DSGVO-Abmahnung erhalten? Was Sie jetzt tun sollten – und was auf keinen Fall
Eine DSGVO-Abmahnung flattert meist unerwartet ins Haus: Wegen eingebundener Google Fonts, eines fehlerhaften Cookie-Banners oder einer lückenhaften Datenschutzerklärung werden Unterlassung, Auskunft und häufig auch Schadensersatz gefordert. Die wichtigste Regel lautet: Nicht ignorieren – aber auch nicht vorschnell unterschreiben oder zahlen.
Viele dieser Schreiben sind unbegründet oder sogar rechtsmissbräuchlich. Ob eine Forderung berechtigt ist, welche Fristen wirklich gelten und wie Sie sich gegen überzogene Ansprüche wehren, erklärt dieser Ratgeber der Kanzlei MANDATI aus Essen.
Dieser Ratgeber wurde von Rechtsanwalt Demirel von der Kanzlei MANDATI in Essen auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung erstellt. Die Kanzlei berät Unternehmen, Start-ups und Verbraucher im IT-Recht – vor Ort im Ruhrgebiet und bundesweit digital.
- 1. Was steckt hinter einer DSGVO-Abmahnung?
- 2. Die ersten 48 Stunden: So reagieren Sie richtig
- 3. Berechtigt oder rechtsmissbräuchlich? Die Prüfpunkte
- 4. Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO – was ist realistisch?
- 5. Was kostet die Abwehr – und wer zahlt?
- 6. Nach der Abmahnung ist vor der Abmahnung: Website absichern
- Häufige Fragen (FAQ)
- Kontakt zur Kanzlei MANDATI
1. Was steckt hinter einer DSGVO-Abmahnung?
Mit einer Abmahnung fordert die Gegenseite Sie auf, einen (angeblichen) Datenschutzverstoß zu beenden und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Typische Absender sind spezialisierte Anwaltskanzleien im Auftrag angeblicher Websitebesucher, Wettbewerber und Verbraucherverbände. Häufig kommen Forderungen nach Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO und Ersatz der Anwaltskosten hinzu.
Die häufigsten Anlässe in der Praxis:
Typische Abmahngründe
- Google Fonts, Google Maps oder andere US-Dienste ohne Einwilligung eingebunden
- Cookie-Banner ohne echte Wahlmöglichkeit oder mit voraktivierten Häkchen
- Fehlende oder veraltete Datenschutzerklärung
- Tracking (Google Analytics, Meta Pixel) ohne Rechtsgrundlage
- Unbeantwortete Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO
- Newsletter-Versand ohne nachweisbare Einwilligung (Double-Opt-in)
2. Die ersten 48 Stunden: So reagieren Sie richtig
Frist notieren
Abmahnungen setzen kurze Fristen, oft nur 7 bis 14 Tage. Die Frist ist ernst zu nehmen – Untätigkeit kann eine einstweilige Verfügung provozieren.
Nichts unterschreiben, nichts zahlen
Die beigefügte Unterlassungserklärung ist fast immer zu weit gefasst und bindet Sie 30 Jahre – bei empfindlicher Vertragsstrafe für jeden Verstoß.
Sachverhalt dokumentieren
Screenshots der eigenen Website sichern: Was war zum behaupteten Zeitpunkt tatsächlich eingebunden? Server-Logs und Einwilligungs-Protokolle aufbewahren.
Anwaltlich prüfen lassen
Ein spezialisierter Anwalt erkennt schnell, ob die Abmahnung begründet, überzogen oder rechtsmissbräuchlich ist – und formuliert wenn nötig eine modifizierte Unterlassungserklärung.
Vorsicht Vertragsstrafe: Wer die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreibt, schuldet bei jedem künftigen Verstoß – auch einem versehentlichen – schnell mehrere tausend Euro. Die Erklärung wirkt wie ein Vertrag und lässt sich später kaum noch beseitigen.
3. Berechtigt oder rechtsmissbräuchlich? Die Prüfpunkte
Nicht jede DSGVO-Abmahnung ist begründet. Wir prüfen insbesondere:
Aktivlegitimation: Nicht jeder darf Datenschutzverstöße abmahnen. Ob Mitbewerber DSGVO-Verstöße über das UWG verfolgen können, hängt vom Einzelfall ab; der Bundesgerichtshof hat die Klagebefugnis von Wettbewerbern und Verbänden in mehreren Entscheidungen präzisiert. Bei Privatpersonen stellt sich die Frage, ob überhaupt ein erstattungsfähiger Schaden entstanden ist.
Tatsächlicher Verstoß: Wurde der gerügte Dienst überhaupt ohne Einwilligung geladen? Bestand womöglich ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)? Ist der Sachverhalt inzwischen behoben?
Rechtsmissbrauch: Massenhaft versandte, praktisch identische Abmahnschreiben mit überhöhten Pauschalforderungen sprechen für ein Geschäftsmodell statt für echte Rechtsverfolgung. Solche Forderungen lassen sich häufig vollständig abwehren.
4. Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO – was ist realistisch?
