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Wettbewerbsrecht & Abmahnung Essen | mandati Anwalt

Wettbewerbsrecht & Abmahnung in Essen

Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten oder ein Mitbewerber verstößt gegen das UWG? Wir prüfen, reagieren fristgerecht und vertreten Sie vor Gericht.

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Unsere Schwerpunkte im Wettbewerbsrecht

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt fairen Wettbewerb. Wir beraten Unternehmen, Selbstständige und Online-Händler bei allen Fragen rund um Abmahnung, Werbung und Lauterkeit.

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Abmahnung erhalten

Wir prüfen Berechtigung, Fristen und die geforderte Unterlassungserklärung, bevor Sie unüberlegt unterschreiben.

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Irreführende Werbung

Falsche oder täuschende Werbeaussagen nach Paragraf 5 UWG können abgemahnt werden - wir bewerten Ihre Werbung rechtssicher.

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Spam & unzumutbare Belästigung

E-Mail-Werbung ohne Einwilligung und unerwünschte Werbeanrufe verstoßen gegen Paragraf 7 UWG.

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Online-Handel & Pflichtangaben

Fehlendes Impressum, fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder Grundpreisangaben sind häufige Abmahngründe im E-Commerce.

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Einstweilige Verfügung

Bei Eilbedürftigkeit drohen schnelle gerichtliche Verbote - wir reagieren mit Schutzschrift oder Widerspruch.

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Influencer & Kennzeichnung

Schleichwerbung und fehlende Werbekennzeichnung in sozialen Medien führen regelmäßig zu Abmahnungen.

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Vergleichende Werbung

Werbung mit dem Vergleich zu Mitbewerbern ist nur unter den Voraussetzungen des Paragrafen 6 UWG zulässig.

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Anspruchsdurchsetzung

Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Vertragsstrafen setzen wir für Sie konsequent durch.

Ansprüche und Mittel im Wettbewerbsrecht

Das UWG stellt verschiedene Mittel bereit, um gegen unlautere Handlungen vorzugehen. Welches im Einzelfall passt, hängt von Verstoß, Dringlichkeit und Beweislage ab.

Anspruch/MittelBedeutung
AbmahnungAußergerichtliche Aufforderung, das beanstandete Verhalten zu unterlassen, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung (Paragraf 13 UWG).
UnterlassungserklärungStrafbewehrtes Versprechen, das Verhalten künftig zu unterlassen - beseitigt die Wiederholungsgefahr und vermeidet ein Gerichtsverfahren.
Einstweilige VerfügungSchnelle gerichtliche Eilmaßnahme bei Dringlichkeit, oft ohne mündliche Verhandlung erlassen (Paragrafen 12 UWG, 935 ff. ZPO).
VertragsstrafeBei Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung fällig - Höhe nach Hamburger Brauch oder fester Betrag.
SchadensersatzErsatz des durch die unlautere Handlung entstandenen Schadens, ggf. Gewinnabschöpfung (Paragrafen 9, 10 UWG).
AuskunftAnspruch auf Auskunft über Umfang der Verstöße als Grundlage für die Berechnung des Schadensersatzes.

Hinweis: Eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung kann Sie über den eigentlichen Verstoß hinaus binden. Lassen Sie diese vor Abgabe anwaltlich prüfen.

Abmahnung erhalten oder selbst abmahnen?

Ob Sie eine Abmahnung verteidigen oder gegen einen Mitbewerber vorgehen wollen - beide Seiten erfordern rechtssicheres und schnelles Handeln.

Abmahnung erhalten?

  • Frist beachten: Die gesetzte Frist ist meist kurz - ignorieren Sie die Abmahnung nicht, denn sonst droht eine einstweilige Verfügung.
  • Nicht ungeprüft unterschreiben: Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst und bindet Sie unnötig stark.
  • Berechtigung prüfen: Wir klären, ob der Abmahnende aktivlegitimiert ist und ob überhaupt ein Wettbewerbsverstoß vorliegt.
  • Modifizierte Erklärung: Häufig ist eine angepasste Unterlassungserklärung mit angemessener Vertragsstrafe die bessere Lösung.
  • Kosten prüfen: Bei bestimmten Verstößen sind die Abmahnkosten seit der UWG-Reform 2020 ausgeschlossen (Paragraf 13 Absatz 4 UWG).

