erhalten. Sie sind verpflichtet, die Mehrfachversicherung anzuzeigen.

Ja, nach § 82 VVG sind Sie verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalls den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern und Weisungen des Versicherers zu befolgen. Erforderliche Aufwendungen hierfür ersetzt der Versicherer in der Regel.

Das hängt vom Vertrag ab; viele Hausrat- und Gebäudeversicherungen sehen eine Neuwertentschädigung vor, andere nur den Zeitwert. Bei Neuwertversicherung wird der über den Zeitwert hinausgehende Betrag oft erst nach Wiederbeschaffung oder Wiederaufbau gezahlt.

Ja, eine fachkundige Prüfung deckt häufig auf, dass die Ablehnung auf einer angreifbaren Auslegung oder unvollständiger Sachverhaltsermittlung beruht. Unsere Kanzlei in Essen prüft Ihre Unterlagen und zeigt Ihnen die Erfolgsaussichten realistisch auf.

Wir vertreten ausschließlich Versicherungsnehmer und setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich gegen Versicherer durch. Sie erreichen unsere Kanzlei in der Hindenburgstr. 23 in Essen unter 0201 890 722 40 oder per E-Mail an [email protected].

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Ihre Versicherung zahlt nicht? Lassen Sie die Ablehnung kostenlos prüfen – wir setzen Ihre Ansprüche durch.

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🕒 Erreichbarkeit: Mo–Fr 9–18 Uhr, bundesweit tätig

Unsere Leistungen

  • Prüfung von Police & Ablehnung
  • Widerspruch gegen Leistungsablehnung
  • Durchsetzung der BU-Rente
  • Klage gegen den Versicherer
  • Deckungszusage beim Rechtsschutz

Schnellcheck

Wir helfen, wenn …

  • ✓ die Versicherung die Leistung verweigert
  • ✓ die BU-Rente abgelehnt oder eingestellt wurde
  • ✓ ein Schaden nicht reguliert wird
  • ✓ der Rechtsschutz die Deckung verweigert
  • ✓ eine Anzeigepflichtverletzung vorgeworfen wird

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Stand: Juni 2026 · regelmäßig aktualisiert. Die Inhalte dieser Seite stellen allgemeine Informationen dar und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.

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