Unsere Leistungen im Medienrecht
Das Medien- und Äußerungsrecht schützt das, was sich am schwersten wiederherstellen lässt: Ihren guten Ruf. Wir vertreten Betroffene – und verteidigen umgekehrt auch gegen unberechtigte Ansprüche.
Äußerungsrecht & Unterlassung
Vorgehen gegen unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik – außergerichtlich und per einstweiliger Verfügung.
Google-Bewertungen löschen
Beanstandung rufschädigender Bewertungen bei Google, Jameda, kununu & Co. – bis zur Haftung des Portals.
Recht am eigenen Bild
Löschung unerlaubt veröffentlichter Fotos und Videos (§§ 22, 23 KUG), auch auf Social Media.
Presserecht
Gegendarstellung, Richtigstellung und Unterlassung bei falscher oder einseitiger Berichterstattung.
Cybermobbing & Hate Speech
Beweissicherung, Löschung, Strafantrag und Schmerzensgeld – auch gegen anonyme Täter.
Social-Media- & Influencer-Recht
Kennzeichnungspflichten, Account-Sperrungen, Content-Streitigkeiten – siehe auch unsere Seite Influencer-Recht.
Reputationsschutz für Unternehmen
Krisenkommunikation begleiten, Bewertungsmanagement, Vorgehen gegen Wettbewerber-Kampagnen.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Verteidigung gegen Abmahnungen und einstweilige Verfügungen wegen angeblicher Äußerungsverstöße.
Ihre Ansprüche bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Wird Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) verletzt, stehen Ihnen – je nach Fall – mehrere Ansprüche nebeneinander zu:
| Anspruch | Inhalt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Unterlassung | Die Äußerung darf nicht wiederholt werden – abgesichert durch Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld | §§ 823, 1004 BGB analog |
| Löschung / Beseitigung | Entfernung der Veröffentlichung, auch aus Suchmaschinen-Caches | §§ 823, 1004 BGB; Art. 17 DSGVO |
| Gegendarstellung | Abdruck Ihrer Sachverhaltsdarstellung in der Presse | § 11 Landespressegesetz NRW |
| Widerruf / Richtigstellung | Aktive Korrektur unwahrer Tatsachenbehauptungen | §§ 823, 1004 BGB analog |
| Auskunft | Identität anonymer Verfasser über die Plattform ermitteln | § 21 TDDDG |
| Geldentschädigung | Bei schweren Verletzungen, die anders nicht ausgeglichen werden können | § 823 BGB i. V. m. Art. 1, 2 GG |
| Kostenerstattung | Der Verletzer trägt die Kosten der berechtigten Rechtsverfolgung | § 823 BGB / Geschäftsführung o. A. |
Warum im Medienrecht jeder Tag zählt
Im Äußerungsrecht wird der wirksamste Rechtsschutz – die einstweilige Verfügung – nur gewährt, wenn Sie dringlich handeln. Viele Gerichte setzen dafür eine Frist von etwa einem Monat ab Kenntnis der Veröffentlichung an. Danach bleibt nur das deutlich langsamere Klageverfahren, während die Veröffentlichung online weiter Schaden anrichtet.
- Beweise sofort sichern: Screenshots mit URL und Datum, Archivierung der Seite – bevor der Inhalt verändert oder gelöscht wird.
- Nicht selbst öffentlich reagieren: Unüberlegte Repliken verschärfen die Lage oft und können eigene Ansprüche schwächen.
- Anwaltlich abmahnen lassen: Eine fundierte Abmahnung mit Unterlassungserklärung löst viele Fälle binnen Tagen – die Kosten trägt bei berechtigtem Anspruch der Verletzer.
Rufschaden bemerkt? Sofort handeln.
Ob Bewertung, Presseartikel oder Social-Media-Post: Wir prüfen noch am selben Tag, welche Ansprüche bestehen, und leiten Beweissicherung und Abmahnung ein. Rufen Sie an: 0201 890 722 40.
Verwandte Rechtsgebiete
Influencer-Recht →
Kennzeichnungspflichten, Kooperationsverträge und Plattform-Streitigkeiten.
Datenschutzrecht →
DSGVO-Ansprüche, Auskunft, Löschung und Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.
Wettbewerbsrecht →
Unlautere geschäftliche Handlungen, Abmahnungen und einstweilige Verfügungen.