Mitbewerber abmahnen?

  • Verstoß dokumentieren: Wir sichern Beweise wie Screenshots, Werbematerial und Zeugen rechtssicher.
  • Aktivlegitimation klären: Nur Mitbewerber, qualifizierte Wirtschaftsverbände und Einrichtungen können abmahnen (Paragraf 8 Absatz 3 UWG).
  • Abmahnung formulieren: Eine präzise Abmahnung mit Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr und spart ein Verfahren.
  • Dringlichkeit nutzen: Bei schnellem Handeln ist eine einstweilige Verfügung möglich - die Vermutung der Dringlichkeit darf nicht widerlegt werden.
  • Kein Missbrauch: Wir stellen sicher, dass Ihr Vorgehen nicht als rechtsmissbräuchlich eingestuft wird (Paragraf 8c UWG).

Häufige Fragen zum Wettbewerbsrecht

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um UWG, Abmahnung und Lauterkeitsrecht. Bei individuellem Beratungsbedarf sind wir für Sie da.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Mitbewerber, Verbraucher und die Allgemeinheit vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es verbietet unter anderem Irreführung, Belästigung und aggressive Praktiken.

Nach Paragraf 3 UWG sind geschäftliche Handlungen unlauter, wenn sie gegen die unternehmerische Sorgfalt verstoßen und geeignet sind, das Verhalten von Verbrauchern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinflussen.

Werbung ist nach Paragraf 5 UWG irreführend, wenn sie unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben enthält, etwa über Eigenschaften, Preis, Verfügbarkeit oder Herkunft einer Ware.

Nach Paragraf 5a UWG kann auch das Verschweigen wesentlicher Informationen irreführend sein, wenn der Verbraucher diese Angabe für eine informierte Entscheidung benötigt.

Vergleichende Werbung ist nach Paragraf 6 UWG grundsätzlich zulässig, aber nur unter engen Voraussetzungen. Sie darf nicht irreführen, nicht herabsetzen und muss objektiv nachprüfbare Eigenschaften vergleichen.

Werbe-E-Mails sind ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers grundsätzlich unzulässig und stellen eine unzumutbare Belästigung nach Paragraf 7 UWG dar.

Werbeanrufe bei Verbrauchern sind ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung verboten (Paragraf 7 Absatz 2 UWG). Sogenannte Cold Calls können abgemahnt und mit Bußgeldern geahndet werden.

Aggressive Praktiken liegen vor, wenn durch Belästigung, Nötigung oder unzulässige Beeinflussung die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers erheblich beeinträchtigt wird (Paragraf 4a UWG).

Der Anhang zu Paragraf 3 Absatz 3 UWG enthält eine Liste von Handlungen, die stets unzulässig sind - etwa unwahre Angaben über Verfügbarkeit oder das Vortäuschen von Gewinnen.

Nehmen Sie die Abmahnung ernst und ignorieren Sie sie keinesfalls, unterschreiben Sie aber auch nicht ungeprüft. Lassen Sie die Berechtigung und die Unterlassungserklärung anwaltlich prüfen, bevor die Frist abläuft.

Die in Abmahnungen gesetzten Fristen betragen oft nur wenige Tage. Reagieren Sie nicht rechtzeitig, droht der Abmahnende mit einer einstweiligen Verfügung, was die Kosten deutlich erhöht.

Nein. Die beigefügte Erklärung ist meist zugunsten des Abmahnenden zu weit gefasst. Oft ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll, die nur den konkreten Verstoß abdeckt.

Es handelt sich um ein verbindliches Versprechen, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen, verbunden mit der Zusage einer Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall. Sie beseitigt die Wiederholungsgefahr.

Eine modifizierte Erklärung weicht von der vorformulierten Vorlage ab, etwa durch präzisere Formulierung oder eine Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch. So vermeiden Sie eine überschießende Bindung.

Die Höhe richtet sich nach Schwere und Gefährlichkeit des Verstoßes. Üblich sind feste Beträge oder eine Bestimmung nach Hamburger Brauch, bei der die Höhe im Streitfall vom Gericht überprüft wird.

