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Strafverteidigung · Essen & Ruhrgebiet

Strafverteidiger in Essen – Anwalt für Strafrecht

Kurzantwort: Bei Strafverfahren in Essen vertreten die Strafverteidiger der Kanzlei MANDATI Beschuldigte von der ersten Vernehmung bis zur Revision – vor dem Amtsgericht Essen, Landgericht Essen und in ganz NRW. Bei Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme: 0201 890 722 40 (24/7).

Vorladung der Polizei, Durchsuchung, Anklage oder Festnahme? Als erfahrene Strafverteidiger in Essen vertreten wir Sie in Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlungen und Rechtsmitteln – diskret, entschlossen und mit langjähriger Praxis vor den Strafgerichten im Ruhrgebiet.

  • 24/7 Notfall-Erreichbarkeit
  • AG & LG Essen · Staatsanwaltschaft Essen
  • Ermittlung · Hauptverhandlung · Revision
  • Schweigepflicht & Mandantenschutz
  • Essen
  • Bochum
  • Dortmund
  • Düsseldorf
  • NRW
Erfahrung · AG & LG Essen Expertise · Straf- & Wirtschaftsstrafrecht Autorität · RA-Kammer Düsseldorf Vertrauen · ★ 5,0 Google

Notfall: Festnahme, Durchsuchung oder Vernehmung?

Schweigen Sie. Nach § 136 StPO sind Sie nicht verpflichtet, sich zu belasten. Fordern Sie sofort einen Verteidiger an – auch wenn die Polizei etwas anderes sagt. Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.

Jetzt anrufen: 0201 890 722 40 Wir sind notfallmäßig erreichbar – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.

Ihr Strafverteidiger in Essen & NRW

Ein Strafverfahren bedroht Freiheit, Beruf und Reputation. Deshalb zählt jede Stunde: Je früher ein erfahrener Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto besser lassen sich Aktenlage, Beweise und Verfahrensstrategie steuern. Die Kanzlei MANDATI vertritt Beschuldigte und Nebenkläger in Essen, im Ruhrgebiet und in ganz Nordrhein-Westfalen – von der ersten Vorladung bis zum Rechtsmittel.

24/7
Erreichbarkeit bei Festnahme & Durchsuchung
§ 136
StPO – Recht auf Schweigen vor Aussage
100%
Schweigepflicht & Mandantenschutz

Leistungen in der Strafverteidigung

Wir begleiten Sie durch alle Phasen des Strafverfahrens – außergerichtlich und vor Gericht. Unser Ziel: Einstellung, Freispruch, Strafmilderung oder ein faires Ergebnis im Vergleich.

Ermittlungsverfahren

Vertretung bei Vernehmungen, Akteneinsicht, Gegenstellung zu Gutachten und Anträge auf Einstellung nach § 170 StPO. Wir kommunizieren mit Staatsanwaltschaft und Polizei ausschließlich in Ihrem Interesse.

Hauptverhandlung

Vorbereitung und Durchführung der Verteidigung vor Amts- und Landgericht – von der Beweisaufnahme über Zeugenvernehmungen bis zur Plädoyertaktik.

Strafbefehl & Bußgeld

Prüfung von Strafbefehlen, Wahrung der Einspruchsfrist (2 Wochen) und Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren (OWi) im Straßen- und Wirtschaftsverkehr.

Wirtschaftsstrafrecht

Verteidigung bei Steuer-, Insolvenz-, Korruptions- und Compliance-Verfahren gegen Unternehmer, Geschäftsführer und Führungskräfte.

Verkehrsstrafrecht

Fahrerflucht, Trunkenheit, fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, Entziehung der Fahrerlaubnis – wir sichern Führerschein und Strafmaß.

Berufung & Revision

Überprüfung von Urteilen, Rechtsmittelbegründung und Durchsetzung von Verfahrensfehlern in der Berufung und Revision.

Beistand für Nebenkläger

Opferschutz und Durchsetzung von Ansprüchen im Strafverfahren – z. B. bei Körperverletzung, Betrug, Sexualdelikten oder Gewaltdelikten.

Jugendstrafrecht

Verteidigung von Heranwachsenden und Jugendlichen vor dem Jugendgericht – mit Fokus auf Erziehungsgedanken und mildere Rechtsfolgen.

Ihre Rechte als Beschuldigter

Als Beschuldigter haben Sie weitreichende Rechte, die von Anfang an gelten – nicht erst nach der Anklage. Wir setzen diese Rechte konsequent durch.

So läuft ein Strafverfahren ab

Ein Strafverfahren durchläuft mehrere Phasen. In jeder Phase können wir eingreifen und Ihre Position verbessern.

1

Ermittlungsverfahren

Die Staatsanwaltschaft ermittelt: Vernehmungen, Durchsuchungen, Gutachten. Hier werden oft entscheidende Weichen gestellt – deshalb sofort einen Verteidiger einschalten.

2

Anklage oder Einstellung

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, erlässt einen Strafbefehl oder stellt das Verfahren ein (§ 170 StPO). Wir prüfen alle Optionen und kämpfen für Einstellung oder mildere Verfahrensformen.

3

Hauptverhandlung

Vor dem Amts- oder Landgericht: Beweisaufnahme, Zeugenvernehmung, Plädoyer. Wir bereiten die Verteidigung sorgfältig vor und vertreten Ihre Interessen vor Gericht.

4

Urteil & Rechtsmittel

Nach dem Urteil prüfen wir Berufung und Revision. Fristen sind kurz – wir handeln schnell, um Ihre Rechte in der nächsten Instanz fortzusetzen.

