IT-Recht aus einer Hand – für die digitale Wirtschaft und ihre Nutzer
Kaum ein Rechtsgebiet verändert sich so schnell wie das IT-Recht: DSGVO und TDDDG, Digital Services Act, Data Act, NIS-2 und die KI-Verordnung stellen Unternehmen laufend vor neue Pflichten – während Verbraucher im Netz mit Abo-Fallen, Fake-Shops und gesperrten Accounts kämpfen. Wir übersetzen dieses Regelungsdickicht in klare, umsetzbare Lösungen: pragmatisch, wirtschaftlich gedacht und auf Augenhöhe.
Unsere Leistungen im IT-Recht
Von der Abwehr einer Abmahnung bis zum kompletten Vertragswerk für Ihr digitales Produkt – wir decken das gesamte Spektrum ab.
🛡️ DSGVO & Datenschutz
Abmahnungs-Abwehr, Datenpannen-Management, Auskunfts- und Löschersuchen, Verfahren vor Aufsichtsbehörden, Datenschutz-Schadensersatz (Art. 82 DSGVO) – auf Unternehmens- wie auf Betroffenenseite.
📄 IT- & Softwareverträge
Softwareerstellung, Lizenz, SaaS und Cloud, Wartung und SLA, agile Projektverträge, IT-Beschaffung – Gestaltung, Prüfung und Verhandlung für Anbieter und Auftraggeber.
🛒 E-Commerce & Online-Shops
Rechtssicherer Shop-Aufbau: AGB, Widerrufsbelehrung, Button-Lösung, Kündigungsbutton, Preisangaben – plus Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
🤖 KI & neue Technologien
EU-KI-Verordnung (AI Act), KI-Richtlinien für Unternehmen, Urheberrecht an und durch KI, Chatbots und automatisierte Entscheidungen – rechtssicher innovieren.
🔐 Cybersecurity & NIS-2
Rechtliche Begleitung bei Sicherheitsvorfällen und Ransomware, NIS-2-Betroffenheitsanalyse, Meldepflichten, Haftung der Geschäftsleitung.
🚀 Start-up-Paket
AGB und Datenschutz für Ihr Produkt, Rechte am Code, Open-Source-Compliance, Auftragsverarbeitung, Investoren-Due-Diligence – das rechtliche Fundament für Wachstum.
👤 Verbraucherschutz digital
Gesperrte Accounts, Fake-Shops, Abo-Fallen, Inkasso-Abwehr, Widerruf und Gewährleistung bei digitalen Produkten – wir setzen Ihre Rechte gegen Plattformen und Anbieter durch.
🧑💼 Externer Datenschutzbeauftragter
Wir übernehmen die Funktion des externen DSB (§ 38 BDSG, Art. 37 DSGVO) – pragmatisch, erreichbar und mit juristischem Rückgrat.
Für wen wir arbeiten
IT-Recht betrifft längst nicht mehr nur Tech-Konzerne. Unsere Mandanten kommen aus drei Welten – und jede hat eigene Bedürfnisse:
Unternehmen & Mittelstand
- Datenschutz-Compliance als schlanker Prozess statt Papierberg
- IT-Beschaffung und Digitalisierungsprojekte vertraglich absichern
- Reaktion auf Datenpannen, Abmahnungen und Behördenanfragen
- Schulung von Geschäftsführung und Mitarbeitenden
- NIS-2, Data Act und KI-Verordnung: Betroffenheit klären, Pflichten umsetzen
Start-ups & Gründer
- Rechtliches Setup für Launch und Skalierung: AGB, Datenschutz, Verträge
- Rechte am Code sichern – auch gegenüber Agenturen und Freelancern
- Open-Source-Lizenzen und IP-Strategie
- Due-Diligence-Readiness vor der Finanzierungsrunde
- Faire Pauschalen statt Großkanzlei-Stundensätze
Verbraucher
- Account-Sperrungen bei E-Mail-, Social-Media- und Gaming-Diensten
- Fake-Shops, Zahlungsbetrug und Rückbuchungen
- Abo-Fallen und unberechtigte Inkasso-Forderungen
- Widerruf, Gewährleistung und Update-Ansprüche bei digitalen Produkten
- DSGVO-Auskunft, Löschung und Schadensersatz gegen Unternehmen
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen im IT-Recht
Das IT-Recht ist eine Querschnittsmaterie aus europäischen Verordnungen und deutschem Recht. Diese Übersicht zeigt, was in der Praxis am häufigsten relevant wird:
