Wohnungseigentum (WEG): Mangel am Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
Beim Kauf einer Eigentumswohnung greifen zwei Rechtsordnungen: Kaufrecht für das Sondereigentum (Wohnung) und Wohnungseigentumsrecht (WEG) für das Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Treppenhaus). Ein Bauträger- oder Verkaufs-Mangel — Schimmel, Heizungsausfall, fehlerhafte Dichtung — ist mit Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz (§§ 437, 634 BGB) angreifbar. Beim Bauträger greift die MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung), beim Verbrauchsgüterkauf § 475 BGB (Beweislastumkehr). Verjährung: 5 Jahre bei Baumängeln, bei Arglist 30 Jahre. Entscheidend: Mangel sachverständig feststellen, zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum trennen, Beschlusslage prüfen.
- Sondereigentum = Kaufrecht, Gemeinschaftseigentum = WEG
- 5 Jahre Gewährleistung bei Bauträger-Baumängeln
- MaBV-Schutz: Abschlagszahlungen nur nach Baufortschritt
- Kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei MANDATI
1. Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum
Die zentrale Unterscheidung im WEG-Recht (§ 1 WEG):
- Sondereigentum: Räumlichkeiten innerhalb der Wohnung — Bodenbeläge, Tapeten, nichttragende Wände, Sanitär-/Elektroinstallation innerhalb der Wohnung, Fenster, Innentüren, Balkonbeläge (str.).
- Gemeinschaftseigentum: Gebäudestruktur — Dach, Fassade, tragende Wände, Treppenhaus, Heizung (Zentral), Außenanlagen, Aufzug.
- Teileigentum: Gewerblich genutzte Räume (z. B. Praxis, Büro).
Für Mängelansprüche ist entscheidend, wo der Mangel liegt — im Sondereigentum (Individualanspruch) oder Gemeinschaftseigentum (Anspruch der WEG, geltend gemacht über Beschluss).
2. Wann liegt ein Mangel bei der Eigentumswohnung vor?
Grundlage ist § 434 BGB (Sachmangel) bzw. beim Bauvertrag § 633 BGB. Die Wohnung ist mangelfrei, wenn sie der vereinbarten Beschaffenheit entspricht — Bauvertrag, Baubeschreibung, Prospektangaben, Wohnfläche, Energieklasse. Mängel:
- Baumängel: Schimmel, Risse, Undichtigkeiten, mangelhafte Dämmung, fehlerhafte Heizung/Sanitär, falsche Materialien.
- Abweichung von Baubeschreibung: Zugesicherte Marken/Technik fehlen, Wohnfläche geringer (Grenzwertigkeit 10 %).
- Energetische Mängel: Heizkosten höher als angegeben, fehlender Wärmeschutz.
- Schallschutz: Unterhalb der DIN 4109 — unzumutbarer Lärm.
3. Bauträgervertrag und MaBV-Schutz
Der Bauträgervertrag (Erstbezug) ist Werk- und Kaufvertrag (§§ 631, 433 BGB). Besonderheiten:
- MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung): Abschlagszahlungen nur nach Baufortschritt — max. 30 % nach Rohbau, 80 % nach Bezugsfertigkeit, Rest nach Abnahme/Sicherung. Verstoß = empfindliche Sanktionen.
- Sicherungsbürgschaft: 5-Jahres-Bürgschaft (Standard) für Baumängel — vor Vertragsschluss prüfen.
- Abnahme: Mit Bauabnahme-Protokoll, Mängel sofort eintragen. Schweigen des Käufers kann als Abnahme gelten.
- Grundbuch: Auflassungsvormerkung schützt vor Weiterverkauf; Rangpriorität klären.
4. Gewährleistung beim Bauträger: 5 Jahre für Baumängel
Die Gewährleistung beim Bauträger (§ 438 BGB):
- 5 Jahre für Baumängel an Bauwerken (Wohnung, Gemeinschaftseigentum) — § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
- 30 Jahre bei Arglist (§ 438 Abs. 4 BGB i.V.m. § 195 BGB).
