Unsere Leistungen im Kaufrecht
Vom Sachmangel über die Gewährleistungsfrist bis zur Durchsetzung von Rücktritt oder Schadensersatz — wir beraten Käufer und Verkäufer bei jeder Art von Kaufvertrag, sachkundig und auf Augenhöhe.
⚖️ Sachmangel & Gewährleistung
Prüfung, ob ein Mangel vorliegt (§ 434 BGB), Durchsetzung von Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz (§ 437 BGB) — gegen Händler und Privatverkäufer.
🚗 Auto- & Gebrauchtwagenkauf
Tachomanipulation, verschwiegener Unfallschaden, „TÜV neu", Mängel nach Übergabe. Wir setzen Ihre Rechte beim Pkw-Kauf durch — Händlergewährleistung und Verkäuferhaftung.
🏠 Immobilienkauf & Mängel
Versteckte Bauschäden, Feuchtigkeit, fehlende Baugenehmigung, Rechtsmängel. Gewährleistung beim Hauskauf (5 Jahre), Arglist, „gekauft wie gesehen" — wir prüfen und durchsetzen.
🐕 Tierkauf (Hund, Pferd, Welpe)
Kranker Hund oder Welpe, Sachmangel beim Pferdekauf, Ankaufsuntersuchung. Auch beim Tierkauf gilt die gesetzliche Gewährleistung — wir setzen sie durch.
💻 Online-Kauf & Widerruf
Widerrufsrecht im Fernabsatz, fehlerhafte Ware, Abo-Fallen, Verbraucherrechte nach §§ 312 ff. BGB. Wir helfen gegen Online-Shops und Marktplätze.
🛡️ Verbraucherschutz & AGB
Unwirksame AGB-Klauseln, unlautere Geschäftspraktiken,teure Verträge. Wir prüfen Klauseln (§§ 305 ff. BGB) und wehren unzulässige Ansprüche ab.
Rechtliche Grundlagen des Kaufrechts
Das Kaufrecht ist in den §§ 433 ff. BGB geregelt. Die wichtigsten Vorschriften für Käufer:
§ 434 BGB – Sachmangel
Ein Mangel liegt vor, wenn die Sache nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Abzugrenzen ist von normaler Abnutzung.
§ 437 BGB – Rechte bei Mangel
Gestufte Rechte: Nacherfüllung (Reparatur/Lieferung), danach Rücktritt oder Minderung sowie Schadensersatz bei Pflichtverletzung.
§ 438 BGB – Verjährung
Beim Bauwerk 5 Jahre, sonst 2 Jahre (Verbrauchsgüterkauf), bei Rechtsmängeln/Arglist 30 Jahre. Unter Privatleuten oft verkürzbar — nicht bei Arglist.
§ 475 BGB – Verbrauchsgüterkauf
Beim Kauf Unternehmer→Verbraucher gelten verschärfte Regeln: Haftungsausschlüsse sind weitgehend unwirksam, Beweislastumkehr im ersten Jahr.
§ 442 BGB – Kenntnis des Mangels
Kannte der Käufer den Mangel bei Vertragsschluss, sind Gewährleistungsrechte ausgeschlossen — außer bei arglistigem Verschweigen (§ 444 BGB).
§ 444 BGB – Arglist
Hat der Verkäufer arglistig getäuscht, sind Haftungsausschlüsse hinfällig und die Verjährung beträgt 30 Jahre. Zudem Schadensersatz nach § 826 BGB.
Ratgeber & Beiträge aus dem Kaufrecht
Aus unserer Kanzleipraxis: fundierte Ratgeber zu den häufigsten Kaufrecht-Fällen — ausführlich, aktuell und verständlich aufbereitet.
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Wie lange ist die gesetzliche Gewährleistung?
Im Verbrauchsgüterkauf (Unternehmer an Verbraucher) 2 Jahre ab Übergabe (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB), im ersten Jahr mit Beweislastumkehr zugunsten des Käufers (§ 477 BGB). Beim Bauwerk/Immobilie 5 Jahre, bei Arglist 30 Jahre. Unter Privatleuten ist eine Verkürzung möglich — nicht aber bei Arglist.
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist gesetzlich (§§ 437 BGB) und haftet für Mängel, die bei Übergabe vorlagen. Eine Garantie ist eine freiwillige, vertragliche Zusicherung des Herstellers/Verkäufers — sie kann über die Gewährleistung hinausgehen, ersetzt sie aber nicht. Beide können nebeneinander bestehen.
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
Ja, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist (meist nach Fristsetzung) oder ein Ausnahmefall des § 440 BGB vorliegt. Beim Verbrauchsgüterkauf nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen. Rücktritt führt zur Rückabwicklung; alternativ Minderung oder Schadensersatz.
Gilt „gekauft wie gesehen" bei Privatverkauf?
Unter Privatleuten ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich zulässig, erfasst aber keine Arglist und keine zugesicherten Eigenschaften. Gegenüber Verbrauchern in AGB ist er meist unwirksam (§§ 307 ff. BGB). Wer einen Mangel arglistig verschweigt, haftet ungeachtet jeder Klausel.
Was tun bei einem Mangel nach dem Kauf?
Sofort dokumentieren (Fotos, Datum), sachverständig feststellen lassen, beim Verkäufer schriftlich rügen mit Frist zur Nacherfüllung, die Verjährung im Blick behalten. Eine kostenlose Ersteinschätzung hilft, die richtige Strategie zu finden.
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