| Regelwerk | Regelt u. a. | Praxisrelevanz |
|---|---|---|
| DSGVO | Verarbeitung personenbezogener Daten, Betroffenenrechte, Bußgelder | Datenschutzerklärung, AVV, Datenpannen, Auskunft & Löschung |
| BDSG | Nationale Ergänzung zur DSGVO | Datenschutzbeauftragter (§ 38), Beschäftigtendatenschutz |
| TDDDG | Cookies & Endgeräte-Zugriff (§ 25), Bestandsdatenauskunft | Cookie-Banner, Tracking, Einwilligungsmanagement |
| DDG | Digitale Dienste (früher TMG) | Impressumspflicht (§ 5), Haftung von Diensteanbietern |
| §§ 312 ff., 327 ff. BGB | Fernabsatz, digitale Produkte | Widerruf, Button-Lösung, Kündigungsbutton, Update-Pflicht |
| UrhG (§§ 69a ff.) | Schutz von Software | Rechte am Code, Lizenzen, Open Source |
| UWG | Lauterkeitsrecht | Abmahnungen im Online-Handel, unlautere Werbung |
| KI-VO (AI Act) | Risikobasierte Pflichten für KI-Systeme | KI-Compliance für Anbieter und Betreiber |
| DSA / Data Act / NIS-2 | Plattformpflichten, Datenzugang, Cybersicherheit | Moderation, Gerätedaten, Sicherheits- & Meldepflichten |
Angaben zur Orientierung; maßgeblich ist die rechtliche Bewertung im Einzelfall.
DSGVO-Notfall? So läuft die Soforthilfe
Bei Abmahnung, Datenpanne oder Behördenschreiben zählt Geschwindigkeit – und ein kühler Kopf:
1. Sofort-Kontakt
Sie erreichen uns unter 0201 890 722 40 oder per E-Mail. Schildern Sie kurz den Fall – wir geben noch am selben Tag eine erste Einschätzung.
2. Fristen sichern
Wir prüfen alle laufenden Fristen (72-Stunden-Meldung, Abmahnfristen, Behördenfristen) und übernehmen die fristwahrende Kommunikation.
3. Lösung umsetzen
Modifizierte Unterlassungserklärung, Behördenmeldung, Betroffenen-Kommunikation oder Verteidigung – wir setzen die Strategie um und schließen die Lücken, damit es nicht wieder passiert.
Wichtig: Nicht vorschnell unterschreiben oder zahlen
Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit gefasst und binden Sie jahrzehntelang bei empfindlicher Vertragsstrafe. Auch Bußgeld- und Schadensersatzforderungen sind oft verhandelbar oder unbegründet. Lassen Sie jede Forderung prüfen, bevor Sie reagieren.
Fristen und Pflichten im Überblick
| Vorgang | Frist / Pflicht |
|---|---|
| Meldung einer Datenpanne an die Aufsichtsbehörde | 72 Stunden ab Kenntnis (Art. 33 DSGVO) |
| Beantwortung eines DSGVO-Auskunftsersuchens | 1 Monat, verlängerbar um 2 Monate (Art. 12 DSGVO) |
| Widerrufsrecht bei Online-Käufen | 14 Tage (§ 355 BGB); bei fehlerhafter Belehrung bis zu 12 Monate + 14 Tage |
| Reaktion auf Abmahnung (Unterlassungserklärung) | Individuell gesetzt, oft wenige Tage bis 2 Wochen – sofort prüfen lassen |
| Updates für digitale Produkte | Für die vernünftige Erwartungsdauer (§ 327f BGB) |
| Kündigungsbutton für laufende Verbraucherverträge | Dauerpflicht (§ 312k BGB) – Fehlen macht jederzeit fristlose Kündigung möglich |
IT-Recht-Ratgeber: Unsere Guides im Detail
Vertiefende Ratgeber zu allen wichtigen Themen des IT-Rechts – von der DSGVO-Abmahnung bis zur KI-Verordnung:
Datenschutz & DSGVO
IT-Verträge & Software
E-Commerce & Plattformen
KI & Cybersicherheit
IT-Projekte & Gewährleistung
Agentur & Marketing
Verwandte Rechtsgebiete
IT-rechtliche Fragen berühren oft angrenzende Gebiete – bei MANDATI erhalten Sie alles aus einer Hand:
Datenschutzrecht →
DSGVO-Beratung im Detail: Auskunft, Löschung, Schadensersatz und Compliance.
Medienrecht →
Äußerungsrecht, Bewertungen, Persönlichkeitsrechte im Netz.
