Notfall: Festnahme, Durchsuchung oder Vernehmung?
Schweigen Sie. Nach § 136 StPO sind Sie nicht verpflichtet, sich zu belasten. Fordern Sie sofort einen Verteidiger an – auch wenn die Polizei etwas anderes sagt. Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.
Ihr Strafverteidiger in Essen & NRW
Ein Strafverfahren bedroht Freiheit, Beruf und Reputation. Deshalb zählt jede Stunde: Je früher ein erfahrener Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto besser lassen sich Aktenlage, Beweise und Verfahrensstrategie steuern. Die Kanzlei MANDATI vertritt Beschuldigte und Nebenkläger in Essen, im Ruhrgebiet und in ganz Nordrhein-Westfalen – von der ersten Vorladung bis zum Rechtsmittel.
Leistungen in der Strafverteidigung
Wir begleiten Sie durch alle Phasen des Strafverfahrens – außergerichtlich und vor Gericht. Unser Ziel: Einstellung, Freispruch, Strafmilderung oder ein faires Ergebnis im Vergleich.
Ermittlungsverfahren
Vertretung bei Vernehmungen, Akteneinsicht, Gegenstellung zu Gutachten und Anträge auf Einstellung nach § 170 StPO. Wir kommunizieren mit Staatsanwaltschaft und Polizei ausschließlich in Ihrem Interesse.
Hauptverhandlung
Vorbereitung und Durchführung der Verteidigung vor Amts- und Landgericht – von der Beweisaufnahme über Zeugenvernehmungen bis zur Plädoyertaktik.
Strafbefehl & Bußgeld
Prüfung von Strafbefehlen, Wahrung der Einspruchsfrist (2 Wochen) und Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren (OWi) im Straßen- und Wirtschaftsverkehr.
Wirtschaftsstrafrecht
Verteidigung bei Steuer-, Insolvenz-, Korruptions- und Compliance-Verfahren gegen Unternehmer, Geschäftsführer und Führungskräfte.
Verkehrsstrafrecht
Fahrerflucht, Trunkenheit, fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, Entziehung der Fahrerlaubnis – wir sichern Führerschein und Strafmaß.
Berufung & Revision
Überprüfung von Urteilen, Rechtsmittelbegründung und Durchsetzung von Verfahrensfehlern in der Berufung und Revision.
Beistand für Nebenkläger
Opferschutz und Durchsetzung von Ansprüchen im Strafverfahren – z. B. bei Körperverletzung, Betrug, Sexualdelikten oder Gewaltdelikten.
Jugendstrafrecht
Verteidigung von Heranwachsenden und Jugendlichen vor dem Jugendgericht – mit Fokus auf Erziehungsgedanken und mildere Rechtsfolgen.
Ihre Rechte als Beschuldigter
Als Beschuldigter haben Sie weitreichende Rechte, die von Anfang an gelten – nicht erst nach der Anklage. Wir setzen diese Rechte konsequent durch.
Recht auf Schweigen (§ 136 StPO)
Sie müssen sich nicht selbst belasten. Wir begleiten jede Vernehmung und verhindern voreilige Aussagen unter Druck.
- Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung
- Recht auf Belehrung vor Vernehmung
- Verteidiger kann jederzeit hinzugezogen werden
Recht auf Akteneinsicht
Ihr Verteidiger kann die Ermittlungsakte einsehen und prüfen, welche Beweise gegen Sie vorliegen – und welche fehlen.
- Einsicht in Ermittlungsakte nach § 147 StPO
- Prüfung von Gutachten und Zeugenaussagen
- Antrag auf weitere Beweiserhebung
Recht auf einen Verteidiger
Ab Festnahme oder erster Vernehmung haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen (§ 140 StPO).
- Pflichtverteidigung bei schweren Delikten
- Wahlverteidiger jederzeit beauftragbar
- Verteidiger bei Durchsuchungen anwesend
Verfahrensrechte
Wir prüfen, ob Ermittlungsmaßnahmen rechtmäßig waren – und nutzen Verfahrensfehler für Ihre Verteidigung.
- Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen (§ 102 StPO)
- Beschwerde gegen Haftbefehl (§ 304 StPO)
- Antrag auf Verfahrenseinstellung
- Rechtsmittel gegen ungünstige Entscheidungen
So läuft ein Strafverfahren ab
Ein Strafverfahren durchläuft mehrere Phasen. In jeder Phase können wir eingreifen und Ihre Position verbessern.
Ermittlungsverfahren
Die Staatsanwaltschaft ermittelt: Vernehmungen, Durchsuchungen, Gutachten. Hier werden oft entscheidende Weichen gestellt – deshalb sofort einen Verteidiger einschalten.
Anklage oder Einstellung
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, erlässt einen Strafbefehl oder stellt das Verfahren ein (§ 170 StPO). Wir prüfen alle Optionen und kämpfen für Einstellung oder mildere Verfahrensformen.
Hauptverhandlung
Vor dem Amts- oder Landgericht: Beweisaufnahme, Zeugenvernehmung, Plädoyer. Wir bereiten die Verteidigung sorgfältig vor und vertreten Ihre Interessen vor Gericht.
Urteil & Rechtsmittel
Nach dem Urteil prüfen wir Berufung und Revision. Fristen sind kurz – wir handeln schnell, um Ihre Rechte in der nächsten Instanz fortzusetzen.