Beim Hamburger Brauch wird in der Unterlassungserklärung keine feste Vertragsstrafe genannt. Stattdessen bestimmt der Gläubiger im Verstoßfall die Höhe nach billigem Ermessen, die ein Gericht überprüfen kann.

Eine einstweilige Verfügung ist eine schnelle gerichtliche Eilmaßnahme, mit der ein Wettbewerbsverstoß vorläufig untersagt wird. Sie kann ohne mündliche Verhandlung und kurzfristig erlassen werden.

Für eine einstweilige Verfügung muss der Antragsteller zügig handeln. Wartet er nach Kenntnis vom Verstoß zu lange, kann die Dringlichkeitsvermutung des Paragrafen 12 UWG widerlegt sein.

Eine Schutzschrift ist eine vorbeugende Verteidigung, die beim zentralen Schutzschriftenregister hinterlegt wird. Sie dient dazu, eine drohende einstweilige Verfügung ohne Anhörung zu verhindern.

Ja. Gegen eine ohne mündliche Verhandlung erlassene Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Dann entscheidet das Gericht nach mündlicher Verhandlung erneut über die Maßnahme.

Mit einer Abschlusserklärung erkennt der Schuldner eine einstweilige Verfügung als endgültige Regelung an. Dadurch wird ein Hauptsacheverfahren entbehrlich und weitere Kosten werden vermieden.

Online-Händler müssen unter anderem ein vollständiges Impressum, eine korrekte Widerrufsbelehrung, Grundpreisangaben und gegebenenfalls Energielabel bereitstellen. Fehler hier sind häufige Abmahngründe.

Ja. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum verstößt gegen die Informationspflichten und kann wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden, da es Mitbewerber benachteiligt.

Die Widerrufsbelehrung muss vollständig und korrekt sein. Eine fehlerhafte Belehrung verlängert nicht nur die Widerrufsfrist, sondern kann auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach sich ziehen.

Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, ist neben dem Endpreis der Grundpreis pro Mengeneinheit anzugeben. Fehlt dieser, droht eine Abmahnung.

Bezahlte oder anderweitig geförderte Werbung in sozialen Medien muss als Werbung erkennbar sein. Fehlt die Kennzeichnung, liegt unzulässige Schleichwerbung nach dem UWG vor.

Schleichwerbung verschleiert den kommerziellen Zweck einer Äußerung. Sie ist als Irreführung und nach der schwarzen Liste unzulässig und kann zu Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen führen.

Streichpreise sind zulässig, wenn sie sich auf einen tatsächlich zuvor verlangten Preis beziehen. Erfundene oder dauerhaft durchgestrichene Preise sind irreführend und abmahnfähig.

Wer mit einer Garantie wirbt, muss die wesentlichen Garantiebedingungen verständlich angeben. Unklare oder irreführende Garantieangaben können wettbewerbsrechtlich beanstandet werden.

Ja. Das Veröffentlichen oder Erkaufen unechter Kundenbewertungen ist eine irreführende Praktik und seit der UWG-Reform ausdrücklich unzulässig. Verbraucher müssen über die Echtheit informiert werden.

Abmahnen können Mitbewerber, qualifizierte Wirtschaftsverbände sowie qualifizierte Einrichtungen und Kammern (Paragraf 8 Absatz 3 UWG). Eine bloß zufällige Betroffenheit genügt nicht.

Aktivlegitimation bezeichnet die Berechtigung, einen Anspruch geltend zu machen. Im Wettbewerbsrecht muss der Abmahnende ein konkretes Wettbewerbsverhältnis oder eine gesetzliche Befugnis nachweisen.

Ein Wettbewerbsverhältnis besteht, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises anbieten und sich daher als Mitbewerber gegenüberstehen.

Das sind in eine besondere Liste eingetragene Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen. Seit der UWG-Reform 2020 dürfen nur noch eingetragene Verbände Wettbewerbsverstöße abmahnen.

Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs hat den Abmahnmissbrauch eingedämmt, etwa durch strengere Anforderungen an Abmahnende und den Ausschluss bestimmter Kostenerstattungen.

Rechtsmissbrauch liegt nach Paragraf 8c UWG etwa vor, wenn vorwiegend Gebühreneinnahmen erzielt werden sollen, überhöhte Streitwerte angesetzt werden oder massenhaft gleichlautend abgemahnt wird.