Wettbewerbsrecht →
UWG-Abmahnungen, unlautere Werbung, einstweilige Verfügungen.
Markenrecht →
Marken schützen und verteidigen – auch bei Domains und Social Media.
Influencer-Recht →
Kennzeichnung, Kooperationsverträge, Plattform-Streitigkeiten.
Widerrufsrecht-Guide →
Der komplette Ratgeber zum Widerruf bei Online-Bestellungen.
Häufig gestellte Fragen zum IT-Recht
Ich habe eine DSGVO-Abmahnung erhalten – was soll ich tun?
Keine vorschnelle Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung und keine Zahlung ohne Prüfung. Viele DSGVO-Abmahnungen sind unbegründet oder rechtsmissbräuchlich. Wir prüfen die Abmahnung kurzfristig, geben wenn nötig eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und wehren überzogene Forderungen ab.
Wie hoch können DSGVO-Bußgelder ausfallen?
Die DSGVO sieht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor (Art. 83 DSGVO). In der Praxis richtet sich die Höhe nach Schwere, Dauer und Art des Verstoßes sowie der Kooperation mit der Aufsichtsbehörde. Gerade bei kleineren Unternehmen lässt sich durch professionelle Reaktion viel erreichen.
Was muss ich bei einer Datenpanne beachten?
Meldepflichtige Datenschutzverletzungen müssen binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden (Art. 33 DSGVO); bei hohem Risiko sind auch die Betroffenen zu benachrichtigen (Art. 34 DSGVO). Entscheidend sind schnelle Dokumentation, Risikobewertung und eine saubere Meldung – hier begleiten wir Sie im Akutfall.
Braucht mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Ein Datenschutzbeauftragter ist u. a. Pflicht, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG) oder besonders sensible Daten im Kern der Tätigkeit stehen. Wir prüfen die Pflicht und stellen auf Wunsch den externen Datenschutzbeauftragten.
Ist meine Website abmahnsicher?
Die häufigsten Schwachstellen sind fehlerhafte Datenschutzerklärungen, Cookie-Banner ohne wirksame Einwilligung (§ 25 TDDDG), eingebundene US-Dienste wie Google Fonts ohne Rechtsgrundlage, ein unvollständiges Impressum (§ 5 DDG) und fehlerhafte Widerrufsbelehrungen im Shop. Wir auditieren Ihre Website und beseitigen die Risiken.
Was gehört in einen guten Softwarevertrag?
Klare Leistungsbeschreibung, Mitwirkungspflichten, Abnahmeregelungen, Rechteeinräumung am Code, Vergütungsmodell, Haftungs- und Gewährleistungsregelungen sowie Regelungen zu Änderungswünschen. Ob Werk-, Dienst- oder Mietvertrag (SaaS) – die richtige Vertragsarchitektur entscheidet im Streitfall.
Worauf muss ich bei SaaS- und Cloud-Verträgen achten?
Wichtig sind Verfügbarkeitszusagen (SLA), Datenherausgabe bei Vertragsende, Subunternehmer-Ketten, Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, Speicherorte der Daten und Exit-Strategien. Wir gestalten und prüfen Cloud-Verträge für Anbieter und Kunden.
Was regelt die EU-KI-Verordnung (AI Act) für mein Unternehmen?
Die KI-Verordnung stuft KI-Systeme nach Risikoklassen ein und stellt je nach Klasse Anforderungen an Transparenz, Dokumentation, Datenqualität und menschliche Aufsicht. Wer KI-Systeme entwickelt oder geschäftlich einsetzt – vom Chatbot bis zum Bewerbungs-Screening – sollte Rollen (Anbieter/Betreiber) und Pflichten frühzeitig klären.
Wer haftet, wenn KI-generierte Inhalte Rechte verletzen?
Die Verantwortung trifft grundsätzlich denjenigen, der die Inhalte nutzt und veröffentlicht – nicht das Tool. Urheber-, marken- und persönlichkeitsrechtliche Prüfungen bleiben also auch bei KI-Inhalten unverzichtbar. Für Unternehmen empfehlen sich klare interne KI-Richtlinien.
Gehört mir der Code, den eine Agentur für mich entwickelt hat?
Nicht automatisch. Ohne ausdrückliche Rechteeinräumung verbleiben die urheberrechtlichen Nutzungsrechte (§ 69a UrhG) im Zweifel beim Entwickler; der Auftraggeber erhält oft nur einfache Nutzungsrechte. Wir sichern Ihnen die nötigen ausschließlichen Rechte vertraglich – am besten vor Projektbeginn.
