Self-made & rechtssicher: Was Influencer, Content Creator und Kleinunternehmer wirklich wissen müssen
Du startest dein Business, wächst auf Social Media oder machst dich gerade selbständig? Großartig – aber ohne die rechtlichen Basics riskierst du Bußgelder, Abmahnungen und Steuernachzahlungen.
Dieser Ratgeber erklärt: Gewerbeanmeldung, Kleinunternehmerregelung § 19 UStG, Steuerpflichten, Werbekennzeichnung auf Instagram & TikTok, Impressumspflicht, DSGVO, Verträge und wie du Abmahnungen vermeidest.
Für: Influencer · Content Creator · Kleinunternehmer · Gründerinnen · Freelancer in Deutschland.
1. Gewerbe anmelden oder Freiberuflerin sein?
Die erste und wichtigste Weichenstellung: Bist du Gewerbetreibende oder Freiberuflerin? Diese Unterscheidung hat massive steuerliche und bürokratische Konsequenzen.
Freiberuflich – wer zählt dazu?
§ 18 EStG listet die klassischen freien Berufe auf: Ärztinnen, Rechtsanwälte, Architekten, Journalistinnen, Schriftstellerinnen, Künstler. Entscheidend ist eine schöpferische, eigenverantwortliche Leistung. Als Freiberuflerin entfällt die Gewerbesteuer – du meldest dich nur beim Finanzamt an, kein Gewerbeamt notwendig.
Influencer gelten in der Regel als Gewerbetreibende, nicht als Freiberufler – auch wenn sie kreative Inhalte erstellen. Das hat der Bundesfinanzhof mehrfach bestätigt. Ausnahmen können bestehen, wenn der künstlerische Charakter klar überwiegt (z.B. Kunstfotografie). Im Zweifel: Finanzamt anfragen oder Kanzlei konsultieren.
Gewerbeamt aufsuchen (oder online)
Melde dein Gewerbe beim Ordnungsamt / Gewerbeamt deiner Stadt an – oft auch online möglich. Kosten: ca. 20–60 Euro.
Finanzamt informiert sich automatisch
Das Finanzamt erhält automatisch eine Meldung und schickt dir den steuerlichen Erfassungsbogen.
Steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen
Wähle ggf. die Kleinunternehmerregelung und gib deinen geschätzten Jahresumsatz an – das bildet die Basis für Vorauszahlungen.
IHK-Mitgliedschaft & Geschäftskonto
Gewerbetreibende werden automatisch IHK-Mitglied (bis 5.200 Euro Gewerbeertrag beitragsfrei). Separates Geschäftskonto erleichtert die Buchhaltung erheblich.
⚠ Achtung: Ein nicht angemeldetes Gewerbe ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet werden – zusätzlich zu Steuernachzahlungen auf unversteuerte Einnahmen.
2. Die Kleinunternehmerregelung – Chance oder Falle?
Gerade am Anfang ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG für viele attraktiv. Ab 2025 gelten neue, deutlich höhere Umsatzgrenzen.
| Kriterium | Grenze ab 2025 | Konsequenz bei Überschreitung |
|---|---|---|
| Vorjahresumsatz | max. 25.000 € (netto) | Regelbesteuerung im Folgejahr |
| Laufender Jahresumsatz | max. 100.000 € (netto) | Sofortige Regelbesteuerung |
✓ Vorteile der Kleinunternehmerregelung
- Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen – weniger Bürokratie
- Keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt
- Günstigere Preise für Privatkunden (kein USt-Aufschlag)
- Deutlich weniger Buchhaltungsaufwand – ideal für den Start
❌ Das übersehen viele – die Nachteile:
• Kein Vorsteuerabzug möglich (z.B. keine MwSt auf Equipment zurückholen)
• Auf Rechnungen muss der Hinweis auf § 19 UStG stehen
• Bei B2B-Kunden im EU-Ausland kann es kompliziert werden
• Schnelles Herauswachsen aus der Regelung – dann droht rückwirkende Nachzahlung
Du kannst auch freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten (Optionserklärung) – sinnvoll wenn du viele Businesskunden hast und Vorsteuer geltend machen willst. Achtung: Daran bist du fünf Jahre gebunden.
