Verkehrsunfall regulieren lassen – so sichern Sie Ihre Ansprüche
Nach einem Verkehrsunfall drängen Versicherungen oft zu schnellen Vergleichen. Viele Geschädigte erhalten weniger, als ihnen zusteht. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt prüft Haftung, Schaden und Höhe der Ansprüche – und verhandelt mit der gegnerischen Versicherung in Ihrem Namen.
Das regeln wir für Sie
Schadensersatz & Reparatur
Durchsetzung von Reparaturkosten, Wertminderung, Abschleppkosten und Mietwagen – inklusive fiktiver Abrechnung nach Naturalrestitution.
Schmerzensgeld
Berechnung und Durchsetzung von Schmerzensgeld bei Verletzungen – unter Einbeziehung medizinischer Gutachten.
Verdienstausfall
Erstattung entgangenen Verdienstes und Haushaltsführungsschaden bei längerer Arbeitsunfähigkeit.
Gutachten & Sachverständige
Koordination unabhängiger Kfz- und medizinischer Gutachten bei Streit über Schadenshöhe oder Kausalität.
Versicherungskommunikation
Korrespondenz mit Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung – wir übernehmen den Papierkram.
Verfahren & Klage
Außergerichtliche Einigung oder Klage vor dem zuständigen Gericht, wenn die Versicherung nicht vollständig zahlt.
Ablauf nach dem Unfall
Unfall dokumentieren
Polizei, Fotos, Unfallbericht, Zeugen, ärztliche Erstversorgung – je vollständiger die Beweise, desto stärker Ihre Position.
Keine voreilige Unterschrift
Keine Schuldanerkenntnisse oder Abfindungsangebote der Versicherung ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben.
Schaden anmelden
Wir melden den Schaden bei der gegnerischen Versicherung und fordern Akteneinsicht sowie Gutachten an.
Regulierung oder Klage
Wir verhandeln die volle Auszahlung oder setzen Ihre Ansprüche gerichtlich durch.
FAQ Verkehrsunfall
Wer zahlt den Anwalt nach einem Verkehrsunfall?
Bei unverschuldetem Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch Ihre Anwaltskosten. Zusätzlich kann Ihre Rechtsschutzversicherung greifen.
Was ist fiktive Abrechnung?
Bei der fiktiven Abrechnung (Naturalrestitution) können Sie Reparaturkosten abrechnen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen – wenn eine ordnungsgemäße Wiederherstellung möglich ist.
Wie lange habe ich Zeit?
Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Verursacher (§ 195 BGB). Handeln Sie zeitnah.
Was tun bei Schmerzensgeld?
Ärztliche Dokumentation und ggf. unfallchirurgisches Gutachten sind entscheidend. Wir ermitteln die angemessene Schmerzensgeldsumme und setzen sie gegenüber der Versicherung durch.
Nicht weniger akzeptieren als Ihr Recht
Versicherungen handeln im eigenen Interesse. Wir sorgen dafür, dass Sie den vollen Schadensersatz erhalten – schnell, transparent und ohne unnötigen Stress.
Unfall gehabt? Jetzt melden
📞 Telefon: 0201 890 722 40
📧 E-Mail: [email protected]
