Streit ums Werbekonto: Wem gehören Google-Ads-Konto, Meta-Account und Analytics-Daten?
Jahrelang wurde Ihr Werbebudget über das Google-Ads-Konto der Agentur ausgesteuert – nun trennen sich die Wege, und plötzlich ist alles weg: Kampagnenhistorie, Zielgruppen, Conversion-Daten, Qualitätsfaktoren. Der Neustart bei null kostet real Geld, denn eingespielte Konten performen messbar besser.
Die Rechtslage gibt Ihnen mehr Hebel, als Agenturen gern zugeben: Aus der Geschäftsbesorgung folgen Herausgabe- und Auskunftsansprüche an dem, was mit Ihrem Budget aufgebaut wurde. Dieser Ratgeber klärt die Eigentumsfrage bei Werbekonten, zeigt die Durchsetzungswege – und wie Sie die Falle künftig vermeiden.
Dieser Ratgeber wurde von Rechtsanwalt Demirel von der Kanzlei MANDATI in Essen auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung erstellt. Die Kanzlei berät Unternehmen, Start-ups und Verbraucher im IT-Recht – vor Ort im Ruhrgebiet und bundesweit digital.
1. Wem „gehört“ ein Werbekonto überhaupt?
„Eigentum“ im klassischen Sinn gibt es an Werbekonten nicht – es handelt sich um Vertragsverhältnisse mit der Plattform (Google, Meta & Co.), verbunden mit Datenbeständen. Entscheidend ist deshalb das Dreieck: Wer ist Vertragspartner der Plattform (Kontoinhaber), wer hat Administratorrechte, und für wessen Rechnung wurde das Konto geführt? Läuft das Konto auf die Agentur, wurde aber ausschließlich mit Ihrem Budget für Ihre Werbung bespielt, ist es wirtschaftlich Ihr Vermögenswert – und die Agentur hat es als Geschäftsbesorgerin für Sie verwaltet, mit allen Konsequenzen der §§ 666, 667 BGB.
| Konstellation | Rechtslage beim Wechsel |
|---|---|
| Konto auf Kunden, Agentur als verknüpfter Manager | unproblematisch – Agentur-Zugriff wird einfach entzogen |
| Konto auf Agentur, exklusiv für einen Kunden geführt | Anspruch auf Übertragung bzw. Verschaffung der Kontrolle und Herausgabe der Daten (§ 667 BGB) |
| Agentur-Sammelkonto für mehrere Kunden | Übertragung scheidet meist aus – aber Anspruch auf Datenexporte, Auswertungen und Mitwirkung an der Migration |
2. Was Sie konkret verlangen können
Das Herausgabepaket beim Agenturwechsel
- Kontoübertragung oder Admin-Kontrolle, wo das Konto Ihnen zuzuordnen ist
- Vollständige Datenexporte: Kampagnenstrukturen, Keywords, Anzeigen, Suchbegriffs- und Leistungsberichte
- Conversion-Setup: Dokumentation von Tags, Zielvorhaben und Attributionseinstellungen
- Zielgruppen und Listen, soweit datenschutzrechtlich übertragbar (Achtung: Custom Audiences aus Kundendaten sind Ihre Daten)
- Zugänge zu Analytics/Tag-Manager – die Messinfrastruktur Ihrer eigenen Website gehört ohnehin in Ihre Inhaberschaft
- Abrechnungstransparenz: Belege über Mediaspend und etwaige Rückvergütungen (siehe Agenturvertrag-Ratgeber)
3. Durchsetzung: Vom Anwaltsschreiben bis zur Plattform
Der Ablauf entspricht dem bewährten Muster des Dienstleisterwechsels: konkretes Herausgabeverlangen mit Frist, dann anwaltliche Eskalation – Zurückbehaltung wegen streitiger Honorare trägt bei laufenden Werbekonten selten, zumal jede Woche Blockade messbaren Schaden anrichtet (ein starkes Argument im Eilverfahren). Parallel lohnt der Plattform-Weg: Google und Meta haben Prozesse für Kontostreitigkeiten zwischen Agenturen und Werbetreibenden; die Zahlungshistorie und die beworbene Domain sprechen dort eine deutliche Sprache. Und: Bei gesperrten Konten (statt blockierender Agenturen) gelten die Hebel aus unserem Ratgeber Account gesperrt.