Schwerpunkte unserer Strafverteidigung

Wir verteidigen in allen Bereichen des Strafrechts. Besonders häufig begleiten wir Mandanten in folgenden Deliktsfeldern:

Gerichte & Zuständigkeit in Essen

Die Kanzlei MANDATI vertritt Mandanten vor den Strafgerichten in Essen und im gesamten Ruhrgebiet:

Häufige Fragen zur Strafverteidigung

Wann brauche ich einen Strafverteidiger?

Sobald Sie Beschuldigter sind, eine Vorladung erhalten, durchsucht werden oder in Gewahrsam genommen wurden. Warten Sie nicht auf die Anklage – im Ermittlungsverfahren werden oft entscheidende Weichen gestellt. Auch bei einem Strafbefehl per Post gilt: Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen.

Was kostet ein Strafverteidiger?

Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – abhängig von Gegenstandswert und Verfahrensstadium. In der Erstberatung erhalten Sie eine transparente Kosteneinschätzung. Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig die Kosten für Strafverteidigung. Bei Pflichtverteidigung trägt der Staat die Gebühren.

Kostenbeispiele (Richtwerte):

  • Erstberatung: 190 € zzgl. MwSt. (§ 34 RVG)
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren: abhängig vom Gegenstandswert
  • Hauptverhandlung: Gebühren nach RVG-Tabelle
Was tun bei Durchsuchung oder Festnahme?

Schweigen Sie. Machen Sie keine Aussage ohne anwaltliche Beratung (§ 136 StPO). Fordern Sie sofort einen Verteidiger an und rufen Sie uns unter 0201 890 722 40 an – wir sind notfallmäßig erreichbar. Unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Prüfung.

Verteidigt MANDATI auch vor dem Landgericht Essen?

Ja. Wir vertreten Mandanten vor dem Amtsgericht Essen, dem Landgericht Essen und weiteren Gerichten in NRW und bundesweit – von der Verwarnung bis zur Revision.

Was ist ein Strafbefehl und was kann ich tun?

Ein Strafbefehl ist eine schnelle Verurteilung ohne Hauptverhandlung. Sie haben zwei Wochen Zeit für Einspruch. Ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig. Wir prüfen den Strafbefehl und empfehlen, ob Einspruch sinnvoll ist.

Kann das Verfahren eingestellt werden?

Ja, in vielen Fällen. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen (§ 170 StPO) – z. B. bei geringer Schuld, Bagatelldelikten oder wenn die Beweislage unzureichend ist. Wir beantragen Einstellung und verhandeln außergerichtliche Lösungen.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Viele Rechtsschutzversicherungen decken Strafverteidigung ab – oft mit Deckungssummen und Selbstbeteiligung. Wir prüfen Ihren Versicherungsschutz und rechnen direkt mit der Versicherung ab, soweit möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Berufung und Revision?

Die Berufung (§ 312 StPO) richtet sich gegen Urteile des Amtsgerichts und wird vor dem Landgericht verhandelt – Tatsachen und Recht werden neu geprüft. Die Revision (§ 333 StPO) richtet sich gegen Berufungsurteile und prüft nur Rechtsfragen vor dem Oberlandesgericht. Fristen sind kurz – wir handeln sofort.

Diskret. Erfahren. An Ihrer Seite.

Im Strafrecht entscheidet oft die Reaktionsgeschwindigkeit. Vertrauen Sie auf eine Kanzlei, die Ermittlungsverfahren kennt, Ihre Rechte von der ersten Minute an schützt und Sie mit Erfahrung vor den Gerichten in Essen und NRW vertritt.

Jetzt Strafverteidiger kontaktieren

Schildern Sie uns Ihren Fall – telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserer Kanzlei. Wir sichern Fristen, geben eine erste Einschätzung und entwickeln Ihre Verteidigungsstrategie.

24/7
Notfall-Erreichbarkeit
0 €
Ersteinschätzung bei überschaubarem Fall
100%
Vertraulich & diskret

So erreichen Sie uns:

Telefon: 0201 890 722 40

E-Mail: [email protected]

Adresse: Hindenburgstr. 23, 45127 Essen

Sprechzeiten: Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr · Notfall rund um die Uhr

Strafverteidigung in Essen & dem Ruhrgebiet

MANDATI · Hindenburgstr. 23, 45127 Essen
Tel. 0201 890 722 40 · [email protected]

Verteidigung in Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen für Mandanten in Essen, Bochum, Dortmund, Düsseldorf und ganz NRW.

Strafverteidigung FAQ – Kurzantworten

Wann brauche ich einen Strafverteidiger?

Sobald Sie Beschuldigter sind, vorgeladen werden, durchsucht werden oder in Gewahrsam genommen wurden – nicht erst nach Anklage.

Was kostet Strafverteidigung?

Gebühren nach RVG je nach Verfahrensstadium und Gegenstandswert. Rechtsschutzversicherungen übernehmen oft die Kosten. Pflichtverteidigung wird vom Staat bezahlt.

Was tun bei Durchsuchung oder Festnahme?

Schweigen (§ 136 StPO), Verteidiger anfordern und MANDATI unter 0201 890 722 40 anrufen – notfallmäßig erreichbar.

Verteidigt MANDATI vor dem Landgericht Essen?

Ja, vor Amts- und Landgericht Essen sowie weiteren Gerichten in NRW und bundesweit.

Was ist ein Strafbefehl?

Schnelle Verurteilung ohne Hauptverhandlung. Einspruchsfrist: zwei Wochen. Wir prüfen, ob Einspruch sinnvoll ist.

Kann das Verfahren eingestellt werden?

Ja – die Staatsanwaltschaft kann nach § 170 StPO einstellen. Wir beantragen Einstellung und verhandeln außergerichtlich.

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