Steuerliche Schätzungen durch das Finanzamt – professionelle Verteidigung Ihrer Interessen
Steuerliche Schätzungen des Finanzamts können erhebliche finanzielle Belastungen bedeuten. Als erfahrene Kanzlei im Steuerrecht verfügen wir über die Expertise, diese Schätzungen erfolgreich abzuwehren. Im folgenden Beitrag erläutern wir ausführlich, was steuerliche Schätzungen sind, warum sie entstehen, wie sie sich auswirken können, und wie wir Sie wirkungsvoll unterstützen können.
Was genau ist eine steuerliche Schätzung?
Die steuerliche Schätzung ist ein Instrument des Finanzamts, das immer dann eingesetzt wird, wenn Steuerpflichtige ihrer Mitwirkungspflicht gemäß § 162 AO (Abgabenordnung) nicht nachkommen können oder wollen. Dies geschieht häufig, wenn Steuererklärungen unvollständig oder gar nicht eingereicht wurden oder die Buchhaltung nicht nachvollziehbar ist. Das Finanzamt schätzt dann Umsätze, Gewinne oder sonstige Besteuerungsgrundlagen anhand von Durchschnittswerten, Branchenvergleichszahlen oder vorherigen Steuerperioden.
Typische Beispiele für steuerliche Schätzungen
- Ein Restaurantbetreiber, dessen Kassenführung mangelhaft ist und der keine nachvollziehbaren Tagesabschlüsse vorlegen kann, erhält eine Schätzung seiner Einnahmen anhand branchenüblicher Kennzahlen.
- Ein Handwerksbetrieb liefert keine Jahresabschlüsse fristgerecht ein. Das Finanzamt schätzt Gewinne anhand vorheriger Jahre oder vergleichbarer Betriebe.
- Ein Einzelhändler vernachlässigt die elektronische Kassenführung gemäß den gesetzlichen Vorgaben (TSE), woraufhin das Finanzamt Umsätze großzügig schätzt.
Ursachen für eine steuerliche Schätzung
Steuerliche Schätzungen erfolgen typischerweise aus folgenden Gründen:
- Verspätete oder nicht eingereichte Steuererklärungen (§ 149 AO)
- Unvollständige oder fehlende Buchführungsunterlagen (§ 140 AO, § 141 AO)
- Mängel in der Kassenführung (fehlende Tagesabschlüsse oder fehlende TSE gemäß § 146a AO)
- Nichtbeachtung von Mitwirkungspflichten bei Betriebsprüfungen (§ 90 AO)
- Allgemeine Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (§ 158 AO)
Unsere Kanzlei hat umfangreiche Erfahrung im Umgang mit all diesen Szenarien und unterstützt Sie kompetent, professionell und effektiv.
Unsere erfolgreiche Strategie bei steuerlichen Schätzungen
Schritt 1: Intensive und detaillierte Prüfung Ihrer Buchhaltung
Unsere erfahrenen Steuerexperten führen eine gründliche Prüfung sämtlicher Buchhaltungsunterlagen durch. Dazu zählen insbesondere:
- Rechnungen und Belege
- Elektronische und physische Kontoauszüge
- Zahlungsverkehrsdaten
- Digitale DATEV-Dateien
- Lohn- und Gehaltsunterlagen
- Inventur- und Bestandslisten
- Kassendaten und Kassensystem-Protokolle (TSE)
- Verträge und Geschäftsvereinbarungen
Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, selbst kleinste Fehler oder Unstimmigkeiten schnell zu erkennen und diese zu korrigieren.
Schritt 2: Effektive Verhandlung durch die Tatsächliche Verständigung (TV)
Auf Basis der geprüften und korrigierten Unterlagen treten wir aktiv in den Dialog mit dem Finanzamt. Wir streben eine sogenannte „Tatsächliche Verständigung“ (TV) an, um eine realistische Einigung über die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen zu erzielen. Unsere Verhandlungserfahrung zeigt, dass wir in den meisten Fällen die ursprünglichen Schätzungen erheblich reduzieren oder sogar vollständig abwehren können.
Beispiele erfolgreicher Verhandlungen
- Ein Gastronomiebetrieb erhielt zunächst eine Schätzung über zusätzliche Umsätze von 200.000 €. Nach Prüfung und intensiver Verhandlung konnten wir die Schätzung vollständig aufheben.
- Ein Handwerksunternehmen sah sich einer Gewinnschätzung von 120.000 € ausgesetzt, die wir durch detaillierte Aufbereitung der Unterlagen und intensive Gespräche auf 15.000 € reduzieren konnten.
Umfassender Service für unsere Mandanten
Unsere Kanzlei übernimmt sämtliche Kommunikation mit dem Finanzamt. Unsere Mandanten brauchen sich keine Sorgen um Fristen oder Korrespondenz zu machen, da wir sämtliche Schriftwechsel, Einsprüche und Rechtsmittel fristgerecht gemäß §§ 355 ff. AO übernehmen. Durch unsere umfassende Betreuung haben Sie die Sicherheit, dass Ihre steuerlichen Interessen professionell gewahrt werden.
Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?
Um Ihre Interessen erfolgreich zu vertreten, bitten wir um die Bereitstellung folgender Unterlagen:
- Sämtliche Buchhaltungsunterlagen im Original oder als Scan
- Vollständige DATEV-Dateien
- Kassendaten inkl. TSE-Protokollen
- Alle relevanten Verträge und Vereinbarungen
- Inventurunterlagen
- Steuererklärungen und Jahresabschlüsse früherer Jahre
- Bank- und Kontounterlagen
Fazit
Steuerliche Schätzungen sind kein Grund zur Panik. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung und umfangreiches Fachwissen, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten effektiv zu lösen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz – wir setzen uns erfolgreich für Ihre Interessen ein.