4. Die Falle vermeiden: Setup-Regeln für die Zukunft
Die goldene Regel: Alle Konten laufen auf das werbetreibende Unternehmen – Ads, Business Manager, Analytics, Tag Manager, Merchant Center. Die Agentur erhält Zugriff über Manager-Verknüpfungen, die sich rückstandslos kappen lassen. Ergänzend in den Vertrag: Konten-Inhaberschaft, Datenexport-Pflichten beim Ende, Dokumentation des Conversion-Setups und die Weitergabe von Plattform-Rückvergütungen. Fünf Vertragszeilen ersparen den gesamten Streit.
Das Wichtigste in Kürze
Werbekonten sind Plattformverträge plus Daten – und was mit Ihrem Budget exklusiv für Sie aufgebaut wurde, können Sie über die Geschäftsbesorgungsansprüche herausverlangen: Kontokontrolle, Exporte, Conversion-Doku, Zielgruppen. Blockaden kontern wir mit Fristsetzung, Eilverfahren und den Plattform-Prozessen. Für die Zukunft gilt die goldene Regel: Konten aufs eigene Unternehmen, Agenturen nur verknüpft.
Agentur blockiert Ihre Werbekonten?
Jede Woche kostet Performance und Geld: Wir setzen Herausgabe und Datenübertragung durch – schnell und konsequent.
Beratung anfragen →5. Häufige Fragen (FAQ)
Die Agentur sagt, das Google-Ads-Konto gehöre ihr – stimmt das?
Formal ist sie Vertragspartnerin von Google, wenn das Konto auf sie läuft. Wurde es aber exklusiv mit Ihrem Budget für Ihre Werbung geführt, hat sie es als Geschäftsbesorgerin für Sie verwaltet – mit Herausgabe- und Übertragungsansprüchen nach § 667 BGB. Die Formalie schlägt nicht die wirtschaftliche Zuordnung.
Kann ich die Kampagnenhistorie mitnehmen?
Bei übertragbaren Konten ja – mitsamt Qualitätshistorie. Bei Sammelkonten der Agentur bleibt das Konto dort, aber Sie können vollständige Exporte von Strukturen, Keywords, Anzeigen und Berichten sowie die Dokumentation des Conversion-Setups verlangen – genug für einen fliegenden Neustart.
Wem gehören die Analytics-Daten unserer Website?
Die Messdaten Ihrer eigenen Website sind Ihrer Sphäre zuzuordnen – die Property gehört in Ihre Inhaberschaft. Hat die Agentur sie auf ihren Account eingerichtet, verlangen Sie Übertragung der Verwaltungsrechte; datenschutzrechtlich sind Sie ohnehin der Verantwortliche.
Die Agentur blockiert wegen offener Rechnungen – darf sie das?
Ein Zurückbehaltungsrecht an existenziellen Werbekonten und Ihren Daten trägt regelmäßig nicht, erst recht bei bestrittenen Forderungen – die Blockade schafft laufend neuen Schaden. Wir lösen das über Fristsetzung, Schadensersatzandrohung und notfalls einstweilige Verfügung.
Was ist mit Custom Audiences und Kundenlisten bei Meta?
Aus Ihren Kundendaten erstellte Zielgruppen basieren auf Daten, deren Verantwortlicher Sie sind – die Agentur war nur Auftragsverarbeiterin. Herausgabe bzw. Löschung nach Weisung folgt schon aus Art. 28 DSGVO; die Weiterverwendung für andere Kunden wäre ein handfester Datenschutzverstoß.
Hilft Google oder Meta bei der Kontenübertragung?
Beide Plattformen kennen Verfahren für Inhaberschafts-Streitigkeiten; Zahlungsnachweise und die beworbene Domain sind dort starke Argumente. Der Plattform-Weg ergänzt die juristische Eskalation – parallel gefahren erhöht er den Einigungsdruck erheblich.
6. Ihre Kanzlei für Durchsetzung von Ansprüchen an Werbekonten und Kampagnendaten in Essen und ganz NRW
Die Kanzlei MANDATI in Essen berät Unternehmen, Start-ups und Verbraucher im IT-Recht – von der DSGVO-Compliance über IT-Verträge bis zur Abwehr von Abmahnungen. Persönlich in Essen oder vollständig digital, bundesweit.
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