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Kanzlei MANDATI · Für Lehrkräfte in ganz NRW

Anwalt für Lehrer in NRW: Disziplinarverfahren, Suspendierung & Dienstrecht

Die Bezirksregierung erhebt Vorwürfe, eine Suspendierung steht im Raum oder Ihre dienstliche Beurteilung fällt unfair aus? Wenn der Dienstherr gegen Sie vorgeht, steht schnell Ihre berufliche Existenz auf dem Spiel. Wir vertreten verbeamtete und angestellte Lehrkräfte gegenüber Schulleitung, Schulaufsicht und Bezirksregierung – diskret und konsequent.

  • Kostenlose & diskrete Ersteinschätzung
  • Verbeamtete & angestellte Lehrkräfte
  • Disziplinarrecht nach dem LDG NRW
  • Vertretung vor den Verwaltungsgerichten in NRW
Rechtsanwaltskanzlei MANDATI · Hindenburgstr. 23, 45127 Essen ★ 5,0 · 156 Google-Rezensionen

Wobei wir Lehrkräfte in NRW unterstützen

Als Lehrkraft tragen Sie täglich Verantwortung – doch wenn der Dienstherr Vorwürfe erhebt, ein Verfahren einleitet oder Ihre Beurteilung schlecht ausfällt, brauchen Sie schnell eine klare Einschätzung. Wir übernehmen unter anderem diese Situationen:

Disziplinarverfahren

Begleitung und Verteidigung im Disziplinarverfahren nach dem Landesdisziplinargesetz NRW (LDG NRW) – von der ersten Anhörung bis zur gerichtlichen Überprüfung. Wir sichten Vorwürfe und Akte, bevor Sie sich äußern.

Suspendierung / vorläufige Dienstenthebung

Vorgehen gegen die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Bezügen. Ziel: Ihre Rückkehr in den Dienst und die Auszahlung Ihrer Bezüge.

Abmahnung & Missbilligung

Prüfung und Reaktion auf Abmahnungen angestellter Lehrkräfte (TV-L) und missbilligende Äußerungen – inklusive Gegendarstellung und Entfernung aus der Personalakte.

Dienstliche Beurteilung

Vorgehen gegen fehlerhafte oder unfaire Beurteilungen, die Ihre Beförderungschancen kosten – Widerspruch und, wo nötig, verwaltungsgerichtliche Überprüfung.

Versetzung & Abordnung

Überprüfung von Maßnahmen, die gegen Ihren Willen erfolgen – Ihre persönlichen und familiären Belange müssen angemessen berücksichtigt werden.

Dienstunfähigkeit & Zurruhesetzung

Begleitung bei amtsärztlicher Untersuchung und drohender Zurruhesetzung – Anordnung und Verfahren sind an gesetzliche Voraussetzungen gebunden und überprüfbar.

Kündigung angestellter Lehrkräfte

Vertretung im Kündigungsschutzverfahren (TV-L): Für die Kündigungsschutzklage bleiben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.

Beförderung & Konkurrentenklage

Sicherung Ihrer Chancen bei einer übergangenen Beförderung – notfalls im Eilverfahren, bevor die Stelle endgültig besetzt ist.

Rechtslage & Fristen: Was Lehrkräfte wissen müssen

Für verbeamtete Lehrkräfte in NRW gilt das Landesdisziplinargesetz (LDG NRW). Die möglichen Maßnahmen reichen vom Verweis über Geldbuße und Kürzung der Bezüge bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Im Verfahren haben Sie ein Recht auf Anhörung und auf anwaltlichen Beistand – und für Äußerungen und Rechtsbehelfe gelten Fristen.

SituationFrist / Hinweis
Äußerung im DisziplinarverfahrenVon der Behörde gesetzte Frist – nichts vorschnell erklären, erst Akteneinsicht und anwaltlichen Rat einholen
Suspendierung / Einbehaltung von BezügenGerichtlich überprüfbar – zeitnah vorgehen
Dienstliche BeurteilungÄnderung grundsätzlich auch später verlangbar; gegen einen Widerspruchsbescheid läuft in der Regel eine Monatsfrist
Versetzung / AbordnungRechtsbehelf meist nur innerhalb einer Monatsfrist möglich
Kündigung (angestellte Lehrkräfte)Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen ab Zugang (§ 4 KSchG)
Zurruhesetzung wegen DienstunfähigkeitGegen Untersuchungsanordnung und Zurruhesetzungsverfügung gelten Fristen – zügig reagieren

Vorwürfe vom Dienstherrn? Sagen Sie nichts ohne anwaltlichen Rat.

