Social

Markenrecht Essen | Anwalt Markenschutz | mandati

Markenrecht & Gewerblicher Rechtsschutz in Essen

Wir schützen Ihre Marke, Ihr Design und Ihre Kennzeichen. Von der Anmeldung beim DPMA und EUIPO bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte bei Markenverletzungen.

Kostenloses Erstgespräch anfordern

Unsere Schwerpunkte im Markenrecht

Eine starke Marke ist ein wertvolles Wirtschaftsgut. Wir begleiten Sie bei Aufbau, Schutz und Verteidigung Ihrer gewerblichen Schutzrechte in allen Phasen.

®️

Markenanmeldung

Wir melden Ihre Marke national beim DPMA, europaweit als Unionsmarke beim EUIPO oder international an.

🔍

Markenrecherche

Vor der Anmeldung prüfen wir mögliche Kollisionen mit älteren Marken, um Konflikte und Kosten zu vermeiden.

⚠️

Abmahnung

Wir wehren unberechtigte Abmahnungen ab und setzen Ihre Rechte gegenüber Verletzern durch.

⚖️

Markenverletzung

Bei Verwechslungsgefahr verfolgen wir Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft konsequent.

🛡️

Widerspruch & Löschung

Wir vertreten Sie im Widerspruchsverfahren sowie bei Loschungs- und Verfallsantragen.

🎨

Designschutz

Wir schützen die Gestaltung Ihrer Produkte durch eingetragene Designs nach dem DesignG.

📄

Lizenz & Übertragung

Wir gestalten Lizenzvertrage und begleiten den Kauf oder die Übertragung von Marken rechtssicher.

🌐

Domain & Kennzeichen

Wir klaren Kollisionen zwischen Domains, Firmennamen und Marken nach Paragraf 5 MarkenG.

Die wichtigsten gewerblichen Schutzrechte im Überblick

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst verschiedene Schutzrechte mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Schutzbereichen. Die folgende Übersicht hilft bei der Einordnung.

SchutzrechtMerkmale
MarkeSchützt Kennzeichen für Waren und Dienstleistungen; Schutzdauer 10 Jahre, beliebig verlangerbar; Eintragung beim DPMA oder EUIPO.
Eingetragenes DesignSchützt die Erscheinungsform eines Erzeugnisses (Form, Farbe, Gestaltung); Schutz bis zu 25 Jahre nach DesignG.
PatentSchützt technische Erfindungen mit Neuheit und Erfindungshohe; Schutzdauer bis 20 Jahre; aufwendiges Prüfungsverfahren.
GebrauchsmusterSchützt technische Erfindungen ohne amtliche Prüfung der Schutzfahigkeit; schnelles und günstiges "kleines Patent"; bis 10 Jahre.
UnternehmenskennzeichenSchützt Firma, Name und Geschäftsbezeichnung; entsteht durch Benutzung im Geschaftsverkehr nach Paragraf 5 MarkenG, ohne Eintragung.
UrheberrechtSchützt persönliche geistige Schopfungen wie Texte, Logos oder Software; entsteht automatisch mit der Schopfung, ohne Registrierung.

Hinweis: Welches Schutzrecht passt, hangt vom Schutzgegenstand und Ihren Zielen ab. Oft ist eine Kombination mehrerer Schutzrechte sinnvoll.

Markenanmeldung Schritt für Schritt

Eine erfolgreiche Markenanmeldung will gut vorbereitet sein. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur eingetragenen Marke und darüber hinaus.

Der Weg zur eingetragenen Marke

  • Recherche vorab klart, ob altere Marken oder Kennzeichen Ihrer Anmeldung entgegenstehen.
  • Markenform wahlen zwischen Wortmarke, Bildmarke, Wort-/Bildmarke, 3D-, Farb- oder Hormarke.
  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nach den Nizza-Klassen prazise festlegen.
  • Anmeldeweg bestimmen national beim DPMA, als Unionsmarke beim EUIPO oder international über WIPO.
  • Eintragung und Überwachung der Marke samt fristgerechter Verlangerung sicherstellen.