Markenrecht →
Schutz von Marken und Kennzeichen – auch in sozialen Medien.
Häufig gestellte Fragen zum Medienrecht
Wie schnell muss ich gegen eine falsche Berichterstattung vorgehen?
So schnell wie möglich. Für eine einstweilige Verfügung verlangen die Gerichte Dringlichkeit – wer nach Kenntnis der Veröffentlichung zu lange wartet (je nach Gericht oft nur etwa ein Monat), verliert den Eilrechtsschutz und ist auf das langsamere Hauptsacheverfahren verwiesen.
Kann ich eine negative Google-Bewertung löschen lassen?
Ja, wenn die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen enthält, beleidigend ist oder kein echter Kundenkontakt zugrunde liegt. Google muss auf eine begründete Beanstandung hin prüfen; bestreitet der Bewertete den Kundenkontakt, muss der Bewerter ihn belegen. Bleibt die Prüfung aus, haftet das Portal selbst auf Unterlassung.
Was ist der Unterschied zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung?
Tatsachenbehauptungen sind dem Beweis zugänglich („der Anwalt hat die Frist versäumt“) – sind sie unwahr, müssen sie gelöscht werden. Meinungsäußerungen („ich fand die Beratung enttäuschend“) sind grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt, es sei denn, sie überschreiten die Grenze zur Schmähkritik oder Beleidigung.
Darf jemand Fotos von mir ohne Einwilligung veröffentlichen?
Grundsätzlich nein: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden (§ 22 KUG). Ausnahmen gelten etwa für Bilder der Zeitgeschichte oder Personen als Beiwerk (§ 23 KUG). Bei Verstößen bestehen Ansprüche auf Unterlassung, Löschung und gegebenenfalls Geldentschädigung.
Was kann ich gegen Hasskommentare und Cybermobbing tun?
Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung sind strafbar (§§ 185 ff. StGB) und begründen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schmerzensgeld. Wir sichern Beweise, erwirken die Löschung, stellen Strafantrag und verfolgen die Täter – auch bei anonymen Accounts über Auskunftsansprüche gegen die Plattform.
Was ist eine Gegendarstellung?
Wer durch eine Tatsachenbehauptung in der Presse betroffen ist, kann vom Verlag den Abdruck einer eigenen Sachverhaltsdarstellung verlangen (§ 11 Landespressegesetz NRW). Die Gegendarstellung muss unverzüglich verlangt werden und bestimmten Formvorgaben genügen – hier zählt jeder Tag.
Was kostet die anwaltliche Vertretung im Medienrecht?
Bei berechtigten Ansprüchen muss der Verletzer in der Regel auch die Kosten der anwaltlichen Rechtsverfolgung erstatten. In der kostenlosen Ersteinschätzung sagen wir Ihnen vorab, welche Kosten auf Sie zukommen können und wie die Erfolgsaussichten stehen.
Ich habe eine Abmahnung wegen einer Äußerung erhalten – was nun?
Nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben: Sie ist oft zu weit gefasst und bindet Sie lebenslang bei empfindlicher Vertragsstrafe. Wir prüfen, ob der Anspruch besteht, und geben – wenn nötig – eine modifizierte Unterlassungserklärung ab.
Was bedeutet Verdachtsberichterstattung?
Über einen bloßen Verdacht (etwa ein laufendes Ermittlungsverfahren) darf die Presse nur unter engen Voraussetzungen berichten: Es braucht einen Mindestbestand an Beweistatsachen, eine ausgewogene Darstellung und grundsätzlich eine vorherige Konfrontation des Betroffenen. Fehlt es daran, bestehen Unterlassungs- und ggf. Entschädigungsansprüche.
Kann ich verlangen, dass alte Berichte über mich gelöscht werden?
Unter Umständen ja: Nach dem „Recht auf Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO und die Rechtsprechung von BGH und BVerfG) können ursprünglich zulässige Berichte mit Zeitablauf unzulässig werden, insbesondere bei erledigten Strafverfahren. Auch die Auslistung aus Suchmaschinen kommt in Betracht.
Ihr Ruf steht auf dem Spiel? Rufen Sie uns an unter 0201 890 722 40 oder schreiben Sie an [email protected] – wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.