3. Steuern als Selbstständige/r – das Wichtigste
Als Selbstständige/r zahlst du keine Lohnsteuer, sondern versteuert deinen Gewinn über die Einkommensteuererklärung. Wer hier unvorbereitet ist, erlebt böse Überraschungen.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Bis zu einem Jahresumsatz von 800.000 Euro (oder Gewinn 80.000 Euro) kannst du die vereinfachte EÜR nutzen statt der doppelten Buchführung. Du erfasst Einnahmen und Betriebsausgaben – die Differenz ist dein steuerpflichtiger Gewinn.
Equipment & Technik (Kamera, Laptop, Mikrofon, Ringlicht), Software & Apps, Handy anteilig, Homeoffice-Pauschale (6 Euro/Tag, max. 1.260 Euro/Jahr 2025), Fortbildungen, Fahrtkosten (0,30 Euro/km), Steuerberatung, Werbekosten, Fachliteratur, Coworking-Space.
Steuervorauszahlungen – der häufigste Anfängerfehler
Das Finanzamt erhebt quartalsweise Steuervorauszahlungen auf Basis deines geschätzten Gewinns. Wer damit nicht rechnet, steht am Jahresende vor einer Schockrechnung. Faustregel: 25–30 % jeder Einnahme auf einem separaten Konto zurücklegen.
| Steuerart | Wer zahlt? | Ab wann? |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | Alle Selbstständigen | Gesamteinkommen > 12.096 € (Grundfreibetrag 2025) |
| Gewerbesteuer | Gewerbetreibende | Gewerbeertrag > 24.500 € (Freibetrag Einzelunternehmer) |
| Umsatzsteuer | Regelbesteuerte | Ab erster Einnahme (19 % oder 7 % je nach Leistung) |
⚠ Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Einnahmen aus Influencer-Tätigkeiten sind vollständig steuerpflichtig. Wer sie nicht angibt, riskiert Steuernachzahlungen, Zinsen von 1,8 % p.a. und im schlimmsten Fall ein Steuerstrafverfahren.
4. Werbekennzeichnung auf Social Media – Pflicht, keine Option
Für Influencer und Content Creator ist die Werbekennzeichnung eines der heikelsten Themen. Falsch gemacht drohen Abmahnungen mit Streitwerten von 10.000 bis 50.000 Euro.
| Situation | Pflicht? | Empfohlene Formulierung |
|---|---|---|
| Bezahlte Kooperation (Geld) | JA – immer | „Werbung" oder „Anzeige" |
| Kostenlose Produktzusendung | JA – in der Regel | „Werbung – kostenlos erhalten" |
| Eigene Produkte / Affiliate-Links | JA | „Werbung – Eigenprodukt" / „*Affiliate-Link" |
| Eigene Empfehlung, kein Vorteil | Nein | – |
✓ Wo muss die Kennzeichnung stehen?
- Ganz am Anfang des Posts / der Caption – nicht erst nach dem „Mehr"-Button
- Beim Video: am Anfang und während der Werbephase sichtbar eingeblendet
- In Stories: direkt und gut lesbar, nicht hinter anderen Elementen
- Auf Deutsch: „Werbung" oder „Anzeige" – englische Begriffe wie „ad" reichen für deutschsprachige Zielgruppen häufig nicht
- Nicht im Hashtag-Wald versteckt (#werbung am Ende von 30 Hashtags reicht nicht)
⚠ Rechtslage 2025: Plattformeigene Tools (z.B. „Bezahlte Partnerschaft" auf Instagram) ersetzen nach herrschender Meinung nicht die textliche Kennzeichnung nach deutschem Recht. Verwende beides. Die Kennzeichnungspflicht kann bereits entstehen, wenn ein Unternehmen dich durch Erwähnung oder Reposten benefitiert – auch ohne Geldzahlung.
Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung erhalten?
Nicht unterschreiben, bevor ein Anwalt den Fall geprüft hat. Kanzlei MANDATI hilft Ihnen schnell und unkompliziert – außergerichtlich und vor Gericht.
Jetzt Ersteinschätzung anfragen →5. Impressumspflicht & DSGVO – auch für Influencer Pflicht
Wer gewerblich im Internet auftritt, braucht ein rechtssicheres Impressum – das gilt nicht nur für Websites, sondern auch für gewerblich genutzte Social-Media-Profile.
⚖ Was muss ins Impressum nach § 5 TMG?