- 2 Jahre für reine Kaufsachelemente (z. B. Einbauküche, wenn separat gekauft).
- Verjährungsbeginn: Mit Abnahme (§ 640 BGB) bzw. Übergabe — nicht Vertragsschluss.
- Unabdingbarkeit: Beim Verbraucher (§ 475 BGB) sind Verkürzungen unwirksam.
5. Mängel bei Übergabe und Abnahme-Protokoll
Bei der Abnahme ist höchste Sorgfalt geboten:
- Abnahme-Protokoll: Alle Mängel akribisch eintragen — mit Fotodokumentation. Schweigen kann als Genehmigung der Mangelfreiheit gelten (§ 640 Abs. 1 BGB).
- Vorbehalte: „Abnahme unter Vorbehalt der Mängelrechte“ — schützt vor Genehmigungsfiktion bei versteckten Mängeln.
- Versteckte Mängel: Später entdeckt — unverzüglich rügen (§ 475 Abs. 1 BGB analog).
- Bauherrenhandbuch: Übergabeprotokoll, Garantie-Bedingungen, Wartungsvorgaben sorgfältig aufbewahren.
6. Bauüberwachung und deren Pflicht
Der Bauträger schuldet ordnungsgemäße Bauüberwachung:
- Eigene Pflicht: §§ 631, 241 Abs. 2 BGB — Bauherr muss Mängelfreiheit sicherstellen, ist für seine Subunternehmer verantwortlich.
- Sachmangel-Folge: Mängel durch Subunternehmer = Mängel des Bauträgers — Gewährleistung greift voll.
- Käufer-Schutz: Eigener Bausachverständiger für Begleitung empfohlen (Kosten ggf. im Schadensfall ersatzfähig).
- Dokumentation: Bauprotokolle, Pläne, Rechnungen — vom Bauträger verlangen.
7. Gemeinschaftseigentum: WEG-Beschlussverfahren
Beim Gemeinschaftseigentum ist die WEG zuständig:
- Instandsetzung: Durch die Eigentümergemeinschaft, finanziert aus Rücklagen und Sonderumlagen.
- Beschlussfassung: Über Eigentümerversammlung (§ 21 WEG), Beschluss-Anfechtung binnen 1 Monat (§ 46 WEG).
- Verwaltung: Durch Verwalter (Beruf/Verband), ggf. Beirat.
- Mängel aus Bauvertrag: WEG hat Anspruch — geltend gemacht durch Verwalter/Beschluss. Einzelner Eigentümer: Klage auf Beschlussfassung (Ermessensfehler-Kontrolle).
8. Verwaltung und Mängel-Ansprüche
Der Verwalter hat eine zentrale Rolle:
- Pflichten: Mängel am Gemeinschaftseigentum erfassen, Instandsetzung organisieren, Ansprüche gegen Bauträger/Haftpflicht durchsetzen (§ 27 WEG).
- Beschluss-Vorlage: Verwalter muss Eigentümerversammlung Mängel- und Sanierungsfragen vorlegen.
- Pflichtverletzung: Untätigkeit des Verwalters — Beschlusserzwingung möglich, ggf. Schadensersatz gegen Verwalter.
- Beirat: Eigentümer-Beirat kontrolliert Verwalter, wirkt bei Mängel-Entscheidungen mit.
9. Instandhaltungsruecklage und Sonderumlage
Finanzierung von Instandsetzungen:
- Instandhaltungsrücklage (§ 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG): Monatliche Beiträge zur Vorsorge — für planbare Reparaturen.
- Sonderumlage: Außerplanmäßige Reparatur — Umlage nach Wohnfläche (regelmäßig, wenn Wirtschaftsplan nichts anderes sagt).
- Jahresabrechnung: Transparenz über Rücklage und Ausgaben — vom Verwalter, von WEG zu genehmigen.
