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Kanzlei MANDATI · Essen & Ruhrgebiet

Kaufrecht & Gewährleistung Anwalt in Essen

Mangel beim Autokauf, kranker Hund oder Pferd, versteckter Defekt bei der Immobilie, online gekauft und nicht zufrieden? Das deutsche Kaufrecht (§§ 434 ff. BGB) stärkt die Seite des Käufers — mit Gewährleistung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz. Wir setzen Ihre Rechte durch: gegen Händler, private Verkäufer und Online-Shops, in Essen, im Ruhrgebiet und bundesweit.

  • 2 Jahre Gewährleistung (Verbrauchsgüterkauf)
  • 5 Jahre Verjährung bei Bauwerken/Immobilien
  • Rücktritt, Minderung, Schadensersatz
  • Kostenlose Ersteinschätzung
Rechtsanwaltskanzlei MANDATI · Hindenburgstr. 23, 45127 Essen ★ 5,0 Google-Bewertungen

Unsere Leistungen im Kaufrecht

Vom Sachmangel über die Gewährleistungsfrist bis zur Durchsetzung von Rücktritt oder Schadensersatz — wir beraten Käufer und Verkäufer bei jeder Art von Kaufvertrag, sachkundig und auf Augenhöhe.

⚖️ Sachmangel & Gewährleistung

Prüfung, ob ein Mangel vorliegt (§ 434 BGB), Durchsetzung von Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz (§ 437 BGB) — gegen Händler und Privatverkäufer.

🚗 Auto- & Gebrauchtwagenkauf

Tachomanipulation, verschwiegener Unfallschaden, „TÜV neu", Mängel nach Übergabe. Wir setzen Ihre Rechte beim Pkw-Kauf durch — Händlergewährleistung und Verkäuferhaftung.

🏠 Immobilienkauf & Mängel

Versteckte Bauschäden, Feuchtigkeit, fehlende Baugenehmigung, Rechtsmängel. Gewährleistung beim Hauskauf (5 Jahre), Arglist, „gekauft wie gesehen" — wir prüfen und durchsetzen.

🐕 Tierkauf (Hund, Pferd, Welpe)

Kranker Hund oder Welpe, Sachmangel beim Pferdekauf, Ankaufsuntersuchung. Auch beim Tierkauf gilt die gesetzliche Gewährleistung — wir setzen sie durch.

💻 Online-Kauf & Widerruf

Widerrufsrecht im Fernabsatz, fehlerhafte Ware, Abo-Fallen, Verbraucherrechte nach §§ 312 ff. BGB. Wir helfen gegen Online-Shops und Marktplätze.

🛡️ Verbraucherschutz & AGB

Unwirksame AGB-Klauseln, unlautere Geschäftspraktiken,teure Verträge. Wir prüfen Klauseln (§§ 305 ff. BGB) und wehren unzulässige Ansprüche ab.

Rechtliche Grundlagen des Kaufrechts

Das Kaufrecht ist in den §§ 433 ff. BGB geregelt. Die wichtigsten Vorschriften für Käufer:

Ratgeber & Beiträge aus dem Kaufrecht

Aus unserer Kanzleipraxis: fundierte Ratgeber zu den häufigsten Kaufrecht-Fällen — ausführlich, aktuell und verständlich aufbereitet.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Kaufrecht

Wie lange ist die gesetzliche Gewährleistung?

Im Verbrauchsgüterkauf (Unternehmer an Verbraucher) 2 Jahre ab Übergabe (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB), im ersten Jahr mit Beweislastumkehr zugunsten des Käufers (§ 477 BGB). Beim Bauwerk/Immobilie 5 Jahre, bei Arglist 30 Jahre. Unter Privatleuten ist eine Verkürzung möglich — nicht aber bei Arglist.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist gesetzlich (§§ 437 BGB) und haftet für Mängel, die bei Übergabe vorlagen. Eine Garantie ist eine freiwillige, vertragliche Zusicherung des Herstellers/Verkäufers — sie kann über die Gewährleistung hinausgehen, ersetzt sie aber nicht. Beide können nebeneinander bestehen.

Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Ja, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist (meist nach Fristsetzung) oder ein Ausnahmefall des § 440 BGB vorliegt. Beim Verbrauchsgüterkauf nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen. Rücktritt führt zur Rückabwicklung; alternativ Minderung oder Schadensersatz.

Gilt „gekauft wie gesehen" bei Privatverkauf?

Unter Privatleuten ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich zulässig, erfasst aber keine Arglist und keine zugesicherten Eigenschaften. Gegenüber Verbrauchern in AGB ist er meist unwirksam (§§ 307 ff. BGB). Wer einen Mangel arglistig verschweigt, haftet ungeachtet jeder Klausel.

Was tun bei einem Mangel nach dem Kauf?

Sofort dokumentieren (Fotos, Datum), sachverständig feststellen lassen, beim Verkäufer schriftlich rügen mit Frist zur Nacherfüllung, die Verjährung im Blick behalten. Eine kostenlose Ersteinschätzung hilft, die richtige Strategie zu finden.

Kostenlose Ersteinschätzung im Kaufrecht

Unsicher, ob Sie einen Anspruch haben? Schildern Sie uns Ihren Fall — wir geben Ihnen eine erste Orientierung und eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen, vertraulich und unverbindlich.

So erreichen Sie uns:

📞 Telefon: 0201 890 722 40

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🕒 Sprechzeiten: Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr

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