Abmahner fordern häufig pauschal 100 bis 500 Euro „immateriellen Schadensersatz“. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt: Ein bloßer DSGVO-Verstoß allein genügt nicht – der Betroffene muss einen konkreten (auch immateriellen) Schaden darlegen. Bloßes Unwohlsein oder der Ärger über den Verstoß reichen dafür regelmäßig nicht aus. Genau an dieser Hürde scheitern viele Massenabmahnungen.
5. Was kostet die Abwehr – und wer zahlt?
| Szenario | Kostenfolge |
|---|---|
| Abmahnung unbegründet / rechtsmissbräuchlich | Vollständige Zurückweisung; unter Umständen Gegenansprüche auf Erstattung Ihrer Anwaltskosten |
| Abmahnung teilweise begründet | Modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkenntnis, Verhandlung über Kosten und „Schadensersatz“ |
| Abmahnung begründet | Enge, präzise Unterlassungserklärung + sofortige technische Behebung – so bleibt das Risiko kalkulierbar |
In jedem Fall gilt: Die Investition in eine anwaltliche Prüfung ist fast immer günstiger als eine übereilte Zahlung oder eine lebenslange, zu weite Unterlassungserklärung.
6. Nach der Abmahnung ist vor der Abmahnung: Website absichern
Wer einmal abgemahnt wurde, steht oft auf Listen für weitere Wellen. Ein Website-Datenschutz-Audit schließt die typischen Lücken: lokal gehostete Schriftarten, sauberes Consent-Management nach § 25 TDDDG, aktuelle Datenschutzerklärung, dokumentierte Auftragsverarbeitungsverträge und ein Prozess für Auskunftsersuchen. Mehr dazu auf unserer Seite IT-Recht bei MANDATI.
Das Wichtigste in Kürze
Eine DSGVO-Abmahnung ist ernst zu nehmen, aber kein Grund zur Panik. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft, zahlen Sie nicht vorschnell und lassen Sie Aktivlegitimation, Verstoß und Schadensdarlegung anwaltlich prüfen. Viele Forderungen lassen sich deutlich reduzieren oder vollständig abwehren – und mit einem sauberen Website-Audit beugen Sie der nächsten Welle vor.
DSGVO-Abmahnung auf dem Tisch?
Senden Sie uns das Schreiben – wir sagen Ihnen noch heute kostenlos, ob die Forderung berechtigt ist und wie Sie reagieren sollten.
Beratung anfragen →7. Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich auf eine DSGVO-Abmahnung überhaupt reagieren?
Ja. Ignorieren ist riskant: Läuft die Frist ab, kann die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen – dann steigen Kosten und Druck erheblich. Reagieren heißt aber nicht zahlen, sondern prüfen lassen und strategisch antworten.
Darf ich die beigefügte Unterlassungserklärung einfach unterschreiben?
Davon raten wir dringend ab. Vorformulierte Erklärungen sind fast immer zu weit gefasst, enthalten hohe Vertragsstrafen und binden Sie faktisch 30 Jahre. Wenn überhaupt, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkenntnis abgegeben werden.
Sind Google-Fonts-Abmahnungen von Privatpersonen berechtigt?
In den bekannten Massenverfahren überwiegend nicht: Wer Websites gezielt automatisiert aufruft, um Verstöße zu provozieren, handelt rechtsmissbräuchlich und erleidet keinen ersatzfähigen Schaden. Solche Forderungen lassen sich in aller Regel zurückweisen.
Kann ein Mitbewerber mich wegen DSGVO-Verstößen abmahnen?
Das hängt vom konkreten Verstoß ab. Die Rechtsprechung erkennt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnbefugnis jedenfalls bei marktverhaltensbezogenen Datenschutzverstößen zunehmend an. Umso wichtiger ist eine saubere Website – und im Fall der Abmahnung eine genaue Prüfung der Aktivlegitimation.
Wie schnell muss ich den gerügten Verstoß beheben?
Sofort. Unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt ist, sollte der technische Zustand umgehend korrigiert werden – etwa Google Fonts lokal einbinden. Das senkt das Risiko weiterer Abmahnungen und verbessert Ihre Verhandlungsposition.
Was kostet mich die anwaltliche Abwehr einer DSGVO-Abmahnung?
Die Ersteinschätzung ist bei MANDATI kostenlos – danach nennen wir Ihnen ein transparentes Honorar, meist als Pauschale. Bei rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen prüfen wir zudem Gegenansprüche auf Erstattung Ihrer Kosten.
8. Ihre Kanzlei für Abwehr von DSGVO-Abmahnungen in Essen und ganz NRW
Die Kanzlei MANDATI in Essen berät Unternehmen, Start-ups und Verbraucher im IT-Recht – von der DSGVO-Compliance über IT-Verträge bis zur Abwehr von Abmahnungen. Persönlich in Essen oder vollständig digital, bundesweit.
MANDATI Rechtsanwälte – Ihr Anwalt für Abwehr von DSGVO-Abmahnungen in Essen und dem gesamten Ruhrgebiet. Persönliche Beratung vor Ort oder mandatsbezogen bundesweit.
Hindenburgstr. 23, 45127 Essen, Nordrhein-Westfalen
Telefon: 0201 – 890 722 40 · E-Mail: [email protected]
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