- Verjährung: Nachlass gegen Erben; Mängel-Ansprüche unabhängig von Rücklage geltend zu machen.
10. Versicherung und Mängel
Versicherungen sind wichtig:
- Wohngebäudeversicherung: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel — für Gemeinschaftseigentum zentral.
- Haftpflichtversicherung der WEG: Schäden an Dritten aus Gemeinschaftseigentum.
- Glaser-/Elementarschäden: Erweiterte Deckung ratsam.
- Bauträger-Haftpflicht: Schäden während Bauzeit.
- Rechtsschutz: Deckt Auseinandersetzungen mit WEG/Bauträger — prüfen.
Versicherung ersetzt nicht die Gewährleistung — Mängelansprüche zusätzlich geltend machen.
11. Verbrauchsgüterkauf und Beweislastumkehr
Beim Kauf vom gewerblichen Verkäufer (Bauträger, Projektentwickler) als Verbraucher:
- Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) beim Kaufvertrag; Bauträgervertrag ist Werkvertrag — aber vergleichbarer Schutz (§ 634 BGB).
- Beweislastumkehr: Beim Kaufvertrag im 1. Jahr; beim Werkvertrag 5 Jahre Vermutung (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) — sehr Käufer-freundlich.
- Unabdingbarkeit (§§ 475, 633 BGB): Verkürzungen gegenüber Verbrauchern unwirksam.
12. Arglist und 30-jährige Verjährung
Bei Arglist verschärfte Regeln:
- Arglist (§§ 444, 634a BGB): Verkäufer/Bauträger kannte Mangel (z. B. mangelhafte Statik, Wasserschaden) und verschwieg ihn.
- Folgen: 30-jährige Verjährung (§§ 438 IV, 195 BGB), Haftungsausschlüsse hinfällig, Schadensersatz nach § 826 BGB, Anfechtung nach § 123 BGB (1 Jahr ab Kenntnis).
- Beweis: Verkäufer-Kenntnis aus Werkstatt-Protokollen, E-Mail-Verkehr, internen Notizen.
13. Mängelrüge und Fristen
Die Mängelrüge muss korrekt erfolgen:
- Unverzüglich nach Entdeckung — § 475 Abs. 1 BGB (analog Werkvertrag).
- Schriftlich mit Fotodokumentation, konkreter Beschreibung.
- Fristsetzung für Nacherfüllung (Bauträger) — angemessene Frist.
- Nacherfüllung gescheitert: Nach 2 Versuchen oder Fristablauf — Rücktritt/Minderung/Schadensersatz frei.
- Hemmung (§§ 203, 204 BGB): Durch Verhandlungen, Klage — stoppt Verjährung.
14. Nacherfüllung beim Bauträger
Die Nacherfüllung (§§ 635, 439 BGB) geht vor:
- Nachbesserung: Mangelhafte Teile reparieren/ersetzen.
- Neulieferung: Bei unüberwindbaren Mängeln (selten).
- Kosten: Nacherfüllung immer kostenlos für den Käufer — Material, Arbeit, ggf. Gerüst, Reinigung.
- Frist: Angemessen setzen — 3–6 Wochen für einfache, mehr für komplexe Mängel.
- Begleitet: Durch eigenen Sachverständigen, Übergabeprotokoll.
15. Rücktritt, Minderung, Schadensersatz
Scheitert die Nacherfüllung (§§ 636, 440 BGB):
- Rücktritt (§§ 440, 346 BGB): Wohnung zurück, Kaufpreis zurück — abzüglich Nutzungsersatz.
- Minderung (§ 441 BGB): Wohnung behalten, Kaufpreis anteilig zurück.
- Schadensersatz (§§ 280, 249 BGB): Gutachterkosten, Mietwagen (bei Auszug), Nutzungsausfall, Folgeschäden (z. B. verdorbene Möbel).
- Aufwendungsersatz (§ 284 BGB): Ersatz getätigter Aufwendungen.
Achtung: Rücktritt bei Immobilien sehr komplex — meist Minderung/Schadensersatz praktikabler.