- Vor- und Nachname (kein Pseudonym bei Gewerbetreibenden)
- Vollständige Postanschrift (kein Postfach)
- E-Mail-Adresse (gesetzlich vorgeschrieben)
- Telefonnummer (empfohlen, teils von Gerichten verlangt)
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Bei UG / GmbH: Handelsregistereintrag und Vertretungsberechtigte
Abhilfe schaffen: ein Geschäftssitz bei einem Coworking-Space, ein Postfach-Service oder die Adresse der beauftragten Kanzlei. Beachte: Reine Postfach-Adressen ohne ladungsfähige Anschrift sind nicht impressumstauglich.
DSGVO-Pflichten für Selbstständige
✓ DSGVO-Checkliste im Überblick
- Datenschutzerklärung auf der Website (aktuell, DSGVO-konform)
- Cookie-Banner bei Einsatz von Tracking (Google Analytics, Meta Pixel etc.)
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Dienstleistern (Newsletter-Tool, Cloud-Speicher)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten bei regelmäßiger Datenverarbeitung
⚠ DSGVO-Bußgelder: Auch gegen kleine Selbstständige werden Verstöße geahndet. Besonders häufig: fehlende oder veraltete Datenschutzerklärungen. Seit dem EuGH-Urteil C-683/21 können auch Mitbewerber DSGVO-Verstöße abmahnen.
6. Verträge & Kooperationen – nie ohne Schriftform
„Wir regeln das locker per WhatsApp" – einer der teuersten Fehler, den Selbstständige machen können. Ohne schriftlichen Vertrag hast du im Streitfall kaum Handhabe.
✓ Was gehört in jeden Kooperationsvertrag?
- Leistungsbeschreibung: Was lieferst du genau? Formate, Plattformen, Anzahl Posts?
- Vergütung & Zahlungsziel: Betrag, Fälligkeit, ggf. Abschlagsregelung
- Nutzungsrechte: Darf der Auftraggeber deinen Content weiternutzen? Dauer, Kanäle?
- Freigabeprozess: Wie viele Änderungsrunden sind inklusive? Wer gibt wann frei?
- Exklusivität: Darfst du zeitgleich mit Wettbewerbern arbeiten?
- Werbekennzeichnung: Klarstellung, dass Kennzeichnung nach deutschem Recht erfolgt
- Haftung, Laufzeit & Kündigung
Ohne explizite Übertragung darf der Auftraggeber deinen Content nur sehr eingeschränkt nutzen. Lass dir nie pauschal „alle Rechte für alle Zwecke weltweit und zeitlich unbegrenzt" abkaufen – das ist ein Vielfaches deines Honorars wert.
AGB für deinen Online-Shop: Kopierte AGB sind gefährlich – sie passen oft nicht und können selbst Abmahnungsgrundlage sein. Lass sie von einer Kanzlei erstellen.
7. Versicherungen – Schutz, den du wirklich brauchst
Als Selbstständige/r fällst du aus dem sozialen Sicherungsnetz heraus. Was du selbst absichern musst:
| Versicherung | Status | Empfehlung |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Pflicht | GKV (freiwillig) oder PKV – sorgfältig vergleichen |
| Berufshaftpflicht | Dringend | Schützt bei Schäden durch Beratung, Design, Content-Fehler |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | Dringend | Kein Lohnfortzahlungsschutz – BU-Schutz ist essenziell |
| Betriebshaftpflicht | Empfohlen | Schützt bei Schäden an Dritten durch deinen Betrieb |
| Altersvorsorge | Keine Pflicht | Rürup-Rente, ETF-Sparplan oder freiwillige Rentenkasse |
| Rechtsschutzversicherung | Optional | Sinnvoll bei häufigem B2B-Geschäft und Abmahnrisiko |
⚠ Krankenversicherung: Als Selbstständige/r beträgt der GKV-Mindestbeitrag 2025 ca. 215 Euro/Monat, steigt aber mit dem Einkommen. Vergleiche sorgfältig ob GKV oder PKV besser passt – und berücksichtige zukünftige Familienpläne.
8. Abmahnrisiken kennen & vermeiden
Abmahnungen sind für Selbstständige im Online-Bereich ein reales und teures Risiko. Die häufigsten Fallstricke:
⚠ Typische Abmahnfallen für Influencer & Selbstständige
- Fehlende oder fehlerhafte Werbekennzeichnung – Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände
- Urheberrechtsverletzungen – fremde Fotos, Musik oder Texte ohne Lizenz (auch Memes!)
