Was ist eine Revision im Strafverfahren?
Die Revision ist ein außerordentlich wichtiges Rechtsmittel im deutschen Strafrecht, das Ihnen die Möglichkeit bietet, gegen ein Urteil vorzugehen, wenn dieses auf Rechtsfehlern beruht. Im Gegensatz zur Berufung, bei der der gesamte Sachverhalt neu aufgerollt wird, konzentriert sich die Revision ausschließlich auf die rechtliche Prüfung des ergangenen Urteils.
Der entscheidende Unterschied zur Berufung
Während bei einer Berufung eine vollständige neue Beweisaufnahme stattfindet und Zeugen erneut gehört werden können, beschränkt sich das Revisionsverfahren auf die Überprüfung, ob das Gericht das Recht korrekt angewendet hat. Das Revisionsgericht prüft dabei nicht, ob die Tatsachenfeststellungen richtig sind, sondern ob aus den festgestellten Tatsachen die richtigen rechtlichen Schlüsse gezogen wurden.
⚠️ Wichtiger Hinweis
Diese Beschränkung macht die Revision zu einem hochspezialisierten Rechtsgebiet, das besondere Expertise und Erfahrung erfordert. Ein Anwalt, der erfolgreich Revisionen führt, muss nicht nur das materielle Strafrecht perfekt beherrschen, sondern auch die komplexen Verfahrensvorschriften der Strafprozessordnung.
Fristen und Voraussetzungen - Jede Minute zählt!
⚠️ ACHTUNG: Absolute Fristen!
Die Einhaltung der Revisionsfristen ist absolut kritisch und kann nicht verlängert werden!
Die 7-Tage-Frist zur Einlegung
Die wichtigste Frist im Revisionsverfahren ist die Einlegungsfrist von einer Woche nach Verkündung des Urteils (§ 341 StPO). Diese Frist ist ausnahmslos einzuhalten und kann unter keinen Umständen verlängert werden. Bereits ein Tag Verspätung führt zur Unzulässigkeit der Revision.
Die 1-Monats-Frist zur Begründung
Nach der fristgerechten Einlegung der Revision haben Sie einen Monat Zeit, um die Revision zu begründen (§ 345 StPO). Diese Frist beginnt nach Ablauf der Einlegungsfrist zu laufen, also frühestens acht Tage nach der Urteilsverkündung.
Erfolgsaussichten: Wann lohnt sich eine Revision?
Durchschnittliche Erfolgsquote
3-8%Statistische Erfolgsquote in Deutschland
BGH-Statistik 2019
2,47%Von 4.005 Revisionsverfahren nur 99 erfolgreich
Unsere Erfolgsquote
Deutlich höherDurch spezialisierte Expertise und sorgfältige Auswahl
Besonders erfolgversprechende Revisionsgründe
| Art der Rüge | Erfolgsaussichten | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| Sachrüge | 9-11x höher als Verfahrensrüge | Falsche Rechtsanwendung, Strafzumessung |
| Verfahrensrüge | Unter 1% (bei korrekter Führung höher) | Verfahrensfehler, Beweisverwertung |
| Absolute Revisionsgründe | Sehr hoch bei Vorliegen | Grundlegende Verfahrensfehler |
Kosten einer Revision - Transparente Preise
Anwaltskosten nach RVG
| Strafmaß | Gegenstandswert | Verfahrensgebühr | Terminsgebühr |
|---|---|---|---|
| Bis 6 Monate | 2.000 € | 320 € | 240 € |
| Bis 1 Jahr | 3.000 € | 480 € | 360 € |
| Bis 2 Jahre | 4.000 € | 640 € | 480 € |
| Über 4 Jahre | 6.000 € | 960 € | 720 € |
💡 Wichtig zu wissen
Bei erfolgreicher Revision erstattet die Staatskasse alle Kosten! Das Kostenrisiko besteht nur bei erfolglosen Revisionen.
Achtung: Dies gilt nicht bei Honorarvereinbarungen. Dann werden nur die gesetzlichen Gebühren erstattet!
Häufig gestellte Fragen
Oberlandesgerichte: 6-18 Monate
Bundesgerichtshof: 12-24 Monate
Wichtig: Während des Revisionsverfahrens wird das Urteil nicht vollstreckt. Sie bleiben auf freiem Fuß!
Nein! Das Verböserungsverbot (reformatio in peius) schließt dies aus. Ihre Strafe kann nur gleich bleiben oder reduziert werden, niemals erhöht.
Für die Revisionsbegründung: Ja, diese muss von einem Rechtsanwalt unterzeichnet werden (§ 345 Abs. 2 StPO).
Praktischer Rat: Auch die Einlegung sollte durch einen Anwalt erfolgen, um Formfehler zu vermeiden.
Bei erfolgloser Revision tragen Sie die Anwaltskosten (800-2.500 €) und Gerichtskosten (140-1.000 € je nach Strafmaß).
Bei erfolgreicher Revision erstattet die Staatskasse alle Kosten!