16. Schimmel und Feuchtigkeit: der Klassiker
Schimmel ist der häufigste Mangel:
- Ursachen: Bau-/Dichtungsmängel (Wasser eintritt), unzureichende Lüftung (Verhalten).
- Beweis: Gutachten (Bausachverständiger, Hygieniker) — baulicher vs. verhaltensbedingter Schimmel.
- Verjährung: 5 Jahre bei Bauträger; 2 Jahre beim Gebrauchtkauf (Verbraucher).
- Mietminderung (falls vermietet): § 536 BGB.
Im Streit beide Wege prüfen: Gewährleistung gegen Verkäufer/Bauträger, ggf. Mietminderung gegen Vermieter.
17. Heizung, Sanitär, Elektrik: technische Mängel
Technische Mängel sind häufig:
- Heizung: Unterdimensioniert, Ausfall, zu hohe Verbrauchskosten. Mangel — Nacherfüllung, Minderung.
- Sanitär: Undichtigkeiten, falsche Verlegung, mangelhafte Armaturen. Wasserschäden-Folge = teuer.
- Elektrik: Defekte, falsche Absicherungen, Steckdosen-Mangel. Sicherheitsrelevant.
- Fenster/Türen: Falsche Dichtung, schwer gängig, Schallschutz-Mangel.
18. Energetischer Zustand und Heizkosten
Energetische Mängel sind wirtschaftlich relevant:
- Energieausweis: Bedarfsausweis verpflichtend beim Verkauf (§ 16 EnEV).
- Heizkosten höher als angegeben (z. B. > 20 % Abweichung)? Mangel-Verdacht.
- Wärmedämmung: Fehlt, miserabel — Bau-/Vertragsmangel, wenn zugesichert.
- Heizungsgesetz: GEG-Vorgaben; Verstöße als Mangel.
19. Checkliste: So gehen Sie bei WEG-Mangel vor
✅ Schritt-für-Schritt bei WEG-Mangel
1. Eingrenzung: Sondereigentum (Individualanspruch) oder Gemeinschaftseigentum (WEG)?
2. Dokumentation: Fotos, Schimmel-Protokoll, Heizkosten, Gutachten.
3. Bauträger: Abnahme-Protokoll prüfen, Mängel rügen mit Frist.
4. Gemeinschaftseigentum: Verwalter kontaktieren, Beschluss einfordern.
5. Verjährung: 5 Jahre Baumängel, 2 Jahre Kaufsache, 30 Jahre Arglist.
6. Anwalt: Kostenlose Ersteinschätzung — gerade bei komplexer Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum-Mischung.
20. Verwandte Ratgeber aus dem Kaufrecht
Passende Ratgeber — siehe unten die Verweise auf Neubau/Bauträger, Photovoltaik, Yacht/Boot und andere kaufrechtliche Themen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum?
Sondereigentum (§ 1 WEG) ist die Wohnung selbst (Bodenbelag, Tapeten, nichttragende Innenwände, Innentüren, Sanitär-/Elektroinstallation innerhalb). Gemeinschaftseigentum ist das Gebäude (Dach, Fassade, tragende Wände, Treppenhaus, Zentralheizung, Aufzug). Mängelansprüche richten sich unterschiedlich.
Wie lange Gewaehrleistung beim Bautraeger?
Beim Bauträger: 5 Jahre für Baumängel (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) — mit 5-jähriger Beweislast-Vermutung (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Bei Arglist: 30 Jahre (§§ 438 IV, 195 BGB). Verjährungsbeginn mit Abnahme (§ 640 BGB).
Was bedeutet MaBV beim Bautraegervertrag?
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) schützt den Käufer: Abschlagszahlungen nur nach Baufortschritt — max. 30 % nach Rohbau, 80 % nach Bezugsfertigkeit, Rest nach Abnahme/Sicherung. Verstoß = Bußgelder, ggf. Geschäftsunfähigkeit.