Was müssen Start-ups beim Einsatz von Open-Source-Software beachten?
Open-Source-Lizenzen wie GPL, MIT oder Apache haben unterschiedliche Pflichten – von der Lizenzbeilage bis zum Copyleft-Effekt, der eigene Software „ansteckend“ lizenzpflichtig machen kann. Vor einer Finanzierungsrunde prüfen Investoren die Lizenz-Compliance regelmäßig in der Due Diligence.
Mein Online-Shop soll starten – welche Pflichten gelten?
Impressum (§ 5 DDG), Datenschutzerklärung, rechtskonforme Widerrufsbelehrung, die „Button-Lösung“ (§ 312j BGB: eindeutige Bestellschaltfläche), Preisangaben inkl. Grundpreisen, AGB und je nach Sortiment weitere Pflichten (z. B. Verpackungsregister). Fehler werden regelmäßig von Wettbewerbern und Verbänden abgemahnt.
Was ist der Kündigungsbutton und betrifft er meine Website?
Wer Verbrauchern den Online-Abschluss laufender Verträge ermöglicht, muss auch eine ebenso einfache Online-Kündigung über einen Kündigungsbutton anbieten (§ 312k BGB). Fehlt er, drohen Abmahnungen – und Verbraucher können jederzeit fristlos kündigen.
Als Verbraucher: Mein Konto (E-Mail, Social Media, Gaming) wurde gesperrt – was kann ich tun?
Plattformen dürfen Accounts nicht willkürlich sperren; nach der Rechtsprechung des BGH müssen sie je nach Fall vorher anhören oder zumindest nachträglich begründen. Ansprüche auf Entsperrung und Datenherausgabe lassen sich außergerichtlich und gerichtlich durchsetzen – auch gegen große Anbieter.
Ich bin auf einen Fake-Shop hereingefallen – bekomme ich mein Geld zurück?
Handeln Sie schnell: Bank oder Zahlungsdienstleister kontaktieren (Chargeback bei Kreditkarte, Rückruf bei Lastschrift), Strafanzeige stellen und Beweise sichern. Je nach Zahlungsweg und Zeitablauf bestehen realistische Chancen auf Rückerstattung; wir prüfen auch Ansprüche gegen beteiligte Dienstleister.
Was gilt beim Widerruf von Online-Käufen und digitalen Inhalten?
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu (§§ 312g, 355 BGB). Bei digitalen Inhalten erlischt es, wenn Sie dem sofortigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und Ihre Kenntnis vom Erlöschen bestätigt haben. Fehlerhafte Belehrungen verlängern die Frist erheblich – bis zu zwölf Monate und 14 Tage.
Habe ich Anspruch auf Updates für gekaufte Apps und Geräte?
Ja. Seit 2022 schulden Anbieter digitaler Produkte Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsupdates für den Zeitraum, den der Verbraucher vernünftigerweise erwarten kann (§§ 327f BGB). Bei smarten Geräten gilt Entsprechendes für die digitalen Elemente der Ware.
Was kann ich gegen unberechtigte Inkasso-Forderungen aus Abo-Fallen tun?
Nicht zahlen, sondern prüfen lassen: Häufig fehlt es schon an einem wirksamen Vertragsschluss, etwa weil die Button-Lösung nicht eingehalten wurde. Wir widersprechen der Forderung, wehren Schufa-Drohungen ab und setzen Gegenansprüche durch.
Welche neuen EU-Regeln betreffen Unternehmen im Digitalbereich?
Neben DSGVO und TDDDG vor allem: der Digital Services Act (Pflichten für Online-Plattformen), der Data Act (Zugang zu und Teilen von Gerätedaten), NIS-2 (Cybersicherheitspflichten für viele Unternehmen ab mittlerer Größe) und die KI-Verordnung. Was davon für Sie gilt, klären wir in einem kompakten Compliance-Check.
Was kostet die Beratung im IT-Recht?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Danach arbeiten wir je nach Projekt mit transparenten Pauschalen (z. B. Vertragspaket, Website-Audit) oder nach Aufwand; bei Abmahnungen und Rechtsverletzungen muss die Gegenseite die Kosten bei berechtigter Verteidigung bzw. Rechtsverfolgung häufig erstatten.
IT-rechtliche Frage oder akuter Notfall? Rufen Sie uns an unter 0201 890 722 40 oder schreiben Sie an [email protected] – die Ersteinschätzung ist kostenlos, die Beratung bundesweit digital möglich.