Schwerpunkte unserer Strafverteidigung
Wir verteidigen in allen Bereichen des Strafrechts. Besonders häufig begleiten wir Mandanten in folgenden Deliktsfeldern:
Betrug & Untreue
- Unterschlagung und Veruntreuung (§§ 246, 266 StGB)
- Betrug und gewerbsmäßiger Betrug (§§ 263, 263a StGB)
- Insolvenzdelikte (§§ 283 ff. StGB)
- Computerbetrug und Datenveränderung
Körperverletzung & Gewalt
- Einfache und gefährliche Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB)
- Schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte
- Hausfriedensbruch und Nötigung
- Beleidigung und üble Nachrede
Drogen- & Betäubungsmittelrecht
- Besitz und Erwerb (§ 29 BtMG)
- Handel und Einfuhr (§ 30 BtMG)
- Durchsuchungen und Beschlagnahme
- Abgrenzung Eigenkonsum vs. Handel
Verkehrsstrafrecht
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Fahrerflucht (§ 142 StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
- Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)
Wirtschafts- & Steuerstrafrecht
- Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
- Steuerbetrug und Subventionsbetrug
- Korruption und Bestechlichkeit
- Geldwäsche (§ 261 StGB)
Sexual- & Jugendstrafrecht
- Sexualdelikte und Nötigung
- Verbreitung jugendgefährdender Inhalte
- Jugendstrafrecht (JGG) für Heranwachsende
- Diskrete und sensible Verteidigung
Gerichte & Zuständigkeit in Essen
Die Kanzlei MANDATI vertritt Mandanten vor den Strafgerichten in Essen und im gesamten Ruhrgebiet:
Amtsgericht Essen
Zuständig für Straftaten mit geringerer Strafdrohung (Geldstrafe bis 4 Jahre Freiheitsstrafe). Hier finden die meisten Strafverfahren statt.
Landgericht Essen
Zuständig für schwere Straftaten (ab 4 Jahren Freiheitsstrafe) und als Berufungsgericht. Wir vertreten Sie auch in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren.
Staatsanwaltschaft Essen
Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren. Wir kommunizieren frühzeitig mit der Anklagebehörde – für Einstellungen, Vergleiche oder mildere Verfahrensformen.
Ruhrgebiet & NRW
Vertretung auch vor Gerichten in Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Oberhausen, Gelsenkirchen und bundesweit je nach Zuständigkeit.
Häufige Fragen zur Strafverteidigung
Wann brauche ich einen Strafverteidiger?
Sobald Sie Beschuldigter sind, eine Vorladung erhalten, durchsucht werden oder in Gewahrsam genommen wurden. Warten Sie nicht auf die Anklage – im Ermittlungsverfahren werden oft entscheidende Weichen gestellt. Auch bei einem Strafbefehl per Post gilt: Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen.
Was kostet ein Strafverteidiger?
Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – abhängig von Gegenstandswert und Verfahrensstadium. In der Erstberatung erhalten Sie eine transparente Kosteneinschätzung. Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig die Kosten für Strafverteidigung. Bei Pflichtverteidigung trägt der Staat die Gebühren.
Kostenbeispiele (Richtwerte):
- Erstberatung: 190 € zzgl. MwSt. (§ 34 RVG)
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren: abhängig vom Gegenstandswert
- Hauptverhandlung: Gebühren nach RVG-Tabelle
Was tun bei Durchsuchung oder Festnahme?
Schweigen Sie. Machen Sie keine Aussage ohne anwaltliche Beratung (§ 136 StPO). Fordern Sie sofort einen Verteidiger an und rufen Sie uns unter 0201 890 722 40 an – wir sind notfallmäßig erreichbar. Unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Prüfung.
Verteidigt MANDATI auch vor dem Landgericht Essen?
Ja. Wir vertreten Mandanten vor dem Amtsgericht Essen, dem Landgericht Essen und weiteren Gerichten in NRW und bundesweit – von der Verwarnung bis zur Revision.
Was ist ein Strafbefehl und was kann ich tun?
Ein Strafbefehl ist eine schnelle Verurteilung ohne Hauptverhandlung. Sie haben zwei Wochen Zeit für Einspruch. Ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig. Wir prüfen den Strafbefehl und empfehlen, ob Einspruch sinnvoll ist.
Kann das Verfahren eingestellt werden?
Ja, in vielen Fällen. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen (§ 170 StPO) – z. B. bei geringer Schuld, Bagatelldelikten oder wenn die Beweislage unzureichend ist. Wir beantragen Einstellung und verhandeln außergerichtliche Lösungen.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Viele Rechtsschutzversicherungen decken Strafverteidigung ab – oft mit Deckungssummen und Selbstbeteiligung. Wir prüfen Ihren Versicherungsschutz und rechnen direkt mit der Versicherung ab, soweit möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Berufung und Revision?
Die Berufung (§ 312 StPO) richtet sich gegen Urteile des Amtsgerichts und wird vor dem Landgericht verhandelt – Tatsachen und Recht werden neu geprüft. Die Revision (§ 333 StPO) richtet sich gegen Berufungsurteile und prüft nur Rechtsfragen vor dem Oberlandesgericht. Fristen sind kurz – wir handeln sofort.
Diskret. Erfahren. An Ihrer Seite.
Im Strafrecht entscheidet oft die Reaktionsgeschwindigkeit. Vertrauen Sie auf eine Kanzlei, die Ermittlungsverfahren kennt, Ihre Rechte von der ersten Minute an schützt und Sie mit Erfahrung vor den Gerichten in Essen und NRW vertritt.
Jetzt Strafverteidiger kontaktieren
Schildern Sie uns Ihren Fall – telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserer Kanzlei. Wir sichern Fristen, geben eine erste Einschätzung und entwickeln Ihre Verteidigungsstrategie.
So erreichen Sie uns:
Telefon: 0201 890 722 40
E-Mail: [email protected]
Adresse: Hindenburgstr. 23, 45127 Essen
Sprechzeiten: Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr · Notfall rund um die Uhr