Erklären Sie gegenüber Schulleitung, Schulaufsicht oder Bezirksregierung nichts vorschnell und unterschreiben Sie keine Stellungnahme, bevor Ihr Fall geprüft ist. Eine unbedachte Äußerung zu Beginn lässt sich später kaum korrigieren – die Ersteinschätzung bei uns ist kostenlos und streng vertraulich.

Verbeamtet oder angestellt? Beides ist unser Thema

Für verbeamtete Lehrkräfte gilt das Disziplinar- und Beamtenrecht (LDG NRW, LBG NRW): Disziplinarverfahren, Suspendierung, Beurteilung, Versetzung, Zurruhesetzung. Für angestellte Lehrkräfte gilt das Arbeitsrecht nach TV-L: Abmahnung, Kündigung, Eingruppierung. Wir vertreten beide Gruppen – und kennen die Schnittstellen, etwa wenn ein Vorwurf zugleich dienst- und strafrechtliche Fragen aufwirft. Vieles lässt sich telefonisch, per Video und schriftlich erledigen, sodass Sie für die Beratung nicht anreisen müssen.

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Häufige Fragen von Lehrkräften

Was droht mir im Disziplinarverfahren nach dem LDG NRW?

Die Maßnahmen reichen vom Verweis über Geldbuße und Kürzung der Bezüge bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Welche Maßnahme im Raum steht, hängt von Art und Schwere des Vorwurfs ab. Im Verfahren haben Sie ein Recht auf Anhörung und auf anwaltlichen Beistand – nutzen Sie beides, bevor Sie sich äußern.

Soll ich mich gegenüber der Schulaufsicht sofort äußern?

Nein – nicht, bevor Sie die Vorwürfe und die Akte kennen. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Eine vorschnelle Stellungnahme lässt sich später kaum korrigieren. Lassen Sie Fristen und Strategie zuerst anwaltlich prüfen.

Was kostet die Erstberatung?

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Lehrkräfte kostenlos und unverbindlich. Sollte eine weitergehende Vertretung sinnvoll sein, besprechen wir die voraussichtlichen Kosten vorab transparent mit Ihnen, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Für beamten- und dienstrechtliche Angelegenheiten ist häufig ein spezieller Beamten- oder Dienstrechtsschutz nötig, der nicht in jeder Police enthalten ist. Wir prüfen das gern mit Ihnen und stellen bei Bedarf die Deckungsanfrage, bevor Kosten entstehen.

Erfährt meine Schulleitung von der Beratung?

Nein. Wir unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheit. Ihre Kontaktaufnahme und alles, was Sie uns anvertrauen, bleibt vertraulich. Nach außen – etwa gegenüber Schulaufsicht oder Bezirksregierung – treten wir erst auf, wenn Sie uns dazu beauftragen.

Gilt das auch für angestellte Lehrkräfte?

Ja. Wir vertreten sowohl verbeamtete als auch angestellte Lehrkräfte. Für Angestellte gilt das Arbeitsrecht (TV-L), etwa bei Abmahnung und Kündigung; für Verbeamtete das Disziplinar- und Beamtenrecht.

Ich habe eine Frist bekommen – wie schnell können Sie helfen?

Bei laufenden Fristen ist Eile geboten. Melden Sie sich umgehend – wir bieten kurzfristige Termine an, auf Wunsch auch abends oder am Wochenende, und behalten Ihre Fristen im Blick.

Betreuen Sie Lehrkräfte in ganz NRW?

Ja. Unsere Kanzlei liegt zentral in Essen, wir vertreten Lehrkräfte aber in ganz Nordrhein-Westfalen – gegenüber allen Bezirksregierungen und vor den Verwaltungsgerichten des Landes. Vieles lässt sich telefonisch, per Video und schriftlich erledigen.

Disziplinarverfahren, Suspendierung oder Streit um Ihre Beurteilung? Rufen Sie uns an unter 0201 890 722 40 oder schreiben Sie an [email protected] – Sie erhalten eine kostenlose, streng vertrauliche Ersteinschätzung.

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