Nach dem Unfall in NRW: die ersten Schritte
Was Sie unmittelbar nach dem Unfall tun, entscheidet oft über die spätere Regulierung. Unsere Empfehlung:
- Unfallstelle sichern – Warnblinker, Warndreieck, bei Verletzten den Notruf 112 wählen.
- Polizei rufen – bei Personenschäden, größeren Schäden, unklarer Haftung oder Unfallflucht immer.
- Beweise sichern – Fotos von Fahrzeugen, Unfallstelle, Bremsspuren und Kennzeichen; Zeugen mit Kontaktdaten notieren.
- Kein Schuldanerkenntnis – am Unfallort keine Erklärungen zur Schuldfrage abgeben und nichts unterschreiben.
- Nicht der gegnerischen Versicherung überlassen – deren „Rundum-Service“ dient primär der Kostensenkung. Eigenen Gutachter und eigenen Anwalt beauftragen.
- Bei Verletzungen zum Arzt – auch scheinbar leichte Beschwerden dokumentieren lassen; das ist später entscheidend für das Schmerzensgeld.
Diese Ansprüche stehen Ihnen nach einem Unfall in NRW zu
Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät, hat gegen die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung Anspruch auf vollständigen Ersatz seines Schadens – deutlich mehr, als die Versicherung von sich aus anbietet. Die wichtigsten Positionen:
Reparaturkosten
Ersatz der vollen Reparaturkosten in einer Werkstatt Ihrer Wahl – oder fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis, wenn Sie nicht reparieren lassen.
Merkantile Wertminderung
Auch ein fachgerecht repariertes Unfallfahrzeug ist am Markt weniger wert. Diese Wertminderung muss die Versicherung zusätzlich ersetzen.
Nutzungsausfall oder Mietwagen
Für die Dauer von Reparatur oder Wiederbeschaffung steht Ihnen ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu.
Schmerzensgeld
Bei Verletzungen – vom HWS-Schleudertrauma bis zu schweren Folgen – haben Sie Anspruch auf angemessenes Schmerzensgeld.
Gutachterkosten
Ab einem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze dürfen Sie einen eigenen Kfz-Sachverständigen beauftragen – auf Kosten der gegnerischen Versicherung.
Weitere Positionen
Abschleppkosten, An- und Abmeldekosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und eine allgemeine Kostenpauschale.
Wichtig: Die Anwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten Ihres Rechtsanwalts zum ersatzfähigen Schaden. Sie holen sich also professionelle Unterstützung, ohne dafür zu zahlen – während die Versicherung des Unfallgegners ein wirtschaftliches Interesse daran hat, Ihre Ansprüche klein zu halten.
Verkehrsunfall-Anwalt in Ihrer Stadt
Wir vertreten Unfallgeschädigte im gesamten Ruhrgebiet – hier finden Sie die Informationen für Ihre Stadt, inklusive der örtlich zuständigen Gerichte:
Essen →
Unfallregulierung in Essen – Amtsgericht Essen, Landgericht Essen.
Dortmund →
Unfallregulierung in Dortmund – Amtsgericht Dortmund, Landgericht Dortmund.
Bochum →
Unfallregulierung in Bochum – Amtsgericht Bochum, Landgericht Bochum.
Duisburg →
Unfallregulierung in Duisburg – Amtsgericht Duisburg, Landgericht Duisburg.
Wuppertal →
Unfallregulierung in Wuppertal – Amtsgericht Wuppertal, Landgericht Wuppertal.
Hagen →
Unfallregulierung in Hagen – Amtsgericht Hagen, Landgericht Hagen.
Oberhausen →
Unfallregulierung in Oberhausen – Amtsgericht Oberhausen, Landgericht Duisburg.
Gelsenkirchen →
Unfallregulierung in Gelsenkirchen – Amtsgericht Gelsenkirchen, Landgericht Essen.
Herne →
Unfallregulierung in Herne – Amtsgericht Herne, Landgericht Bochum.
Mülheim an der Ruhr →
Unfallregulierung in Mülheim an der Ruhr – Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, Landgericht Duisburg.
So läuft die Unfallregulierung mit uns ab
1. Kostenlose Ersteinschätzung
Sie schildern uns den Unfall – telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir sagen Ihnen sofort, welche Ansprüche realistisch sind.
2. Gutachten & Anspruchsschreiben
Wir koordinieren den Kfz-Sachverständigen, stellen alle Schadenspositionen zusammen und fordern die gegnerische Versicherung zur Zahlung auf.
3. Regulierung & Auszahlung
Wir prüfen jede Kürzung der Versicherung und setzen Ihre Ansprüche durch – notfalls gerichtlich. Sie erhalten, was Ihnen zusteht.
In den meisten Fällen ist keine Klage nötig: Versicherungen regulieren gegenüber anwaltlich vertretenen Geschädigten erfahrungsgemäß deutlich vollständiger und schneller. Kommt es doch zum Prozess, vertreten wir Sie vor den zuständigen Gerichten.
Häufige Fragen zur Unfallregulierung in NRW
Was kostet mich der Anwalt nach einem Verkehrsunfall in Essen?
Bei einem unverschuldeten Unfall nichts: Die Anwaltskosten sind Teil des Schadens und werden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen. Die Ersteinschätzung ist bei uns in jedem Fall kostenlos.
Soll ich das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung nutzen?
Davon raten wir ab. Die gegnerische Versicherung will den Schaden möglichst günstig regulieren – ihr „Service“ mit Partnerwerkstatt und eigenem Gutachter dient in erster Linie diesem Ziel. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen Sachverständigen und einen eigenen Anwalt auf Kosten der Versicherung.
Darf ich einen eigenen Kfz-Gutachter beauftragen?
Ja. Oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro Schadenhöhe dürfen Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen; die Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung. Das Gutachten ist die Grundlage für alle weiteren Ansprüche.
Was ist, wenn mich eine Mitschuld trifft?
Dann werden die Ansprüche nach Verursachungs- und Verschuldensanteilen gequotelt (§ 17 StVG). Auch bei einer Teilschuld lohnt sich anwaltliche Vertretung – die Quote ist oft verhandelbar, und selbst bei 50 Prozent Mitschuld steht Ihnen die Hälfte aller Schadenspositionen zu.
Wie lange kann ich Ansprüche aus dem Unfall geltend machen?
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren regelmäßig in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist (§ 195 BGB). Warten sollten Sie trotzdem nicht: Je frischer die Beweise, desto besser die Regulierung.
Vertritt MANDATI auch außerhalb des Ruhrgebiets?
Ja. Unfallregulierung ist weitgehend ortsunabhängig: Gutachten, Schriftverkehr und Verhandlung mit der Versicherung laufen digital. Wir vertreten Geschädigte in ganz Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus; Gerichtstermine nehmen wir vor den örtlich zuständigen Gerichten wahr.
Verkehrsunfall in NRW? Rufen Sie uns an unter 0201 890 722 40 oder schreiben Sie an [email protected] – kostenlose Ersteinschätzung.
