Was ist eine Revision im Strafverfahren?

Die Revision ist ein außerordentlich wichtiges Rechtsmittel im deutschen Strafrecht, das Ihnen die Möglichkeit bietet, gegen ein Urteil vorzugehen, wenn dieses auf Rechtsfehlern beruht. Im Gegensatz zur Berufung, bei der der gesamte Sachverhalt neu aufgerollt wird, konzentriert sich die Revision ausschließlich auf die rechtliche Prüfung des ergangenen Urteils.

Der entscheidende Unterschied zur Berufung

Während bei einer Berufung eine vollständige neue Beweisaufnahme stattfindet und Zeugen erneut gehört werden können, beschränkt sich das Revisionsverfahren auf die Überprüfung, ob das Gericht das Recht korrekt angewendet hat. Das Revisionsgericht prüft dabei nicht, ob die Tatsachenfeststellungen richtig sind, sondern ob aus den festgestellten Tatsachen die richtigen rechtlichen Schlüsse gezogen wurden.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Diese Beschränkung macht die Revision zu einem hochspezialisierten Rechtsgebiet, das besondere Expertise und Erfahrung erfordert. Ein Anwalt, der erfolgreich Revisionen führt, muss nicht nur das materielle Strafrecht perfekt beherrschen, sondern auch die komplexen Verfahrensvorschriften der Strafprozessordnung.

Fristen und Voraussetzungen - Jede Minute zählt!

⚠️ ACHTUNG: Absolute Fristen!

Die Einhaltung der Revisionsfristen ist absolut kritisch und kann nicht verlängert werden!

Die 7-Tage-Frist zur Einlegung

Die wichtigste Frist im Revisionsverfahren ist die Einlegungsfrist von einer Woche nach Verkündung des Urteils (§ 341 StPO). Diese Frist ist ausnahmslos einzuhalten und kann unter keinen Umständen verlängert werden. Bereits ein Tag Verspätung führt zur Unzulässigkeit der Revision.

Die 1-Monats-Frist zur Begründung

Nach der fristgerechten Einlegung der Revision haben Sie einen Monat Zeit, um die Revision zu begründen (§ 345 StPO). Diese Frist beginnt nach Ablauf der Einlegungsfrist zu laufen, also frühestens acht Tage nach der Urteilsverkündung.

Erfolgsaussichten: Wann lohnt sich eine Revision?

Durchschnittliche Erfolgsquote

3-8%

Statistische Erfolgsquote in Deutschland

BGH-Statistik 2019

2,47%

Von 4.005 Revisionsverfahren nur 99 erfolgreich

Unsere Erfolgsquote

Deutlich höher

Durch spezialisierte Expertise und sorgfältige Auswahl

Besonders erfolgversprechende Revisionsgründe

Art der Rüge Erfolgsaussichten Anwendungsbereich
Sachrüge 9-11x höher als Verfahrensrüge Falsche Rechtsanwendung, Strafzumessung
Verfahrensrüge Unter 1% (bei korrekter Führung höher) Verfahrensfehler, Beweisverwertung
Absolute Revisionsgründe Sehr hoch bei Vorliegen Grundlegende Verfahrensfehler

Kosten einer Revision - Transparente Preise

Anwaltskosten nach RVG

Strafmaß Gegenstandswert Verfahrensgebühr Terminsgebühr
Bis 6 Monate 2.000 € 320 € 240 €
Bis 1 Jahr 3.000 € 480 € 360 €
Bis 2 Jahre 4.000 € 640 € 480 €
Über 4 Jahre 6.000 € 960 € 720 €

💡 Wichtig zu wissen

Bei erfolgreicher Revision erstattet die Staatskasse alle Kosten! Das Kostenrisiko besteht nur bei erfolglosen Revisionen.
Achtung: Dies gilt nicht bei Honorarvereinbarungen. Dann werden nur die gesetzlichen Gebühren erstattet!

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert ein Revisionsverfahren? +

Oberlandesgerichte: 6-18 Monate
Bundesgerichtshof: 12-24 Monate

Wichtig: Während des Revisionsverfahrens wird das Urteil nicht vollstreckt. Sie bleiben auf freiem Fuß!

Kann die Strafe durch eine Revision erhöht werden? +

Nein! Das Verböserungsverbot (reformatio in peius) schließt dies aus. Ihre Strafe kann nur gleich bleiben oder reduziert werden, niemals erhöht.

Brauche ich zwingend einen Anwalt? +

Für die Revisionsbegründung: Ja, diese muss von einem Rechtsanwalt unterzeichnet werden (§ 345 Abs. 2 StPO).

Praktischer Rat: Auch die Einlegung sollte durch einen Anwalt erfolgen, um Formfehler zu vermeiden.

Was kostet eine erfolglose Revision? +

Bei erfolgloser Revision tragen Sie die Anwaltskosten (800-2.500 €) und Gerichtskosten (140-1.000 € je nach Strafmaß).

Bei erfolgreicher Revision erstattet die Staatskasse alle Kosten!