- Fehlendes oder unvollständiges Impressum – klassische und häufige Abmahnmasche
- Fake-Bewertungen oder irreführende Angaben – UWG-Verstoß, teuer und rufschädigend
- DSGVO-Verstöße – seit EuGH-Urteil auch durch Mitbewerber abmahnbar
- Markennamen in eigenen Tags / Posts – kann Markenverletzung nach § 14 MarkenG sein
- Fehlende Widerrufsbelehrung im Online-Shop oder bei digitalen Produkten
▶ Was tun bei einer Abmahnung?
Nicht in Panik verfallen. Auf keinen Fall die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben – das kann dich dauerhaft binden und im Wiederholungsfall 5.000–15.000 Euro kosten.
Prüfe die Fristen (meist 7–14 Tage) und wende dich umgehend an eine Kanzlei. Wir bei MANDATI helfen dir schnell, die Unterlassungserklärung zu modifizieren oder eine Schutzschrift zu hinterlegen.
Abmahnung erhalten? Sofort handeln.
Kanzlei MANDATI in Essen prüft Ihre Abmahnung und reagiert innerhalb von 24 Stunden. Außergerichtlich und vor dem Landgericht – für das gesamte Ruhrgebiet und NRW.
Jetzt Abmahnung prüfen lassen →9. Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich als Influencer wirklich ein Gewerbe anmelden?
Ja. Sobald du regelmäßig Einnahmen erzielst, gilt die Tätigkeit als gewerblich. Ein nicht angemeldetes Gewerbe ist eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld bis 1.000 Euro) – zusätzlich zu Steuernachzahlungen.
Ab wann zahle ich Steuern auf meine Einnahmen?
Grundsätzlich sofort. Der steuerfreie Grundfreibetrag 2025 beträgt 12.096 Euro. Darunter fällt keine Einkommensteuer an – aber du musst eine Steuererklärung abgeben und alle Einnahmen angeben.
Muss ich kostenlose Produkte auch als Werbung kennzeichnen?
In der Regel ja. Wenn du für eine erhaltene Gegenleistung (auch Ware) positiv berichtest, besteht Kennzeichnungspflicht. Nur bei vollständig eigeninitiierter Berichterstattung ohne jede Absprache entfällt die Pflicht. Im Zweifel: immer kennzeichnen.
Brauche ich als Influencerin ein Impressum auf Instagram?
Ja. Auch gewerblich genutzte Social-Media-Profile benötigen ein Impressum. Bei Instagram kann ein Link in der Bio genügen. Fehlendes Impressum ist eine der häufigsten Abmahngrundlagen.
Kann ich als Einzelperson eine UG oder GmbH gründen?
Ja. Eine UG (Mini-GmbH) ist ab 1 Euro Stammkapital möglich und schützt das Privatvermögen. Die GmbH erfordert mindestens 25.000 Euro Stammkapital. Beide erhöhen den Verwaltungsaufwand – individuelle Beratung ist empfehlenswert.
Gilt die DSGVO auch für mich als kleine Influencerin?
Ja. Die DSGVO gilt ab der ersten Verarbeitung personenbezogener Daten – unabhängig von Unternehmensgröße. Kontaktformular, Newsletter oder Analytics reichen aus, um die DSGVO-Pflichten auszulösen.
Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Ruhe bewahren, Fristen prüfen (meist 7–14 Tage) und die beigefügte Unterlassungserklärung auf keinen Fall ungeprüft unterzeichnen. Eine vorschnell unterzeichnete strafbewehrte Erklärung kann im Wiederholungsfall mehrere tausend Euro kosten. Sofort Kanzlei kontaktieren.
Wo finde ich einen Anwalt für Influencer und Selbstständige in Essen?
Kanzlei MANDATI in Essen berät Influencer, Content Creator, Kleinunternehmer und Gründerinnen in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen – von der Gewerbeanmeldung bis zur Abmahnung. Beratung für das Ruhrgebiet und ganz NRW: www.mandati.de/kontakt
- Influencer-Recht: Werbekennzeichnung auf Instagram & TikTok (OLG Frankfurt 6 U 56/21)
- BGH-Urteil: Vorher-Nachher-Fotos bei kosmetischen Behandlungen (I ZR 170/24)
- BAG: Diskriminierung befristet Beschäftigter – Stufenzuordnung Tarifvertrag (6 AZR 131/25)
- Mietrecht: Betriebskosten, Mängel & Kündigung – Ihre Rechte als Mieter
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