Nein. Bei bestimmten Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet ist die Erstattung der Abmahnkosten nach Paragraf 13 Absatz 4 UWG ausgeschlossen.

Der Streitwert richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse an der Unterlassung und der Bedeutung des Verstoßes. Er bestimmt die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten.

Bei berechtigter Abmahnung sind die erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Anwaltskosten nach dem Streitwert, zu ersetzen - soweit kein gesetzlicher Ausschluss greift.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine unlautere Handlung begeht, ist nach Paragraf 9 UWG zum Schadensersatz verpflichtet. Voraussetzung ist ein konkret nachweisbarer Schaden.

Nach Paragraf 10 UWG können bestimmte Stellen den durch vorsätzliche Verstöße erzielten Gewinn zugunsten des Bundeshaushalts abschöpfen lassen. Sie dient der Abschreckung.

Ja. Zur Bezifferung von Schadensersatz besteht regelmäßig ein Anspruch auf Auskunft über Art und Umfang der Verstöße, etwa über Verkaufszahlen und Werbemaßnahmen.

Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche verjähren nach Paragraf 11 UWG grundsätzlich in sechs Monaten ab Kenntnis von Verstoß und Verletzer. Schnelles Handeln ist daher wichtig.

Reagieren Sie nicht, kann der Abmahnende eine einstweilige Verfügung oder Klage erheben. Das führt zu deutlich höheren Kosten als eine fristgerechte außergerichtliche Lösung.

Ja. Gegen eine unberechtigte Abmahnung können Sie sich wehren, etwa durch eine negative Feststellungsklage. Wir prüfen, ob Gegenansprüche bestehen.

Mit einer negativen Feststellungsklage lässt der Abgemahnte gerichtlich feststellen, dass der geltend gemachte Anspruch nicht besteht. Sie schafft Rechtssicherheit bei unberechtigten Forderungen.

Ja. Das UWG gilt für alle, die geschäftlich handeln, unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch Kleinunternehmer und Einzelhändler in Essen können abgemahnt werden oder abmahnen.

Das UWG schützt den lauteren Wettbewerb allgemein, das Markenrecht schützt konkrete Kennzeichenrechte. In der Praxis überschneiden sich beide Bereiche bei der Bewertung von Werbung häufig.

Eine anwaltliche Prüfung ist dringend zu empfehlen. Sowohl beim Verteidigen als auch beim Aussprechen einer Abmahnung kommt es auf präzise Formulierungen und das Einhalten von Fristen an.

Wir prüfen Abmahnungen, formulieren Unterlassungserklärungen, vertreten Sie im Eilverfahren und setzen Ihre Ansprüche durch. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Essen.

Kostenlose Erstberatung

Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten oder möchten gegen einen unlauter handelnden Mitbewerber vorgehen? Wir beraten Sie schnell, fristgerecht und lösungsorientiert in unserer Kanzlei in Essen.

Kontaktmöglichkeiten

📞 Telefon & WhatsApp: 0201 - 890 722 40

📧 E-Mail: [email protected]

📍 Standort: Hindenburgstr. 23, 45127 Essen

🕒 Erreichbarkeit: Mo–Fr 9–18 Uhr, bundesweit tätig

Unsere Leistungen

  • Prüfung erhaltener Abmahnungen und Unterlassungserklärungen
  • Aussprechen von Abmahnungen gegen Mitbewerber
  • Vertretung im einstweiligen Verfügungsverfahren und vor Gericht
  • Beratung zu Werbung, Pflichtangaben und Online-Handel
  • Durchsetzung von Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz

Schnellcheck

Warum mandati im Wettbewerbsrecht?

  • ✓ Schnelle Reaktion bei kurzen Abmahnfristen
  • ✓ Klare Einschätzung von Chancen, Risiken und Kosten
  • ✓ Erfahrung im UWG und im Online-Handelsrecht
  • ✓ Persönliche Betreuung in Essen und Umgebung in NRW
  • ✓ Konsequente Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen

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Stand: Juni 2026 · regelmäßig aktualisiert. Die Inhalte dieser Seite stellen allgemeine Informationen dar und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.

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