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Kanzlei MANDATI · Essen & Ruhrgebiet

Verwaltungsrecht: Anwalt in Essen

Bescheid erhalten, Antrag abgelehnt, Betrieb untersagt oder Schulplatz verweigert? Im Verwaltungsrecht entscheidet der Staat über Ihre Rechte – wir sorgen dafür, dass er es richtig tut. Widerspruch, Klage und Eilrechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten in ganz NRW.

  • 1-Monats-Frist ab Bekanntgabe des Bescheids
  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Eilrechtsschutz nach § 80 Abs. 5 und § 123 VwGO
  • VG Gelsenkirchen, Düsseldorf, Münster u. a.
Rechtsanwaltskanzlei MANDATI · Hindenburgstr. 23, 45127 Essen ★ 5,0 Google-Bewertungen

Unsere Leistungen im Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürger und Staat – vom Gewerbeamt über die Schulbehörde bis zur Ausländerbehörde. Wir prüfen Bescheide, führen Rechtsbehelfsverfahren und erstreiten Eilentscheidungen.

Bescheid-Prüfung & Rechtsbehelfe

Prüfung belastender Bescheide, Widerspruch bzw. Klage vor dem Verwaltungsgericht – fristgerecht und fundiert.

Einstweiliger Rechtsschutz

Eilanträge nach § 80 Abs. 5 und § 123 VwGO, wenn keine Zeit für ein Hauptsacheverfahren bleibt.

Schulrecht

Schulplatzklagen, Ordnungsmaßnahmen, sonderpädagogischer Förderbedarf (AO-SF), Nachteilsausgleich.

Ausländer- & Aufenthaltsrecht

Aufenthaltstitel, Einbürgerung, Abschiebungsschutz – verwaltungsgerichtliche Verfahren inklusive Eilschutz.

Gewerbe- & Handwerksrecht

Gewerbeuntersagung § 35 GewO, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen nach § 8 HwO.

Prüfungsrecht

Anfechtung von Prüfungsentscheidungen – IHK, Hochschule, Staatsexamen – mit Einsicht und Überdenkungsverfahren.

Öffentliches Baurecht

Baugenehmigungen, Nutzungsuntersagungen und Nachbarwiderspruch.

Untätigkeitsklage

Wenn die Behörde nicht entscheidet: Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO.

Vom Bescheid zur Entscheidung: Ablauf & Fristen

Im Verwaltungsrecht sind Fristen unerbittlich: Wer die Monatsfrist versäumt, muss selbst gegen einen rechtswidrigen Bescheid nichts mehr ausrichten können – er wird bestandskräftig.

SchrittFrist / Hinweis
Widerspruch (wo noch vorgesehen)1 Monat ab Bekanntgabe (§ 70 VwGO)
Anfechtungs-/Verpflichtungsklage1 Monat ab Bekanntgabe bzw. Widerspruchsbescheid (§ 74 VwGO)
Fehlende/fehlerhafte RechtsbehelfsbelehrungFrist verlängert sich auf 1 Jahr (§ 58 Abs. 2 VwGO)
Eilantrag § 80 Abs. 5 / § 123 VwGOKeine feste Frist – aber nur bei Eilbedürftigkeit erfolgreich
UntätigkeitsklageIn der Regel nach 3 Monaten behördlicher Untätigkeit (§ 75 VwGO)
Berufung zum OVG NRW (Münster)Antrag auf Zulassung binnen 1 Monat nach Urteilszustellung

NRW-Besonderheit: Das Widerspruchsverfahren ist in Nordrhein-Westfalen seit 2007 in vielen Bereichen abgeschafft – gegen viele Bescheide ist direkt Klage zu erheben. Welcher Rechtsbehelf der richtige ist, sagt Ihnen die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids; wir prüfen sie kostenlos.

Bescheid im Briefkasten? Die Frist läuft bereits.

Die Monatsfrist beginnt mit der Bekanntgabe – bei Postzustellung gilt der Bescheid am dritten Tag nach Aufgabe als bekannt gegeben. Senden Sie uns den Bescheid noch heute; wir prüfen Erfolgsaussichten und Fristen kostenlos.