Worauf es ankommt

  • Die Marke muss Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht rein beschreibend sein.
  • Absolute Schutzhindernisse wie Freihaltebedürfnis prüft das Amt von Amts wegen.
  • Relative Schutzhindernisse durch altere Rechte prüft das Amt nicht; hier ist Eigenvorsorge gefragt.
  • Ein zu enges Verzeichnis lasst Lücken, ein zu breites erhoht Kosten und Angriffsflache.
  • Nach Eintragung gilt ein Benutzungszwang innerhalb von fünf Jahren.

Häufige Fragen zum Markenrecht

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Markenanmeldung, Markenschutz, gewerblichen Rechtsschutz und die Durchsetzung Ihrer Rechte.

Eine Marke ist ein geschütztes Kennzeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer unterscheidet. Sie kann aus Wortern, Bildern, Buchstaben, Zahlen oder Kombinationen bestehen.

Eine deutsche Marke melden Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an, eine EU-weite Unionsmarke beim EUIPO. Erforderlich sind die Wiedergabe der Marke und ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen.

Das DPMA in München erteilt deutschen Markenschutz, das EUIPO in Alicante erteilt mit der Unionsmarke Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten. Welcher Weg passt, hangt von Ihrem geografischen Geschaftsraum ab.

Die Unionsmarke ist eine beim EUIPO eingetragene Marke, die einheitlichen Schutz in der gesamten Europaischen Union gewahrt. Eine einzige Anmeldung deckt alle Mitgliedstaaten ab.

Ja, über das System der WIPO nach dem Madrider Markenabkommen konnen Sie auf Basis einer Basismarke Schutz in vielen Landern erlangen. Wir prüfen, welche Lander für Sie sinnvoll sind.

Das Amt prüft nicht, ob Ihre Marke mit alteren Rechten kollidiert. Eine Kollisionsrecherche deckt solche Konflikte frühzeitig auf und verhindert spatere Abmahnungen und Loschungen.

Üblich sind Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken. Daneben gibt es dreidimensionale Marken, Farbmarken, Hormarken sowie Positions- und Mustermarken.

Eine Wortmarke schützt den reinen Schriftzug unabhangig von der Gestaltung. Eine Wort-/Bildmarke schützt eine konkrete grafische Kombination aus Wort und Bild und damit ein engeres Motiv.

Unterscheidungskraft bedeutet, dass die Marke geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen einem Unternehmen zuzuordnen. Fehlt sie, wird die Anmeldung als absolutes Schutzhindernis nach Paragraf 8 MarkenG zurückgewiesen.

Absolute Schutzhindernisse stehen einer Eintragung unabhangig von Drittrechten entgegen, etwa fehlende Unterscheidungskraft, ein Freihaltebedürfnis oder rein beschreibende Angaben nach Paragraf 8 MarkenG.

Ein Freihaltebedürfnis besteht an Angaben, die alle Wettbewerber zur Beschreibung ihrer Waren benotigen, zum Beispiel "Apfel" für Obst. Solche Zeichen sind nicht als Marke schutzfahig.

Relative Schutzhindernisse ergeben sich aus alteren Rechten Dritter, etwa einer prioritatsalteren Marke. Das Amt prüft sie nicht von Amts wegen; der altere Rechtsinhaber muss selbst tatig werden.

Die Nizza-Klassifikation teilt Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen ein. Bei der Anmeldung müssen Sie angeben, für welche Klassen die Marke Schutz beanspruchen soll.

Das Verzeichnis sollte alle aktuellen und geplanten Geschaftsfelder abdecken, aber nicht überdehnt sein. Ein durchdachtes Verzeichnis sichert den Schutz und vermeidet unnotige Angriffsflachen.

Der Markenschutz besteht zunachst 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Er kann beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlangert werden, solange die Gebühren gezahlt werden.

Vor Ablauf der Schutzdauer zahlen Sie die Verlangerungsgebühr beim zustandigen Amt. Wir überwachen die Fristen, damit Ihr Schutz nicht durch Versaumnis erlischt.

Eine Markenverletzung liegt vor, wenn ein Dritter ein identisches oder ahnliches Zeichen für identische oder ahnliche Waren ohne Zustimmung benutzt und dadurch Verwechslungsgefahr entsteht.

Verwechslungsgefahr besteht, wenn das Publikum annehmen konnte, die Waren stammten aus demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen. Sie hangt von Zeichenahnlichkeit, Warenahnlichkeit und Kennzeichnungskraft ab.