Kann ich beim Schimmel zuruecktreten?
Bei gescheiterter Nacherfüllung (regelmäßig nach 2 Fehlversuchen) steht das Rücktrittsrecht zu — Wohnung zurück, Kaufpreis zurück, abzüglich Nutzungsersatz. Bei Immobilien meist Minderung/Schadensersatz praktikabler. Beweis: Gutachten (baulicher Schimmel).
Verjaehren Baumaengel nach 5 Jahren?
Ja — die 5-jährige Verjährung gilt für Baumängel an Bauwerken (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Bei Arglist (verschwiegener Mangel) greift die 30-jährige Verjährung (§§ 438 IV, 195 BGB). Hemmung durch Verhandlungen/Klage (§§ 203, 204 BGB).
Was tun bei Maengeln am Gemeinschaftseigentum?
Bei Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade) ist die WEG zuständig: Verwalter kontaktieren, Beschluss in der Eigentümerversammlung einfordern, Instandsetzung organisieren. Einzelner Eigentümer kann Klage auf Beschlussfassung erheben, bei Ermessensfehlern.
Muss der Bautraeger eine Burgschaft stellen?
Eine Sicherungsbürgschaft für Baumängel (meist 5 Jahre) ist Standard — vor Vertragsschluss prüfen. Sie sichert Ansprüche bei Insolvenz des Bauträgers. MaBV verlangt zudem Abschlags-Sicherung bei vorzeitiger Zahlung.
Was bedeutet Abnahme beim Bautraegervertrag?
Die Abnahme (§ 640 BGB) ist die förmliche Übernahme nach Fertigstellung — mit Übergabeprotokoll. Mängel sofort eintragen; Schweigen kann als Genehmigung der Mangelfreiheit gelten. Vorbehalt bei versteckten Mängeln eintragen.
Was tun bei falscher Wohnflaeche?
Liegt die tatsächliche Wohnfläche deutlich unter der vereinbarten (Grenzwertigkeit 10 %), liegt ein Mangel vor — mit Minderung des Kaufpreises. Beweis: Aufmaß durch Sachverständigen. Beim Bauträger: 5 Jahre Gewährleistung.
Was ist Arglist beim WEG-Kauf?
Arglist (§§ 444, 826 BGB) liegt vor, wenn Verkäufer/Bauträger Mängel (Statik, Wasserschäden) kannte und verschwieg. Folge: 30-jährige Verjährung, Schadensersatz, Haftungsausschlüsse hinfällig, Anfechtung nach § 123 BGB (1 Jahr ab Kenntnis).
Hilft die Instandhaltungsruecklage bei Maengeln?
Die Instandhaltungsrücklage (§ 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG) finanziert planbare Reparaturen. Bei Mängeln aus Bauvertrag greift zusätzlich die Gewährleistung gegen den Bauträger — unabhängig. Beide Wege parallel prüfen.
Was ist eine Sonderumlage?
Eine Sonderumlage ist eine außerplanmäßige Erhebung für nicht kalkulierte Reparaturen — z. B. bei plötzlichem Dach-/Heizungsschaden. Umlage nach Wohnfläche (regelmäßig). Beschlossen in der Eigentümerversammlung.
Kann ich Beschluesse der WEG anfechten?
Ja. Ein Beschluss kann binnen 1 Monat angefochten werden (§ 46 WEG) — gerichtlich. Gründe: Gesetzesverstoß, Ermessensfehler, Verfahrensmängel. Dringend empfohlen: anwaltliche Prüfung.
Was tun bei Heizungsausfall?
Heizungsausfall/-mangel ist ein Mangel — mit Nacherfüllung (Reparatur/Austausch). Liegt Heizung im Gemeinschaftseigentum (Zentral), über WEG; im Sondereigentum, individuell gegen Bauträger/Verkäufer. Bei Mietverhältnis: Mietminderung (§ 536 BGB).
Kann ich Nacherfuellung verlangen?