Ihre Gerichte in NRW

Erste Instanz sind die Verwaltungsgerichte – für Essen und weite Teile des Ruhrgebiets das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, daneben u. a. die Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Münster, Arnsberg und Köln. Berufungs- und Beschwerdeinstanz ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Wir vertreten Sie vor allen Verwaltungsgerichten des Landes – Schriftsätze und Akteneinsicht laufen heute weitgehend elektronisch, sodass der Gerichtsort für die Mandatsführung keine Rolle spielt.

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Häufig gestellte Fragen zum Verwaltungsrecht

Welche Frist gilt gegen einen Bescheid?

In der Regel ein Monat ab Bekanntgabe – entweder für den Widerspruch oder, wo das Widerspruchsverfahren abgeschafft ist, direkt für die Klage (§§ 70, 74 VwGO). Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf ein Jahr (§ 58 VwGO).

Muss ich in NRW erst Widerspruch einlegen oder direkt klagen?

Das kommt auf das Rechtsgebiet an: In Nordrhein-Westfalen ist das Widerspruchsverfahren seit 2007 in vielen Bereichen abgeschafft, sodass direkt Klage zu erheben ist. In anderen Bereichen – etwa im Prüfungsrecht oder Sozialrecht – gibt es weiterhin ein Vorverfahren. Verlassen Sie sich auf die Rechtsbehelfsbelehrung und lassen Sie den Bescheid im Zweifel sofort prüfen.

Hat meine Klage aufschiebende Wirkung?

Grundsätzlich ja (§ 80 Abs. 1 VwGO): Der Bescheid darf vorerst nicht vollzogen werden. Wichtige Ausnahmen gelten u. a. bei Anforderungen von öffentlichen Abgaben und wenn die Behörde die sofortige Vollziehung anordnet. Dann beantragen wir beim Verwaltungsgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 5 VwGO).

Was ist einstweiliger Rechtsschutz im Verwaltungsrecht?

Wenn Sie nicht auf ein monatelanges Klageverfahren warten können – etwa bei drohender Schulplatzvergabe, Abschiebung oder Betriebsschließung – gibt es Eilverfahren: den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen belastende Bescheide und die einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO, wenn Sie eine Leistung oder Entscheidung der Behörde brauchen.

Welches Verwaltungsgericht ist für Essen zuständig?

Für Klagen aus Essen ist regelmäßig das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zuständig; Berufungsinstanz ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Wir vertreten Sie vor allen Verwaltungsgerichten in NRW.

Was kostet ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert; vor dem Verwaltungsgericht besteht kein Anwaltszwang, anwaltliche Vertretung ist aber dringend zu empfehlen. Bei geringem Einkommen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. In der kostenlosen Ersteinschätzung nennen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten konkret.

Kann ich gegen eine behördliche Untätigkeit vorgehen?

Ja. Entscheidet die Behörde ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist – in der Regel drei Monate –, können Sie Untätigkeitsklage erheben (§ 75 VwGO). Oft bewegt schon die Klageerhebung die Behörde zur Entscheidung.

Was kann ich gegen eine Gewerbeuntersagung tun?

Gegen die Untersagung nach § 35 GewO helfen Klage und – bei sofortiger Vollziehung – Eilantrag. Entscheidend ist meist die Prognose der Unzuverlässigkeit, die sich durch Sanierungskonzepte, Tilgung von Rückständen und Wohlverhalten erschüttern lässt. Details auf unserer Seite zum Gewerberecht.

Hilft MANDATI auch bei Schul- und Prüfungsentscheidungen?

Ja, das Schulrecht ist einer unserer Schwerpunkte: Schulplatzklagen, Ordnungsmaßnahmen, AO-SF-Verfahren, Nachteilsausgleich und die Anfechtung von Prüfungsentscheidungen – von der Nachbewertung bis zur Wiederholungsprüfung.

Kann die Behörde ihren Bescheid einfach zurücknehmen oder ändern?

Nur in den Grenzen der §§ 48, 49 VwVfG NRW: Rechtswidrige begünstigende Bescheide dürfen nur unter Vertrauensschutz-Gesichtspunkten zurückgenommen werden, rechtmäßige nur unter engen Widerrufsvoraussetzungen. Gegen Rücknahme- und Widerrufsbescheide kann wiederum geklagt werden.

Bescheid erhalten oder Antrag abgelehnt? Rufen Sie uns an unter 0201 890 722 40 oder schreiben Sie an [email protected] – wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.

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