Reagieren Sie nicht voreilig und unterschreiben Sie keine Unterlassungserklarung ungeprüft. Lassen Sie die Abmahnung anwaltlich prüfen; oft sind Ansprüche überzogen oder die Verletzung lasst sich entkraften.

Ja, als Markeninhaber konnen Sie Verletzer abmahnen und zur Unterlassung auffordern. Eine anwaltliche Abmahnung erhoht den Druck und wahrt formale Anforderungen; wir übernehmen das für Sie.

Sie konnen Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft über Herkunft und Vertriebswege sowie unter Umstanden Vernichtung rechtsverletzender Ware verlangen, Paragrafen 14 ff. MarkenG.

Der Unterlassungsanspruch verpflichtet den Verletzer, die rechtswidrige Benutzung künftig zu unterlassen. Er wird meist durch eine strafbewehrte Unterlassungserklarung oder gerichtliche Verfügung gesichert.

Der Schaden kann konkret, nach dem Verletzergewinn oder über eine fiktive Lizenzgebühr berechnet werden. Welche Methode günstiger ist, hangt vom Einzelfall ab.

Der Auskunftsanspruch verpflichtet den Verletzer, Angaben zu Herkunft, Lieferanten, Abnehmern und Mengen zu machen. Er ist Grundlage für die Bezifferung des Schadensersatzes.

Der Markeninhaber kann verlangen, dass rechtsverletzende Waren vernichtet oder aus den Vertriebswegen entfernt werden, soweit dies verhaltnismaßig ist.

Im Widerspruchsverfahren kann der Inhaber einer alteren Marke innerhalb von drei Monaten nach Veroffentlichung gegen eine neu eingetragene Marke vorgehen, um deren Loschung zu erreichen.

Im Loschungsverfahren wird eine eingetragene Marke wieder aus dem Register entfernt, etwa wegen absoluter Schutzhindernisse oder wegen Verfalls durch Nichtbenutzung.

Wird eine Marke fünf Jahre lang nicht ernsthaft benutzt, kann jeder ihren Verfall beantragen. Der Inhaber muss dann die rechtserhaltende Benutzung nachweisen.

Eine Marke muss innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung für die geschützten Waren ernsthaft benutzt werden. Sonst kann sie wegen Nichtbenutzung angegriffen werden.

Ein eingetragenes Design schützt die Erscheinungsform eines Erzeugnisses, also Form, Konturen, Farben und Gestaltung. Es wird beim DPMA angemeldet und beruht auf dem DesignG.

Der Designschutz besteht zunachst fünf Jahre ab Anmeldung und kann in Schritten bis zu einer Hochstdauer von 25 Jahren verlangert werden.

Eine Marke schützt ein Kennzeichen zur Unterscheidung von Waren, ein Design schützt die asthetische Gestaltung des Produkts selbst. Beide Schutzrechte konnen sich sinnvoll erganzen.

Ein Gebrauchsmuster ist ein technisches Schutzrecht, das ohne amtliche Prüfung der Schutzvoraussetzungen schnell eingetragen wird. Es wird oft als "kleines Patent" bezeichnet und gilt bis zu 10 Jahre.

Beim Patent prüft das Amt Neuheit und Erfindungshohe in einem aufwendigen Verfahren, beim Gebrauchsmuster erfolgt keine solche Prüfung. Das Patent ist starker, aber langwieriger und teurer.

Ein Patent schützt technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tatigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Der Schutz kann bis zu 20 Jahre dauern.

Ein Unternehmenskennzeichen ist die geschaftliche Bezeichnung eines Betriebs, etwa Firma oder Geschaftsname. Der Schutz entsteht nach Paragraf 5 MarkenG durch Benutzung im Geschaftsverkehr, ohne Eintragung.

Ja, das Unternehmenskennzeichen genießt nach Paragraf 5 MarkenG bereits durch die Benutzung im geschaftlichen Verkehr Schutz. Eine zusatzliche Markeneintragung erweitert diesen Schutz aber deutlich.

Eine Domain kann Marken- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzen, wenn sie ein geschütztes Zeichen enthalt. Umgekehrt kann eine Domain selbst Kennzeichenschutz genießen.