Ja. Nachbesserung (Reparatur/Austausch mangelhafter Teile) ist Form der Nacherfüllung (§§ 635, 439 BGB) — beim Verbraucher mit Wahlrecht, immer kostenlos (Material, Arbeit, ggf. Gerüst, Reinigung).
Muss der Verwalter Maengel verfolgen?
Ja. Der Verwalter hat die Pflicht (§ 27 WEG), Mängel am Gemeinschaftseigentum zu erfassen, Instandsetzung zu organisieren und Ansprüche gegen Bauträger/Haftpflicht durchzusetzen. Bei Pflichtverletzung: Beschlusserzwingung, ggf. Schadensersatz gegen Verwalter.
Was kostet ein Bausachverstaendiger?
Ein Bausachverständiger kostet ca. 1.000–3.000 € für eine Wohnungsbegutachtung, bei komplexen Fällen mehr. Im Gewinnfall sind die Kosten vom Verkäufer/Bauträger zu ersetzen (§ 439 Abs. 2 BGB).
Verjaehren Maengel am Sondereigentum anders?
Bei reinem Kaufvertrag (gebrauchte Eigentumswohnung): 2 Jahre (Verbraucher) bzw. verkürzbar beim Privatkauf. Beim Bauträgervertrag: 5 Jahre für Baumängel. Bei Arglist: immer 30 Jahre (§§ 438 IV, 195 BGB).
Was ist ein selbststaendiges Beweisverfahren?
Das selbständige Beweisverfahren (§ 485 ZPO) erlaubt, vor einem Prozess einen gerichtlichen Sachverständigen zu bestellen, der den Mangel feststellt. Das Gutachten ist im späteren Prozess voll beweiskräftig. Empfehlenswert bei hohen Streitwerten.
Kann ich beim Privatverkauf Gewaehrleistung ausschliessen?
Ja — beim Privatverkauf ist ein Haftungsausschluss wirksam. Ausnahmen: zugesicherte Eigenschaften (Wohnfläche, Zustand) und Arglist (verschwiegener Mangel) — dann volle Haftung mit 30-jähriger Verjährung (§ 444 BGB).
Was tun bei Schallschutz-Mangel?
Schallschutz unterhalb der DIN 4109 ist ein Mangel — mit Nacherfüllung (Verbesserung), Minderung, ggf. Schadensersatz. Beweis: Akustikgutachten (Schalldruckpegel-Messung). Bei Bauträger: 5 Jahre Gewährleistung.
Wie kann ich den Bautraeger zu Mangelbeseitigung zwingen?
Schritt 1: außergerichtlich schriftlich auffordern mit Frist. Schritt 2: Nacherfüllung gescheitert → Rücktritt/Minderung/Schadensersatz. Schritt 3: Klage/Schiedsgutachten. Bei Bußgeld-Verdacht: Anzeige bei Bauaufsicht.
Hilft die Rechtsschutzversicherung?
Oft ja. Prüfen Sie über eine Deckungsanfrage, ob Ihr Tarif Vertrags-/WEG-Rechtschutz umfasst. WEG-Streitigkeiten (Verwalter, Beschlüsse) und Bauträger-Auseinandersetzungen sind meist gedeckt. Kostenlose Ersteinschätzung klärt Deckung.
Was tun bei energetischen Maengeln?
Energetische Mängel (höhere Heizkosten als angegeben, fehlende Dämmung) sind Mangel — wenn Beschaffenheit zugesichert. Beweis: Energiebedarfsausweis, Energieberatung-Gutachten. Minderung, ggf. Schadensersatz. GEG-Vorgaben beachten.
Kann ich den Vertrag wegen Taeuschung anfechten?
Ja. Nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung — mit Folge der Rückabwicklung. Frist: 1 Jahr ab Kenntnis (§ 124 BGB). Parallel bleiben die Gewährleistungsrechte (Rücktritt/Minderung/Schadensersatz) bestehen.
Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Die Auflassungsvormerkung sichert den Käufer im Grundbuch vor Weiterverkauf/Doppelverkauf — vor Vertragsschluss prüfen. Sie hat Vorrang vor späteren Eintragungen. Bei Bauträger: unbedingt eintragen lassen.
Was tun bei falscher Baubeschreibung?
Eine abweichende Baubeschreibung (andere Materialien, fehlende Ausstattung) ist ein Mangel — mit Nacherfüllung (Lieferung der vereinbarten Materialien) oder Minderung. Beweis: Vertrags-/Baubeschreibung-Vergleich, Fotos.
Muss ich Mietminderung ans VermoMieter weitergeben?
Bei vermieteten Wohnungen: Mieter kann Mietminderung (§ 536 BGB) geltend machen — und der Vermieter (Eigentümer) kann diese gegen den Bauträger/Verkäufer als Schaden weiterreichen. Beide Wege parallel prüfen.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Spätestens, wenn der Bauträger/Verkäufer Mangel bestreitet, Nacherfüllung verweigert oder Frist abläuft. Eine kostenlose Ersteinschätzung klärt Erfolgsaussichten, Rechtsschutzdeckung und Strategie. Bei Immobilien-Streit mit hohem Streitwert fast immer lohnenswert.
Was tun bei Wasserschaden?
Wasserschäden (Undichtigkeit, Rohrbruch) sind Mangel — Nacherfüllung (Reparatur), ggf. Schadensersatz (Folgeschäden, verdorbene Möbel). Versicherung (Wohngebäude/Haftpflicht) parallel informieren. Beweis: Gutachten (Ursache), Fotos, Rechnungen.
Gilt die Beweislastumkehr auch beim Bautraeger?
Beim Bauträgervertrag (Werkvertrag) gilt eine 5-jährige Vermutung (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) — der Mangel wird als bei Abnahme vorhanden vermutet. Sehr Käufer-freundlich. Beim reinen Kaufvertrag: 1-jährige Beweislastumkehr (§ 477 BGB).
Welches Gericht ist fuer WEG-Streit zustaendig?
Für WEG-Beschluss-Anfechtung: Amtsgericht am Ort der Wohnung (§ 43 WEG). Für Kauf-/Bauträger-Streit: Zivilgericht am Erfüllungsort/Wohnsitz (bei Verbraucher § 29 ZPO). Bei hohem Streitwert Landgericht mit Anwaltspflicht.
Was tun bei Verwalter-Pflichtverletzung?
Bei Pflichtverletzung des Verwalters: Beschlusserzwingung in Eigentümerversammlung, ggf. Abberufung (§ 26 WEG). Schadensersatz gegen Verwalter (§§ 280, 241 Abs. 2 BGB). Anwaltliche Prüfung empfohlen.
Kann ich bei Maengeln Abschlagszahlung verweigern?
Nein — beim Bauträger dürfen Abschlagszahlungen nur nach Baufortschritt verweigert werden (MaBV). Bei Mängeln: Abschlag unter Vorbehalt zahlen, Mängel separat rügen und Nacherfüllung verlangen. Zahlungsverweigerung kann Verzug des Käufers begründen.
Was tun bei mangelhafter Statik?
Statische Mängel (Risse, Setzungen) sind gravierend — sofort Statik-Gutachten, ggf. Einsturzgefährdung-Meldung an Bauaufsicht. Nacherfüllung (Ertüchtigung), bei Unverhältnismäßigkeit Rücktritt. Bei Arglist: 30-jährige Verjährung, Schadensersatz, ggf. Strafanzeige.
Gelten Sonderregeln fuer Teileigentum?
Teileigentum (gewerbliche Nutzung — Praxis, Büro) ist rechtlich Sondereigentum an nicht Wohnzwecken dienenden Räumen (§ 1 WEG). Beim Kauf: Gewerbemietrecht, MaBV, Bauträger-Regeln analog. Anwaltliche Prüfung empfohlen.
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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: Juni 2026.