Sie konnen Unterlassung und unter Umstanden Freigabe oder Übertragung der Domain verlangen. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und leiten die passenden Schritte ein.

Ein Lizenzvertrag erlaubt einem Dritten die Nutzung der Marke gegen Entgelt. Er regelt Umfang, Gebiet, Dauer, Qualitatssicherung und Vergütung der Lizenz.

Ja, eine Marke ist frei übertragbar und kann verkauft, vererbt oder eingebracht werden. Die Übertragung sollte im Register eingetragen werden, um Rechtsklarheit zu schaffen.

Bekannte Marken genießen erweiterten Schutz auch außerhalb der eingetragenen Waren, wenn die Nutzung ihre Wertschatzung oder Unterscheidungskraft ausnutzt oder beeintrachtigt, Paragraf 14 MarkenG.

Nach dem Erschopfungsgrundsatz kann der Markeninhaber den Weiterverkauf von Ware, die er selbst oder mit seiner Zustimmung im EWR in Verkehr gebracht hat, nicht mehr untersagen.

Beim DPMA fallt eine Grundgebühr für bis zu drei Klassen an, für jede weitere Klasse kommt ein Zuschlag hinzu. Hinzu kommt das anwaltliche Honorar für Recherche und Anmeldung.

Die Unionsmarke verursacht eine Grundgebühr für eine Klasse sowie Zuschlage für weitere Klassen. Da sie EU-weit gilt, ist sie oft günstiger als mehrere nationale Anmeldungen.

Eine Anmeldung ist auch ohne Anwalt moglich, doch Fehler bei Markenform, Verzeichnis oder Recherche sind teuer. Anwaltliche Begleitung sichert den Schutz und beugt spateren Konflikten vor.

Beim DPMA dauert die Eintragung im Regelfall einige Monate, bei beschleunigter Prüfung schneller. Beim EUIPO ist mit einem ahnlichen Zeitraum zu rechnen, sofern keine Beanstandungen erfolgen.

Ja, gegen eine altere Marke kann unter Umstanden ein Loschungs- oder Verfallsantrag gestellt werden, etwa wegen Nichtbenutzung. Wir prüfen, ob ein solcher Angriff erfolgversprechend ist.

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst alle Schutzrechte an gewerblich nutzbaren geistigen Leistungen, also Marken, Designs, Patente, Gebrauchsmuster und das Wettbewerbsrecht.

Ja, wir betreuen Mandanten aus Essen und ganz Nordrhein-Westfalen sowie bundesweit. Vereinbaren Sie gern einen Termin, um Ihre Marke und Ihre Schutzrechte zu besprechen.

Kostenlose Erstberatung

Sie möchten eine Marke anmelden, sehen sich einer Markenverletzung ausgesetzt oder haben eine Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie kompetent im Markenrecht und gewerblichen Rechtsschutz.

Kontaktmöglichkeiten

📞 Telefon & WhatsApp: 0201 - 890 722 40

📧 E-Mail: [email protected]

📍 Standort: Hindenburgstr. 23, 45127 Essen

🕒 Erreichbarkeit: Mo–Fr 9–18 Uhr, bundesweit tätig

Unsere Leistungen

  • Markenanmeldung beim DPMA, EUIPO und international
  • Kollisionsrecherche und Markenüberwachung
  • Abmahnung, Widerspruch und Loschungsverfahren
  • Durchsetzung und Abwehr von Markenrechten
  • Lizenzvertrage, Übertragung und Designschutz

Schnellcheck

Warum mandati im Markenrecht?

  • ✓ Erfahrung in Markenanmeldung und gewerblichem Rechtsschutz
  • ✓ Strategische Beratung von der Recherche bis zur Durchsetzung
  • ✓ Schnelle Reaktion bei Abmahnungen und Fristen
  • ✓ Persönliche Betreuung in Essen und bundesweit
  • ✓ Klare Einschatzung der Erfolgsaussichten und Kosten

Wenn Sie eine Frage mit „Ja" beantworten, sollten Sie handeln – kontaktieren Sie uns!

Stand: Juni 2026 · regelmäßig aktualisiert. Die Inhalte dieser Seite stellen allgemeine Informationen dar und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.

Rechtsgebiete

Blog